2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Auf den Sachvortrag
der Verwaltungsvorlage 133/2012 wird hier ergänzend verwiesen.
Die verschiedenen
Anregungen aus den Diskussionen der
Fachausschüsse des Rates sind vom
Architekten
Im Wesentlichen ist
folgendes festzuhalten:
Die vorhandene
Situation im Feuerwehrgerätehaus Hohenholte entspricht nicht dem Stand der
Technik.
Für den vorhandenen
Mannschaftstransportwagen mit einer
Länge von 4,70 m, zuzüglich 0,8 m für die Heckklappe, ist eine eigene Halle
vorzuhalten.
Die Mindestgröße für
Stellplätze der Feuerwehr wird im Sicherheitsblatt des GUVV 8554 und der DIN
14092 T1 definiert.
Demnach muss der
kleinste Stellplatz für ein Fahrzeug mindestens 4,5 m x 10,00 m betragen. In
diesen Maßen ist nach Aussage des Sicherheitsbeauftragten des GUVV eine Sicherheitszone von 50 cm in der Breite
noch nicht eingerechnet. Gefordertes Gesamtinnenmaß demnach 5,5 m Breite.
Zusätzlich ist eine
Fläche für den Umkleidebereich vorzuhalten. Die Größe dieser Fläche richtet
sich nach der Funktionalität. Sollten hier Spinde für die Uniformen vorgehalten
werden, ist für jedes aktive Mitglied der Feuerwehr eine Größe von 1,2 m², bei
20 Mannschaftsmitgliedern demnach 24 m² Raum zu schaffen. Von dieser
Mindestgröße kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Die Hohenholter
Feuerwehr hat sich für die offene Unterbringung der Uniformen entschieden.
Hierbei ist das Umziehen im Angriffsfall beschleunigt und die Uniformen können
besser austrocknen. Der Verzicht auf Spinde begründet eine Ausnahme.
Ebenfalls könnte die
Garage kleiner gebaut werden, wenn:
- der Sicherheitsabstand seitlich bei
geöffneten Türen mindestens 0,5 m beträgt
- der Sicherheitsabstand vorn und hinten
bei geöffneten Türen mindestens 1,0 m beträgt
Für den derzeitigen
Mannschaftstransportwagen könnte demnach eine Garage von
1,0+1,0 + 4,7+0,8= 7,5
m Länge zuzüglich Umkleidebereich vorgehalten werden. Die Breite müsste die
oben genannten 5,5 m betragen oder könnte in begründeten Ausnahmefällen
geringer sein.
In unserem Entwurf
ist die normgerechte Breite von 5,5 m gewählt worden, weil dann das Gebäude
einschließlich Umkleidebereich die Gesamtlänge von 12,5 m nicht überschreitet.
Diese müsste bei einer schmaleren Garage entsprechend länger ausfallen, damit
der Umkleidebereich dann noch eine entsprechende Größe aufweist.
Da dieses Fahrzeug
von 1998 ist, kann davon ausgegangen werden, dass hier in einigen Jahren ein
Fahrzeugwechsel erfolgt. Bei einer gewählten Garagentiefe von 9,00 m ist das
Normmaß immer noch unterschritten, aber hier wäre zukünftig die Anschaffung
eines Sprinters mit einer Gesamtlänge < = 6,00 m möglich.
Zum Schutz der
Feuerwehrmitglieder sind die Garagen mit einer Abgasabsauganlage zu versehen.
In Hohenholte ist eine solche Anlage bislang nicht installiert. Bei der
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist also eine entsprechende Anlage
nachzuinstallieren.
Diese können als
kompakte Anlage gleich beide Hallen bzw. Fahrzeuge versorgen.
In der politischen
Diskussion zur Erweiterung sind drei Ausführungsvarianten überlegt worden.
Der Architekt hat
diese Varianten mit Kosten versehen und die möglichen Eigenleistungen der
Feuerwehr berücksichtigt. Die Kostensituation ist der beigefügten Tabelle zu
entnehmen.
Ich schlage ihnen
die Systembauvariante vor. Hierbei ist mit Gesamtkosten in Höhe von 107.083,16
€ zu rechnen. Hier sind die Kosten für die, zum Gesundheitsschutz ergänzend erforderliche, Abgasabsauganlage
bereits enthalten.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Hohenholte in der Größe von 6,30 m x 12,5 m entsprechend des Entwurfes des Büros AP+P zu realisieren. Hierfür werden Mittel in Höhe von 108.000 € im Haushalt 2013 bereitgestellt.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Haushaltsmittel
für diese Investitionen aus dem Jahr 2011 in Höhe von 20.000 € sind in das Jahr
2013 zu übertragen. Daneben sind die Mittelansätze für das Jahr 2013 auf 88.000
€ festzusetzen.