Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen
Vorlage
041/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags - Haushaltssatzung:

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2013 brachten die in der beigefügten Änderungsliste 02/213 dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.

 

Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2013:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                               19.509.921 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    20.371.102 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                        18.078.828 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                        18.397.642 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                            2.466.812 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                            2.762.080 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

1.150.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

861.181 €

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

3.000.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                               293 v.H.

    1. Für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                               581 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                        435 v.H..

 

§ 7

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

§ 8

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags – Stellenplan:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2013 ist verwaltungsseitig vorgeschlagen worden, in den Stellenplan 2013 zusätzlich drei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (410 €-Kräfte) für die Durchführung des ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienstes aufzunehmen. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, diese Aufgabe zukünftig nicht mehr durch Verwaltungsbedienstete zusätzlich zur normalen Arbeit auszuführen.

 

Stattdessen sollen extern einzustellende Personen, die über die erforderliche fachliche und charakterliche Eignung verfügen, mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragt werden. Hierdurch werden die gemeindlichen Bediensteten arbeitsmäßig entlastet.

 

Durch die Neueinstellung entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen. Der an die geringfügig Beschäftigten zu zahlenden Vergütung stehen nämlich Einsparungen durch Wegfall der derzeit für die Rufbereitschaft gezahlten Pauschalen gegenüber. Die Ausweitung des Stellenplans ist damit finanziell ergebnisneutral.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 02.05.2013 mit jeweils 10 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für die Aufnahme der drei zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sowie den entsprechend modifizierten Stellenplan 2013 ausgesprochen.

1. Beschlussvorschlag

 

  1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 wird beschlossen.

 

Grundlage der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 07.03.2013 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2013.

 

  1. Dem in der Ratssitzung am 07.03.2013 eingebrachten Stellenplan wird unter zusätzlicher Aufnahme von drei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen für den ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienst zugestimmt. Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan 2013 als Anlage beizufügen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts!