Betreff
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt gem. § 105 GO NRW
Vorlage
002/2013
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die GPA NRW hat bei der Gemeinde Havixbeck mit Präsenzzeiten vor Ort im Zeitraum von November 2011 bis Juli 2012 eine überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 GO NRW durchgeführt. Die Prüfung wurde mit der Übersendung des Prüfungsberichtes am 20.11.2012 abgeschlossen.

 

Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Ein Exemplar des Prüfberichts wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses aus Sparsamkeitsgründen nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

Der Prüfbericht ist wegen des Umfangs ansonsten nur digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.

 

Der Prüfungsbericht setzt sich aus folgenden Einzelteilen zusammen:

·         Vorbericht (Anlage 1)

·         Personal (Anlage 2)

·         Gebäudewirtschaft (Anlage 3)

·         Bauhof (Anlage 4).

 

Neben den zuvor genannten Prüffeldern sah die Prüfplanung der GPA NRW für die Gemeinde Havixbeck ursprünglich auch die Prüfung des Finanzbereichs vor. Die GPA NRW hat sich jedoch in Absprache mit der Verwaltung dazu entschieden, die Finanzen nicht zu prüfen. Die Situation stellte sich zum Zeitpunkt des Prüfungsstarts im Frühjahr 2012 so dar, dass der für die überörtliche Prüfung erforderliche erste Jahresabschluss 2009 noch nicht prüffähig vorgelegt werden konnte. Die vollständige Vorlage aller erforderlichen Daten konnte erst für das Jahresende 2012 in Aussicht gestellt werden. Insbesondere auch mit Bezug auf die überregionale zeitliche Prüfplanung der GPA NRW erging daher die Entscheidung, diesen Prüfteil zunächst auszulassen.

Vereinbarungsgemäß wird die GPA jedoch nach Vorlage des vom Gemeinderat festgestellten Jahresabschlusses 2009 das Prüffeld „Finanzen“ mit einer abgespeckten Datenerfassung nacharbeiten und die Ergebnistendenzen in ihren Grundzügen in Form von Grafiken und Tabellen skizzieren. Eine vollständige Berichtserstellung ist dafür jedoch nicht mehr vorgesehen. Zum Prüfungsgebiet „Finanzen“ erhalten Sie zu gegebener Zeit ergänzende Informationen.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Havixbeck zur Kenntnis.

 

  1. Mit dem Protokoll über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird dem Gemeinderat der nach § 105 Abs. 5 GO NRW vorgeschriebene Bericht über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen erteilt.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Für die durchgeführte Prüfung werden der Gemeinde Havixbeck durch die GPA NRW vorbehaltlich der noch vorzulegenden Schlussrechnung insgesamt rund 30.000 € in Rechnung gestellt werden.