Betreff
Gebühren für den Friedhof Havixbeck
Vorlage
138/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Vor mehreren Jahren wurden die Gebühren für die Nutzung des Havixbecker Friedhofes und seiner Einrichtungen entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) kalkuliert. Die Auskömmlichkeit der Gebühren ist regelmäßig zu überprüfen, so dass nunmehr die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation vorgelegt wird.

 

Bei den Betriebskosten ergeben sich jährliche Steigerungen, die zum einen aufgrund des erhöhten Unterhaltungsaufwandes für die Friedhofshalle (einschließlich steigenden Energiekosten) und die auf dem Gelände befindlichen Wege zu begründen sind. Zum anderen ist festzustellen, dass die Zahl der Grabstätten, für die kein Nutzungsberechtigter zur Pflege herangezogen werden kann und die Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, stetig zunimmt. Obwohl derartige Gräber mit einfachsten Mitteln gepflegt werden, entsteht Aufwand, der bei den Betriebskosten zu berücksichtigen ist.

 

Die Abschreibungen sowie die Verzinsung des gebundenen Kapitals sind entsprechend den bisherigen Werten fortgeschrieben worden.

 

Der „grünpolitische Wert“, also der Wert, der den Nutzen des Friedhofes für die Allgemeinheit dokumentiert, sollte unverändert bei 30 % verbleiben. Wie der Gebührenkalkulation zu entnehmen ist, kann u.a. hierdurch erreicht werden, dass das Gebührenniveau stabil gehalten werden kann. Im Vergleich mit den Gebühren bei kommunalen Friedhöfen in der Umgebung ist festzustellen, dass Havixbeck sich zwar im oberen Bereich bewegt, gleichwohl bei verschiedenen Grabarten durchaus im Mittelfeld liegt. Die Vergleichbarkeit ist nicht immer direkt herzustellen, da die Dauer des Nutzungsrechtes unterschiedlich ist und in einigen Fällen zwischen Nutzungs- und Ruhezeiten unterschieden wird.

 

Die Anzahl der zu berücksichtigen Beisetzungen kann im Jahr größeren Schwankungen unterliegen. Gleichwohl ist bei Betrachtung der Fallzahlen der letzten 5 Jahren festzustellen, dass die Anzahl kontinuierlich von 63 im Jahr 2007 auf 85 im Jahr 2011 gestiegen ist. Insofern ist bei der Kalkulation von einem weiteren maßvollen Anstieg auf 90 Fälle ausgegangen worden.

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die kalkulierten Beträge ausgereicht haben, um rd. 70 % der Aufwendungen zu decken. Insofern schlage ich vor, die Gebührensätze unverändert bei zu behalten. Lediglich für das neu angebotenen Wiesenurnenreihengrab und die erforderliche Teilbarkeit der Gebührensätze durch 365 sollten die Beträge aktualisiert werden. Der beiliegende Satzungsentwurf beinhaltet diese Änderungen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung in Kenntnis der Gebührenkalkulation für den Friedhof vom 21.11.2012 die in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde Havixbeck.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Bei dem Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen) sind die zu erwartenden Gebühreneinnahmen zur Abdeckung eines ca. 70 %igen Anteils des Aufwandes zu veranschlagen. Der verbleibende Fehlbetrag ist entsprechend auszuweisen.