2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes Nr. (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen einer Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

  1. Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).
  2. Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)
  3. Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)
  4. Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof
  5. Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof
  6. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr)

 

Voraussichtliche Kostenentwicklung 2013 gegenüber Kalkulation 2012:

 

Nr.

Bezeichnung

2013

2012

Unterschied

1

Unternehmerkosten

374.200 €

372.300 €

1.900 €

2

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis

455.216 €

485.646 €

-30.430 €

3

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

77.209 €

68.969 €

8.240 €

4

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

45.714 €

46.338 €

-624 €

5

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

48.000 €

16.000 €

32.000 €

 

Zwischenergebnis

1.000.339 €

989.253 €

11.087 €

 

Summe ansatzfähige Kosten

 

 

 

6

Feststellung d. betriebwirtschaftlichen Ergebnisses

55.662 €

22.046 €

33.616 €

 

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

 

 

 

 

Umlagefähige Gesamtkosten

944.677 €

967.207 €

-22.529 €

 

 

1.      Begründung der Kostenveränderungen:

 

1.1.   Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Kalkulation)
Die Vergütungssätze für die Bereitstellung der Gefäße, Entleerung und Tonnage werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Aufgrund der kalkulierten Gefäßanzahl bzw. Tonnage errechnet sich der geringfügige Unterschiedsbetrag.

1.2.   Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis (s. Punkt 2.2, Seiten 1-2 Kalkulation)           
Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung beabsichtigt der Kreis Coesfeld, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, zum 01.01.2013 die Gebührensätze zu verändern. Insbesondere ist vorgesehen, die Restmüllgebühr von 150 €/t auf 147 €/t und die Gebühr für Bio- und Grünabfälle von 96 €/t auf 80 €/t zu reduzieren.
Aufgrund der geänderten Tonnagesätze errechnet sich  die ausgewiesene Kostenreduzierung.

1.3.   Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Kalkulation)
Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 4/2011. Die Berechnung der Kosten des Bauhofes erfolgt aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck, hier der neuen Satzung vom 15.10.2012.
Aufgrund geänderter Beträge in der Personalkostentabelle des KGSt-Berichtes sowie der erhöhten Gebührensätze der ab 01.01.2013 geltenden Verwaltungsgebührensatzung errechnet sich eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck.
Hinweis:
Unter Punkt 2.3.6 bei der Berechnung der Personal- und Sachkosten wurden noch einmal 10.000 € für „Ausschreibung Betrieb Wertstoffhof“ veranschlagt. Bereits in der Kalkulation 2012 wurde eine Summe i.H.v. 5.000 € eingeplant mit der Absicht, in 2013 eine weitere Summe von 5.000 € für die weitere Ausschreibungsarbeit zu veranschlagen. Wegen der bekannten Sanierungsproblematik wurde jedoch in 2012 keine Beauftragung eines Beratungsbüros vorgenommen. Die Ausschreibung soll nunmehr in 2013 erfolgen, so dass diese Beträge im Kalkulationsjahr neu und komplett veranschlagt werden müssen.
Insgesamt errechnet sich damit eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten von insgesamt 8.240 €.

 

1.4.   Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) und Zinsen (s. Punkt 2.4, Seite 3 Kalkulation)
Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in 4 unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungsdauern unterteilt. Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, welche nach Indizes des IT.NRW berechnet werden. Wegen gestiegener Indizes errechnet  sich eine Erhöhung der kalkulatorischen AfA  aller 4 Anlagen für das 5. Jahr Abschreibungsjahr.
Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer. Daher errechnet sich Jahr für Jahr eine Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen.
Insgesamt errechnet sich ein minimaler Erhöhungsbetrag für Kalkulatorische AfA und Zinsen.

 

1.5.   Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, Seite 3 Kalkulation)
In die Kalkulation ist eine Summe i.H.v. 38.000 € (s. Punkt 2.5.1) als Sanierungsaufwand mit aufgenommen worden; weiterhin eine Summe i.H.v. 10.000 € (s. Punkt 2.5.2) für weitere Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Bis zur Aufstellung der Kalkulation ist noch nicht entschieden, welcher Sanierungsaufwand im Ganzen vorgenommenen werden wird. Daher sind, nach sorgfälliger Schätzung, Kosten für Aufwendungen aufgenommen worden, welche zwingend vorzunehmen sind. Da diese Sanierungsarbeiten dem Erhalt des Wertstoffhofes dienen, sind diese als Erhaltungsaufwand in einer Summe im Kalkulationsjahr 2013 eingerechnet worden.
Sollten weitergehende Aufwendungen aufgebracht werden müssen, könnten diese zum Teil aus eventuell weiteren Schadensersatzleistungen gedeckt werden. Zum weiteren würde ein Minusbetrag mit in die Betriebsabrechnung 2013 in die Kalkulation der Abfallgebühren 2015 mit einfließen und die Gebührenzahler 2015 belasten.

 

1.6.   Feststellung des betriebwirtschaftlichen Ergebnisses 2011(s. Punkt 5., Seite 4 Kalkulation)
Das Abrechnungsjahr 2011 schließt mit einer Überdeckung in der ausgewiesenen Höhe ab. Das Plus aus diesem Haushaltsjahr führt dazu, dass die ansatzfähigen Gesamtkosten, welche durch die Gebührenzahler in 2013 aufzubringen sind, um diese Summe reduziert werden kann.
Diese Kosten wurden bereits von den Gebührenzahlern 2011 aufgebracht.

2.      Ermittlung der Gebührensätze
Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter- und Litergebühr.

2.1.   Grundgebühr (s. Punkt 6, Seite 5. der Kalkulation):
Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Unter Beibehaltung der bisherigen Staffelung (50 €/Restmüll, 30 €/Biomüll und 15 €/Papiermüll) wird der ausgewiesene Höchstbetrag nicht überschritten.

2.2.   Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 5 der Kalkulation):
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt. Unter Zugrundelegung der kalkulierten Gefäße 2013 errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr.

2.3.   Filtergebühr (s. Punkt 7.2, Seite 5 der Kalkulation):
Für die Zurverfügungstellung der Biofilter ist in den Vorjahren eine spezielle Filtergebühr ermittelt worden: 5,76 € für ein 120-l Gefäß, 5,88 € für ein 240-l Gefäß.
Diese Beträge sind weiterhin auskömmlich und werden unverändert in die Kalkulation 2013 übernommen.

2.4.   Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 5 der Kalkulation):
Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.
Im einzelnen:
0,036 €/Restmüll       (=+/- 0 gegenüber 2012),
0,020 €/Biomüll          (=0,003 € weniger als 2012) und
0,002 €/Papiermüll     (=+/- 0 gegenüber 2012)




2.5.   Gebührensätze (s. Punkt 9, Seite 5 der Kalkulation):

Restmüll

 

 

Gefäß

Gebühr

Differenz z.
Vorjahr

60 l

120,00 €

0

80 l

138,72 €

0

120 l

176,16 €

0

240 l

288,48 €

0

1.100 l

2.123,04 €

0

 

 

 

Biomüll

 

 

Gefäß

Gebühr

Differenz z.
Vorjahr

120 oh. Filter

92,40 €

-9,36

120 mit Filter

98,16 €

-9,36

240 oh. Filter

154,80 €

-18,72

240 mit Filter

160,68 €

-18,72

 

 

 

Papiermüll

 

 

Gefäß

Gebühr

Differenz z.
Vorjahr

240 l

20,64 €

-0,24

 

3. Gesamtbetrachtung:

Trotz der Steigerung der einmaligen Kosten für den Wertstoffhof können die Restmüllgebühren gegenüber 2012 konstant gehalten werden. Das begründet sich zum einen aus dem Überschuss aus der Betriebsabrechnung 2011. Zum anderen können die Mengensteigerungen Restmüll bzw. Anlieferungen am Wertstoffhof, welche erfahrungsgemäß eintreffen, abgefangen werden.
Die Gebühren für Biomüll können gesenkt werden; hier schlägt zu Buche, das der Kreis Coesfeld beabsichtigt, seine Entsorgungsgebühren für Bioabfall deutlich zu senken.
Die Gebühren für Papiermüll sinken ebenfalls leicht. Grundlage ist, dass trotz gleicher Litergebühr (0,0002 €) durch Steigerung der Tonnenanzahl die Gesamtkosten Papier auf eine größere Literzahl zu verteilen ist.

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Kalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 08.11.2012 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage )

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein