2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die GPA NRW hat bei der
Gemeinde Havixbeck mit Präsenzzeiten vor Ort im Zeitraum von November 2011 bis
Juli 2012 eine überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 GO NRW
durchgeführt. Die Prüfung wurde mit der Übersendung des Prüfungsberichtes am
20.11.2012 abgeschlossen.
Gem. §
105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den
Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das
Ergebnis seiner Beratungen.
Ein Exemplar des Prüfberichts wird in Absprache mit dem
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus Sparsamkeitsgründen nur
diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung
gestellt.
Der Prüfbericht ist wegen
des Umfangs ansonsten nur digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu
dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der Prüfungsbericht setzt sich aus folgenden Einzelteilen
zusammen:
·
Vorbericht (Anlage 1)
·
Personal (Anlage 2)
·
Gebäudewirtschaft (Anlage 3)
·
Bauhof (Anlage 4).
Neben den zuvor
genannten Prüffeldern sah die Prüfplanung der GPA NRW für die Gemeinde
Havixbeck ursprünglich auch die Prüfung des Finanzbereichs vor. Die GPA NRW hat
sich jedoch in Absprache mit der Verwaltung dazu entschieden, die Finanzen
nicht zu prüfen. Die Situation stellte sich zum Zeitpunkt des Prüfungsstarts im
Frühjahr 2012 so dar, dass der für die überörtliche Prüfung erforderliche erste
Jahresabschluss 2009 noch nicht prüffähig vorgelegt werden konnte. Die
vollständige Vorlage aller erforderlichen Daten konnte erst für das Jahresende
2012 in Aussicht gestellt werden. Insbesondere auch mit Bezug auf die überregionale
zeitliche Prüfplanung der GPA NRW erging daher die Entscheidung, diesen
Prüfteil zunächst auszulassen.
Vereinbarungsgemäß wird die GPA jedoch nach Vorlage des vom Gemeinderat festgestellten Jahresabschlusses 2009 das Prüffeld „Finanzen“ mit einer abgespeckten Datenerfassung nacharbeiten und die Ergebnistendenzen in ihren Grundzügen in Form von Grafiken und Tabellen skizzieren. Eine vollständige Berichtserstellung ist dafür jedoch nicht mehr vorgesehen. Zum Prüfungsgebiet „Finanzen“ erhalten Sie zu gegebener Zeit ergänzende Informationen.
1. Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über
die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde
Havixbeck zur Kenntnis.
- Mit dem Protokoll über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach § 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die durchgeführte Prüfung werden der Gemeinde Havixbeck durch die GPA NRW vorbehaltlich der noch vorzulegenden Schlussrechnung insgesamt rund 30.000 € in Rechnung gestellt werden.