Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen
Vorlage
039/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2013 ist am 07.03.2013 in den Rat eingebracht und von dort ohne förmliche Beschlussfassung zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Bevölkerung ist in einer Informationsveranstaltung am 19.03.2013 am Beratungsverfahren beteiligt und auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2013 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden.

 

Sofern sich im Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2013 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste zusammengefasst und rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachgereicht.

 

Soweit sich für die im Beschlussvorschlag genannten Produkte noch Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2013 ergeben, werden diese nach der Sitzung ebenfalls zusammengefasst.

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2013 werden alle Änderungen in einer Änderungsliste als Beratungsgrundlage für die Sitzung des Gemeinderates am 08.05.2013 vorbereitet.

1. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,

 

die im Haushaltsentwurf 2013 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produkte

 

0101 Verwaltungsführung inkl. Unterstützung Verwaltungsführung (Seiten 111 bis 113)

0102 Städtepartnerschaften (Seiten 115 bis 117)

0103 Finanzmanagement (Seiten 119 bis 121)

0104 Finanzzentrum (Seiten 123 bis 125)

0105 Zentrale Dienste (Seiten 127 bis 130)

0107 Grundstücksmanagement (Seiten 131 bis 134)

1601 Allgemeine Finanzwirtschaft (Seiten 159 bis 161)

1602 Vermögens- & Schuldenverwaltung (Seiten 163 bis 165)

 

unter Berücksichtigung der Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2013 anzuerkennen und zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!