Betreff
Brandschutzmaßnahmen an der Musikschule
Vorlage
020/2013
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im November 2012 erfolgte gemeinsam mit dem zuständigen Brandschutztechniker eine sicherheitstechnische Begehung der Musikschule.

Das Protokoll dieser Begehung  ist am 11.12.2012 bei der Gemeinde eingegangen und wurde an die Bauordnungsbehörde des Kreises Coesfeld weitergeleitet.

Am 19.12.2012 gab es eine weitere Begehung der Räumlichkeiten. Hier war nun die Bauordnungsbehörde einschließlich der Brandschutzdienststelle beteiligt.

Das Ergebnis dieser erneuten Begehung ist im ebenfalls anhängenden Protokoll vom 20.12.2012 dargestellt.

Die Weihnachtsferien sind zur Umsetzung der Erstmaßnahmen genutzt worden um den Betrieb der Musikschule nach den Ferien wieder aufnehmen zu können.

Die Verwaltung hat diese in enger Absprache mit den Verantwortlichen der Musikschule realisiert.

Die Mitglieder der Musikschule haben hierbei die Rückbauarbeiten zur Verringerung der Brandlasten im Treppenhaus und zur Entfernung des Vordaches in Eigenleistung realisiert.

Der FB III hat die, zur Gewährleistung des Betriebes der Musikschule aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes, zwingend erforderlichen Maßnahmen in Auftrag gegeben und umsetzen lassen.

Im Wesentlichen waren dies:

  • Rohbauarbeiten zum Verschließen einer alten Treppenöffnung; Schließen von Wandöffnungen um den Treppen- und Fluchtbereich von den sonstigen Räumen abzuschotten; Putzarbeiten um vertikale Wandschlitze zu verschließen
  • Trockenbauarbeiten zur brandschutztechnischen Ertüchtigung einiger Deckenbereiche. (Es hatte sich herausgestellt, dass einige Decken noch Holzbalkendecken sind.) Erstellen einer Wand im Erdgeschoss zur Abschottung der Brandlasten in diesem Bereich.
  • Elektroarbeiten zur Verlegung der Elektrokabel, die während der Entfernung der Brandlasten freigelegt wurden.
  • Ferner war die Erstellung des Brandschutzkonzeptes für das Gebäude einschl. Lüftungsanlage zu beauftragen.

 

In der anliegenden Kostenverfolgungstabelle ist in der Spalte „Sofortmaßnahmen in den Ferien“ dargestellt, über welche Mittel verfügt werden musste.

 

Neben diesen Sofortmaßnahmen sind noch Arbeiten auszuführen, die im Laufe des Jahres 2013 umzusetzen sind (vgl. Protokoll vom 11.01.2013).

Im Wesentlichen:

  • Lieferung und Einbau von 2 Brandschutztüren im EG
  • Lieferung und Einbau einer Frühwarnalarmierung (Brandmeldeanlage)
  • Brandschutztechnische Ertüchtigung des Dachgeschosses

 

 

 

 

 

 

Für diese und für die im Zusammenhang noch erforderlichen Reparaturen (Estrich, Fliesen, Malerarbeiten) werden ergänzend Haushaltsmittel benötigt. In der Kostenverfolgungstabelle sind diese in der Spalte „Vorausschau“ als Schätzansatz enthalten.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist bereits beauftragt. Hieraus ergeben sich alle notwendigen baulichen Maßnahmen einschl. Zeitschiene für den Betrieb der Musikschule.Sobald dieses vorliegt, können alle weiteren Kosten konkret ermittelt werden.

Zur Aufrechterhaltung der Funktion der Musikschule sind die oben genannten Leistungen zwingend bis zum Jahresende durchzuführen.

Ich schlage Ihnen daher vor die entsprechenden Mittel in den Haushalt 2013 aufzunehmen.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von 75.000 € für den vorbeugenden Brandschutz in den Haushalt 2013 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bauordnungsbehörde die Erfordernisse aus dem Brandschutzkonzept umzusetzen. 

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

In dem Produkt 0402 „Förderung des Musikschulwesens“ sind im Haushalt 2013 zu veranschlagen:

15.000 € für die vorgesehene Brandmeldeanlage in den Bereich der Investitionen

60.000 € für den vorbeugenden Brandschutz in das Aufwandskonto