Betreff
Entwurf zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hohenholte und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vorlage
042/2013
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Auf den Sachvortrag der Verwaltungsvorlage 133/2012 wird hier ergänzend verwiesen.

 

Die verschiedenen Anregungen  aus den Diskussionen der Fachausschüsse des Rates  sind vom Architekten Holtmann erweitert untersucht worden. Herr Holtmann wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 18.04.2013 die Ergebnisse vorstellen.

Im Wesentlichen ist folgendes festzuhalten:

 

Die vorhandene Situation im Feuerwehrgerätehaus Hohenholte entspricht nicht dem Stand der Technik.

Für den vorhandenen Mannschaftstransportwagen  mit einer Länge von 4,70 m, zuzüglich 0,8 m für die Heckklappe, ist eine eigene Halle vorzuhalten.

Die Mindestgröße für Stellplätze der Feuerwehr wird im Sicherheitsblatt des GUVV 8554 und der DIN 14092 T1 definiert.

Demnach muss der kleinste Stellplatz für ein Fahrzeug mindestens 4,5 m x 10,00 m betragen. In diesen Maßen ist nach Aussage des Sicherheitsbeauftragten des GUVV  eine Sicherheitszone von 50 cm in der Breite noch nicht eingerechnet. Gefordertes Gesamtinnenmaß demnach 5,5 m Breite.

Zusätzlich ist eine Fläche für den Umkleidebereich vorzuhalten. Die Größe dieser Fläche richtet sich nach der Funktionalität. Sollten hier Spinde für die Uniformen vorgehalten werden, ist für jedes aktive Mitglied der Feuerwehr eine Größe von 1,2 m², bei 20 Mannschaftsmitgliedern demnach 24 m² Raum zu schaffen. Von dieser Mindestgröße kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

Die Hohenholter Feuerwehr hat sich für die offene Unterbringung der Uniformen entschieden. Hierbei ist das Umziehen im Angriffsfall beschleunigt und die Uniformen können besser austrocknen. Der Verzicht auf Spinde begründet eine Ausnahme.

Ebenfalls könnte die Garage kleiner gebaut werden, wenn:

  • der Sicherheitsabstand seitlich bei geöffneten Türen mindestens 0,5 m beträgt
  • der Sicherheitsabstand vorn und hinten bei geöffneten Türen mindestens 1,0 m beträgt

 

Für den derzeitigen Mannschaftstransportwagen könnte demnach eine Garage von

1,0+1,0 + 4,7+0,8= 7,5 m Länge zuzüglich Umkleidebereich vorgehalten werden. Die Breite müsste die oben genannten 5,5 m betragen oder könnte in begründeten Ausnahmefällen geringer sein.

In unserem Entwurf ist die normgerechte Breite von 5,5 m gewählt worden, weil dann das Gebäude einschließlich Umkleidebereich die Gesamtlänge von 12,5 m nicht überschreitet. Diese müsste bei einer schmaleren Garage entsprechend länger ausfallen, damit der Umkleidebereich dann noch eine entsprechende Größe aufweist.

Da dieses Fahrzeug von 1998 ist, kann davon ausgegangen werden, dass hier in einigen Jahren ein Fahrzeugwechsel erfolgt. Bei einer gewählten Garagentiefe von 9,00 m ist das Normmaß immer noch unterschritten, aber hier wäre zukünftig die Anschaffung eines Sprinters mit einer Gesamtlänge < = 6,00 m möglich.

 

 

 

 

 

Zum Schutz der Feuerwehrmitglieder sind die Garagen mit einer Abgasabsauganlage zu versehen. In Hohenholte ist eine solche Anlage bislang nicht installiert. Bei der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist also eine entsprechende Anlage nachzuinstallieren.

Diese können als kompakte Anlage gleich beide Hallen bzw. Fahrzeuge versorgen.

 

 

 

 

 

In der politischen Diskussion zur Erweiterung sind drei Ausführungsvarianten überlegt worden.

Der Architekt hat diese Varianten mit Kosten versehen und die möglichen Eigenleistungen der Feuerwehr berücksichtigt. Die Kostensituation ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Ich schlage ihnen die Systembauvariante vor. Hierbei ist mit Gesamtkosten in Höhe von 107.083,16 € zu rechnen. Hier sind die Kosten für die, zum Gesundheitsschutz  ergänzend erforderliche, Abgasabsauganlage bereits enthalten.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Hohenholte in der Größe von 6,30 m x 12,5 m entsprechend des Entwurfes des Büros AP+P zu realisieren. Hierfür werden Mittel in Höhe von 108.000 € im Haushalt 2013 bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Haushaltsmittel für diese Investitionen aus dem Jahr 2011 in Höhe von 20.000 € sind in das Jahr 2013 zu übertragen. Daneben sind die Mittelansätze für das Jahr 2013 auf 88.000 € festzusetzen.