2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Vor dem Hintergrund der notwendigen Erweiterung der Begräbnisflächen in Havixbeck wurde im Jahr 2008 der Landschaftsarchitekt Stephan Schwarte aus Greven mit der Erarbeitung der Planunterlagen beauftragt. Unter Beteiligung eines Arbeitskreises wurde die planerische Grundkonzeption für die Friedhofserweiterung entwickelt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 12.09.2012 hat Herr Schwarte den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Die Beratungen hierzu mündeten am 27.09.2012 im Beschluss des Gemeinderates die Planung zur inneren Erschließung der Grabinsel 1 mit Randbepflanzung und für die Verbindungsflächen zwischen dem jetzigen und zukünftigen Friedhof vornehmen zu lassen.

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 20.12.2012 ist dann der Beschluss gefasst worden die erforderlichen Planungsleistungen an den Landschaftsarchitekten Stephan Schwarte zu vergeben.

 

Die nun erstellte Ausführungsplanung soll im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 20.02.2012 von Herrn Schwarte vorgestellt werden. Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sind hierzu herzlich eingeladen.

 

Zur Vorbereitung auf die Sitzung werden die Planunterlagen im Ratsinformationssystem als Anlage eingefügt.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die innere Erschließung der Grabinsel 1 mit Randbepflanzung und für die Verbindungsflächen zwischen dem jetzigen und dem zukünftigen Friedhof auf Grundlage der vorgestellten Planung durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Nach der aktuellen Berechnung belaufen sich die Bau- und Nebenkosten auf 280.000,- €. Diese gliedern sich wie folgt:

 

Baukosten                   240.000,- €

Nebenkosten                 40.000,- €

Gesamtkosten                        280.000,- €

 

Wie bereits im Zuge der Vergabe der Architektenleistung zur Erweiterung des Friedhofes (Verwaltungsvorlage Nr. 141/2012) dargestellt sind für die Maßnahme die Mittel aus 2012 nach 2013 zu übertragen, die Mittel aus 2014 nach 2013 vorzuziehen und zusätzliche Mittel bereitzustellen.

 

   50.000,- €     Haushaltsmittel 2012 nach 2013

110.000,- €      Haushaltsmittel 2013, wie vorgesehen

110.000, €       Haushaltsmittel 2014 nach 2013

  10.000,- €      Haushaltmittel zus. 2013                        

280.000,- €      Haushaltsmittel 2013 gesamt