2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes Nr. (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.
Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.
Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:
- Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
- Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
- Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
- Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
- Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
- Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)
Voraussichtliche Kostenentwicklung 2013 gegenüber Kalkulation 2012:
Nr. |
Bezeichnung |
2013 |
2012 |
Unterschied |
1 |
Unternehmerkosten |
374.200 € |
372.300 € |
1.900 € |
2 |
Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis |
455.216 € |
485.646 € |
-30.430 € |
3 |
Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck |
77.209 € |
68.969 € |
8.240 € |
4 |
Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof) |
45.714 € |
46.338 € |
-624 € |
5 |
Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof |
48.000 € |
16.000 € |
32.000 € |
|
Zwischenergebnis |
1.000.339 € |
989.253 € |
11.087 € |
|
Summe ansatzfähige Kosten |
|
|
|
6 |
Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses |
55.662 € |
22.046 € |
33.616 € |
|
-
ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem
Kalkulationsjahr - |
|
|
|
|
Umlagefähige Gesamtkosten |
944.677 € |
967.207 € |
-22.529 € |
1. Begründung
der Kostenveränderungen:
1.1. Unternehmerkosten
(s. Punkt 2.1, Seite 1 Kalkulation)
Die Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und
Tonnage werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aufgrund der kalkulierten
Gefäßanzahl bzw. Tonnage errechnet sich der geringfügige Unterschiedsbetrag.
1.2. Entsorgungs- und
Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, Seiten 1-2 Kalkulation)
Lt.
Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich
politischer Beschlüsse, zum
Aufgrund der geänderten Tonnagesätze errechnet sich die ausgewiesene Kostenreduzierung.
1.3. Personal- und
Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Kalkulation)
Grundlage
für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr.
4/2011. Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der neuen Satzung vom
Aufgrund geänderter Beträge in der Personalkostentabelle des KGSt-Berichtes
sowie der erhöhten Gebührensätze der ab
Hinweis:
Unter Punkt 2.3.6 bei der Berechnung der Personal- und Sachkosten wurden noch
einmal 10.000 € für „Ausschreibung Betrieb Wertstoffhof“ veranschlagt. Bereits
in der Kalkulation 2012 wurde eine Summe i.H.v. 5.000 € eingeplant mit der
Absicht, in 2013 eine weitere Summe von 5.000 € für die weitere Ausschreibungsarbeit
zu veranschlagen. Wegen der bekannten Sanierungsproblematik wurde jedoch in
2012 keine Beauftragung eines Beratungsbüros vorgenommen. Die Ausschreibung
soll nunmehr in 2013 erfolgen, so dass diese Beträge im Kalkulationsjahr neu
und komplett veranschlagt werden müssen.
Insgesamt errechnet sich damit eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten von
insgesamt 8.240 €.
1.4. Kalkulatorische
Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Kalkulation)
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in 4 unterschiedliche Anlagen mit
verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach
Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach Indizes des IT.NRW
berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet sich eine Erhöhung der kalkulatorischen
AfA aller 4 Anlagen für das 5. Jahr
Abschreibungsjahr.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich
aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet
sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich ein minimaler Erhöhungsbetrag für Kalkulatorische AfA
und Zinsen.
1.5. Einmalige
Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, Seite 3 Kalkulation)
In die Kalkulation ist eine Summe i.H.v. 38.000 € (s. Punkt 2.5.1) als
Sanierungsaufwand mit aufgenommen worden; weiterhin eine Summe i.H.v. 10.000 €
(s. Punkt 2.5.2) für weitere Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Bis zur Aufstellung der Kalkulation ist noch nicht entschieden, welcher
Sanierungsaufwand im Ganzen vorgenommenen werden wird. Daher sind, nach
sorgfälliger Schätzung, Kosten für Aufwendungen aufgenommen worden, welche
zwingend vorzunehmen sind. Da diese Sanierungsarbeiten dem Erhalt des
Wertstoffhofes dienen, sind diese als Erhaltungsaufwand in einer Summe im
Kalkulationsjahr 2013 eingerechnet worden.
Sollten weitergehende Aufwendungen aufgebracht werden müssen, könnten diese zum
Teil aus eventuell weiteren Schadensersatzleistungen gedeckt werden. Zum
weiteren würde ein Minusbetrag mit in die Betriebsabrechnung 2013 in die
Kalkulation der Abfallgebühren 2015 mit einfließen und die Gebührenzahler 2015
belasten.
1.6.
Feststellung des betriebwirtschaftlichen
Ergebnisses 2011(s. Punkt 5., Seite 4 Kalkulation)
Das Abrechnungsjahr 2011 schließt mit einer Überdeckung in der ausgewiesenen
Höhe ab. Das Plus aus diesem Haushaltsjahr führt dazu, dass die ansatzfähigen
Gesamtkosten, welche durch die Gebührenzahler in 2013 aufzubringen sind, um
diese Summe reduziert werden kann.
Diese Kosten wurden bereits von den Gebührenzahlern 2011 aufgebracht.
2. Ermittlung der
Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in
Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.
2.1. Grundgebühr
(s. Punkt 6, Seite 5. der Kalkulation):
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3
der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen
Staffelung (50 €/Restmüll, 30 €/Biomüll und 15 €/Papiermüll) wird der
ausgewiesene Höchstbetrag nicht überschritten.
2.2. Zusatzgebühr
(s. Punkt 7, Seite 5 der Kalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom
2.3. Filtergebühr
(s. Punkt 7.2, Seite 5 der Kalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine
spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß, 5,88 € für
ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die
Kalkulation 2013 übernommen.
2.4. Litergebühr
(s. Punkt 8, Seite 5 der Kalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden
Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen:
0,036 €/Restmüll (=+/- 0 gegenüber
2012),
0,020 €/Biomüll (=0,003 € weniger
als 2012) und
0,002 €/Papiermüll (=+/- 0 gegenüber
2012)
2.5. Gebührensätze
(s. Punkt 9, Seite 5 der Kalkulation):
Restmüll |
|
|
Gefäß |
Gebühr |
Differenz z. |
60 l |
120,00 € |
0 |
80 l |
138,72 € |
0 |
120 l |
176,16 € |
0 |
240 l |
288,48 € |
0 |
1.100 l |
2.123,04 € |
0 |
|
|
|
Biomüll |
|
|
Gefäß |
Gebühr |
Differenz z. |
120 oh. Filter |
92,40 € |
-9,36 |
120 mit Filter |
98,16 € |
-9,36 |
240 oh. Filter |
154,80 € |
-18,72 |
240 mit Filter |
160,68 € |
-18,72 |
|
|
|
Papiermüll |
|
|
Gefäß |
Gebühr |
Differenz z. |
240 l |
20,64 € |
-0,24 |
3. Gesamtbetrachtung:
Trotz der Steigerung der
einmaligen Kosten für den Wertstoffhof können die Restmüllgebühren gegenüber
2012 konstant gehalten werden. Das begründet sich zum einen aus dem Überschuss
aus der Betriebsabrechnung 2011. Zum anderen können die Mengensteigerungen
Restmüll bzw. Anlieferungen am Wertstoffhof, welche erfahrungsgemäß eintreffen,
abgefangen werden.
Die Gebühren für Biomüll können gesenkt werden; hier schlägt zu Buche, das der
Kreis Coesfeld beabsichtigt, seine Entsorgungsgebühren für Bioabfall deutlich
zu senken.
Die Gebühren für Papiermüll sinken ebenfalls leicht. Grundlage ist, dass trotz
gleicher Litergebühr (0,0002 €) durch Steigerung der Tonnenanzahl die
Gesamtkosten Papier auf eine größere Literzahl zu verteilen ist.
Ich schlage vor,
aufgrund der beiliegenden Kalkulation, die aufgeführten Gebührensätze
entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu
beschließen.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der
vorliegenden Gebührenkalkulation vom