Betreff
Umgestaltung des Schulhofs an der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorlage
135/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Haushalt 2012 ist unter dem Produkt 0303 (Seite 206) unter der Investitionsnummer AFG-003 Umgestaltung Schulhof Gesamtschule AFG ein Haushaltsansatz in Höhe von 100.000 € gebildet worden.

 

Der Veranschlagung lag die Annahme zugrunde, dass die Finanzierung mit 50.000 € aus Leadermitteln, 30.000 € durch private Förderung (AFG und Förderverein) und 20.000 € als Eigenanteil der Gemeinde erfolgt. Daher ist mit dem Haushalt 2012 eine erwartete investive Einzahlung in Höhe von 80.000 € beschlossen worden.

 

Der Haushaltsansatz ist seinerzeit vom Gemeinderat nicht mit einem Sperrvermerk versehen worden. Damit wurde der AFG unabhängig von der Realisierung einer Förderung aus Leadermitteln die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung von Umgestaltungsmaßnahmen signalisiert.

 

Zwischenzeitlich geführte Gespräche zwischen Verwaltung, AFG und Bezirksregierung haben ergeben, dass eine Förderung aus Leadermitteln nicht in Betracht kommt.

 

Mit beigefügtem Schreiben vom 11.11.2012 beantragt der Förderverein der Anne-Frank-Gesamtschule daher eine Übertragung der kommunalen Eigenmittel in Höhe von 20.000 € von 2012 nach 2013.

Die Schule und der Förderverein möchten zusätzlich selbst erwirtschaftete oder durch Spenden erworbene zusätzliche Gelder in die Umsetzung einbringen.

 

Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW (neue Fassung lt. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vom 13.09.2012) sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Diese müssen erst noch entwickelt werden.

 

Ich schlage Ihnen unabhängig hiervon vor, den vg. Haushaltsansatz in Höhe von 20.000 € von 2012 nach 2013 zu übertragen.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der im Haushalt 2012 für die Umgestaltung des Schulhofs der Anne-Frank-Gesamtschule gebildete Haushaltsansatz wird in Höhe von 20.000 € (ursprünglich kalkulierter kommunaler Eigenanteil) auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Haushaltsansatz wirkt sich liquiditätsmäßig in 2012 nicht aus.

Durch die Ansatzübertragung stehen die Haushaltsmittel in 2013 zur Verfügung. Die Umgestaltungsmaßnahmen können bereits vor Rechtskraft des Haushalts 2013 vorbereitet und ggf. schon durchgeführt werden.