2.
Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 13.10.2011 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 17. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Flothfeld I“ gem. § 13 a BauGB beschlossen, um auf der Fläche
des Änderungsgebietes ca. die Hälfte der bisherigen Spielplatzfläche
umzuwandeln in Gemeinbedarfsfläche für den Kindergarten.
Der Änderungsplan einschl. Begründung hat gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
in der Zeit vom 05.11.2012 bis 05.12.2012 öffentlich ausgelegen.
Bis zum heutigen Tage sind keine Anregungen von der betroffenen
Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der
beabsichtigten Änderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage nochmals eine
Ablichtung des Änderungsplanes beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Flothfeld I“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 17. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Flothfeld I“ der Gemeinde Havixbeck als Satzung. Gleichzeitig
wird die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller