2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
s. anliegenden Antrag vom
24.01.2013 mit Bauzeichnung und Katasterauszug
s. Verwaltungsvorlage
114/2012 u. Niederschriften über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
vom 25.10.2012, des Rates vom 15.11.2012 und des Bau- und Verkehrsausschusses
vom 29.11.2012.
Im Rahmen der Beratungen
des Bau- und Verkehrsausschusses am 29.11.2012 ist die Verwaltung beauftragt
worden, sich mit dem Bauherren in Verbindung zu setzen, um über die Gestaltung
der Fassade zu sprechen. Auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses soll dann
weiter beraten werden.
Das Gespräch hat
stattgefunden. Dabei wurde zum einen deutlich, dass die Bauherren an dem
Gestaltungswunsch für die Fassade ausdrücklich festhalten wollen. Ferner zeigte
sich im Verlauf des Gespräches und nach Vorlage von Bauzeichnungen, dass auch
hinsichtlich der gewünschten Firstrichtung sowie der geplanten Drempelhöhe die
Vorgaben des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden und insofern auch hierfür
eine Änderung beantragt werden soll (s. Antragschreiben vom 24.01.2013).
Der Gestaltungsbeirat hat
sich in seiner Sitzung am 1.02.2013 erneut mit dem Bauwunsch befasst. Frau
Zumbusch hatte Gelegenheit, die Planungen zu erläutern.
Nach eingehender
Erörterung der Frage, ob die Gestaltung einer Blockbohlenfassade städtebaulich
an der geplanten Stelle vertretbar ist, kamen die Beiratsmitglieder einhellig
zu der Einschätzung, dass dies nicht der Fall ist. Sie haben der
Antragstellerin empfohlen, ihren durchaus nachvollziehbaren Wunsch nach
Schaffung einer Holzfassade, in einer glatten Oberfläche umzusetzen. Hierzu
wurde Frau Zumbusch signalisiert, dass ihr Planungshilfen an die Hand gegeben
werden. Hinsichtlich der gewünschten Änderung der Firstrichtung sowie der
beabsichtigten Erhöhung der Drempel wurde durch den Gestaltungsbeirat
signalisiert, dass diese Änderung aus städtebaulichen Gründen wohl mitgetragen
werden könnten.
Eine erneute Nachfrage der
Verwaltung bei der Antragstellerin hat ergeben, dass sie nach wie vor an einer
Umsetzung der ursprünglichen Fassadengestaltung interessiert sei und insofern
ein Votum des Gemeinderates erbittet.
In Anbetracht der ganz
klaren Stellungnahme des Gestaltungsbeirates zu der vorgesehenen
Fassadengestaltung empfehle ich Ihnen, von einer Änderung des Bebauungsplanes
abzusehen. Den Bauherren sollte empfohlen werden, auf der Basis der
Stellungnahme des Gestaltungsbeirates eine Überarbeitung der Planung
vorzunehmen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, von einer Änderung des Bebauungsplanes Pieperfeld im vereinfachten Verfahren auf der Grundlage des aktualisierten Antrages von Herrn Mohr und Frau Zumbusch vom 24.01.2013 zunächst abzusehen. Die Antragsteller werden gebeten, die Planungen zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 39, Flurstück 890 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu überarbeiten.
3.
Finanzielle Auswirkungen
entfällt