2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die
GPA NRW hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung bei der Gemeinde Nottuln auch
das Finanzzentrum Baumberge geprüft. Die Prüfung stützt sich auf § 105 GO NRW.
Sie wurde mit der Übersendung der einvernehmlich zwischen den Gemeinden
Havixbeck und Nottuln vereinbarten Berichtszusammenfassung für beide Partner
abgeschlossen.
Gem.
§ 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den
Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser
unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes
sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Ein Exemplar des
Prüfberichts wird mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus
Sparsamkeitsgründen nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher
Form zur Verfügung gestellt. Der Prüfbericht ist wegen des Umfangs ansonsten nur
digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage
abrufbar.
Der Prüfungsbericht
setzt sich aus folgenden Einzelteilen zusammen:
·
Vorbericht (Anlage 1)
·
Geschäftsbuchführung (Anlage 2)
·
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (Anlage
3).
1. Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die Prüfung des Finanzzentrums Baumberge zur
Kenntnis.
- Mit dem
Protokoll über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem
Gemeinderat der nach § 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner
Beratungen erteilt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die GPA NRW wird die Prüfungskosten für das
Finanzzentrum Baumberge direkt mit der Gemeinde Nottuln abrechnen. Im Rahmen
der jährlichen Verwaltungskostenabrechnung für das Finanzzentrum Baumberge wird
der Gemeinde Havixbeck ein Teilbetrag hiervon in Rechnung gestellt.
Die Endabrechnung der Prüfungsleistungen
steht lt. Mitteilung der Gemeinde Nottuln noch aus. Die Anzahl der durch die
GPA NRW abgerechneten Tagewerke ist derzeit nicht bekannt.
Sobald der Abrechnungsbetrag feststeht, wird
dieser verwaltungsseitig unaufgefordert nachgereicht.