2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
wie bereits in Verwaltungsvorlage Nr. 095/2012 ausgeführt, beabsichtigt der Eigentümer des Grundstücks Flur 14, Flurstück 366 den Umbau und die Erweiterung seines Wohnhauses. Die Errichtung des Anbaus bedarf der Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“.
Da nicht alle angrenzenden Grundstückseigentümer der begehrten Planänderung zugestimmt haben, wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit den betroffenen Grundstücksnachbarn, den Antragstellern und der Verwaltung versucht, das gewünschte Bauvorhaben zu erläutern und eine entsprechende Einigung zu erzielen. Dieses ist leider nicht geschehen.
Die Antragsteller haben nun einen chronologischen Ablauf ihres Versuches zur Erreichung des nachbarschaftl. Einvernehmens dargestellt, der dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
1. Beschlussvorschlag:
erfolgt nach Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
Klaus Gromöller