2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags
- Haushaltssatzung:
Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen
sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2013 brachten
die in der beigefügten Änderungsliste 02/213 dargestellten Veränderungen im
Ergebnis- und Finanzplan.
Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens
ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2013:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde
Havixbeck voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan
mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 19.509.921
€
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 20.371.102
€
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 18.078.828
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 18.397.642
€
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und
der Finanzierungstätigkeit auf 2.466.812
€
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und
der Finanzierungstätigkeit auf 2.762.080
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf
1.150.000
€
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§
4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
861.181
€
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite, die
zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- Für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 293
v.H.
- Für die
Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 581
v.H.
- Gewerbesteuer auf 435
v.H..
§ 7
Sofern
Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese
Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen
Anteil wieder besetzt werden.
Sofern
Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen
nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.
§ 8
Die
festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung)
sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser
Haushaltssatzung
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags
– Stellenplan:
In
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2013 ist verwaltungsseitig
vorgeschlagen worden, in den Stellenplan 2013 zusätzlich drei geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse (410 €-Kräfte) für die Durchführung des ordnungsbehördlichen
Bereitschaftsdienstes aufzunehmen. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, diese
Aufgabe zukünftig nicht mehr durch Verwaltungsbedienstete zusätzlich zur
normalen Arbeit auszuführen.
Stattdessen
sollen extern einzustellende Personen, die über die erforderliche fachliche und
charakterliche Eignung verfügen, mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt werden.
Hierdurch werden die gemeindlichen Bediensteten arbeitsmäßig entlastet.
Durch
die Neueinstellung entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Der an
die geringfügig Beschäftigten zu zahlenden Vergütung stehen nämlich Einsparungen
durch Wegfall der derzeit für die Rufbereitschaft gezahlten Pauschalen gegenüber.
Die Ausweitung des Stellenplans ist damit finanziell ergebnisneutral.
Der
Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 02.05.2013 mit jeweils 10 Ja-Stimmen bei
einer Enthaltung für die Aufnahme der drei zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
sowie den entsprechend modifizierten Stellenplan 2013 ausgesprochen.
1.
Beschlussvorschlag
- Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 wird beschlossen.
Grundlage der Beschlussfassung ist der in
der Ratssitzung am 07.03.2013 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2013.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Ausführung des
Haushalts!