Betreff
Ergebnis der Auslegung der 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld I" mit Begründung und Fassung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
006/2013
Aktenzeichen
II 622-21/15
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 13.10.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ gem. § 13 a BauGB beschlossen, um auf der Fläche des Änderungsgebietes ca. die Hälfte der bisherigen Spielplatzfläche umzuwandeln in Gemeinbedarfsfläche für den Kindergarten.

 

Der Änderungsplan einschl. Begründung hat gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 05.11.2012 bis 05.12.2012 öffentlich ausgelegen.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Änderung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.

 

Ich empfehle Ihnen, die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ der Gemeinde Havixbeck als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller