2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der verwaltungsseitig erstellte Entwurf für den Jahresabschluss 2009 ist durch die Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH aus Dülmen geprüft worden.
Der Jahresabschluss, bestehend aus
- Gesamtergebnisrechnung 2009
- Gesamtfinanzrechnung 2009
- Teilergebnisrechnungen 2009
- Teilfinanzrechnungen 2009
- Bilanz zum 31.12.2009
- Anhang zum Jahresabschluss 2009
- Anlagenspiegel zum 31.12.2009
- Forderungsspiegel zum 31.12.2009
- Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2009
- Rückstellungsspiegel zum 31.12.2009
- Mittelfristiger Instandhaltungsplan zum 31.12.2009
- Lagebericht zum Jahresabschluss 2009
- Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH aus Dülmen erstellte Prüfungsbericht liegt als Anlage 2 bei.
Die Anlagen werden in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden nur diesem und den Fraktionsvorsitzenden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind die Dokumente wegen ihres Umfangs digital im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage abrufbar.
Der
Jahresabschluss sowie die im Prüfungsverfahren getroffenen und im
Prüfungsbericht niedergelegten Feststellungen werden durch Frau Hahne in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.02.2013 eingehend erläutert
werden.
Der Ausschussvorsitzende soll in der Sitzung stellvertretend für den
Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung
(Anlage 3) unterzeichnen.
Dem Rat obliegt gem. §
41 Abs. 1 Buchstabe j) GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die formelle
Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung
des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie die
Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Prüfung des
Jahresabschlusses selbst liegt nach § 101 GO NRW in der Zuständigkeit des
Rechnungsprüfungsausschusses. Sie mündet in einer Beschlussempfehlung für den
Rat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet deshalb den Gemeinderat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.
Grundlage für die
Beschlussempfehlung ist gemäß § 101 Abs. 8 Satz 2 GO NRW der von der Hahne
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH abgegebene Bestätigungsvermerk in der
vom Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnenden
Erklärung.
1. Beschlussvorschlag:
1. Die Bilanz zum 31.12.2009
wird mit einer Bilanzsumme von 95.392.218,76 € festgestellt.
2. Die Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2009 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.492.495,06 €
festgestellt.
3. Die Finanzrechnung für das
Haushaltsjahr 2009 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von
387.356,76 € festgestellt.
4. Der Anhang und
Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 werden festgestellt.
5. Auf der Grundlage des von der Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister Entlastung
erteilt.
6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr
2009 in Höhe von 1.492.495,06 € wird durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der im Beschlussvorschlag genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.