Betreff
Umgestaltung des Graben A und Mischwasserrückhaltung am RÜ 1
Vorlage
092/2015
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Am 30.04.2018 laufen die Einleitungserlaubnisse für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5 aus. Um Planungssicherheit für das Bebauungsplanverfahren -Erweiterung Wohnpark Habichtsbach- zu erlangen, sind die Einleitungserlaubnisse für die drei Einleitungsstellen, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen, da hierdurch die abschließende Festlegung des Graben A als Gewässer gesichert werden kann. Wie der Präsentation zur Mischwasserrückhaltung im Graben A vom 10.06.2015 im Haupt- und Finanzausschuss zu entnehmen ist, sollte der Standort des Mischwasserspeichers im Bereich der Grundschule gewählt werden, da hier der größte Effekt für die Mischwasserrückhaltung erzielt werden kann. Die Gewässereigenschaft für den Graben A kann nach jetzigem Kenntnisstand unter der Voraussetzung, dass das Mischwasser an einer Stelle zurückgehalten wird, beibehalten werden. Eine Tonabdichtung und der Bau einer Zaunanlage sind nicht mehr erforderlich. Die Kläranlage kann, vorbehaltlich der abschließenden Nachweisführung, die im Rahmen der wasserrechtlichen Anzeige für den Mischwasserspeicher erstellt wird, den zusätzlichen Mischwasserabfluss, der bei der Entleerung des Mischwasserbeckens anfällt, aufnehmen.

 

Gleichwohl wir es nach wie vor zu Mischwasserentlastungen in den Graben A kommen, jedoch mit einer deutlich verringerten Häufigkeit und Menge.

RÜ 1      ca. 1,2 Entlastungen/a, vorher 30            Entlastungen/a

RÜ 3      ca. 2,0 Entlastungen/a, vorher 3-4          Entlastungen/a

RÜ 5      ca. 5,0 Entlastungen/a, vorher 5              Entlastungen/a

 

 

Seitens des Ingenieurbüros Rummler + Hartmann GmbH sind zwischenzeitlich folgende Fragen geklärt worden:

 

  1. Kann durch den Einbau einer dynamischen Drosseleinrichtung an dem RÜ 1 die Entlastungsraten und das hinterliegende Kanalnetz soweit entlastet werden, dass sich die Überstauereignisse verringern werden?


Antwort:
Mit einer automatischen Drosseleinrichtung kann der Mischwasserspeicher bewirtschaftet und das darunterliegende Kanalnetz weiter entlastet werden. Ob es zu einer signifikanten Verringerung der Überstauereignisse kommt, werden die weiteren Planungen zeigen.

 

  1. Können durch den Bau des Mischwasserbeckens die Durchlässe in ihrem Ist-Zustand belassen werden oder kann unter Berücksichtigung, dass der Durchlass im Hangwerfeld im Rahmen der Erschließung vergrößert werden muss, der bauliche Umfang reduziert werden? Wann sollten die Baumaßnahmen -so erforderlich- umgesetzt werden? Kann die Gewässeraufweitung im Bereich des Gewerbegebietes Hohenholter Straße 2 die Abflusssituation signifikant verbessern?


Antwort:
Unter Einbeziehung der zusätzlichen Niederschlagsabflüsse aus dem geplanten Baugebiet -Erweiterung Wohnpark Habichtsbach- und dem zu führenden Überflutungsnachweis für ein 20 jähriges Regenereignis müssen die Durchlässe wie vorgesehen im vollem Umfang vergrößert werden. Die Umsetzung sollte mit der Erschließung des Baugebietes erfolgen. Mit der geplanten Gewässeraufweitung kann ein Retentionsraum von 100 m³ geschaffen werden, der den Entwässerungskomfort steigert. Es kommt jedoch nicht zu einer Verringerung der durchzuführenden Maßnahmen.

 

  1. Wie kann die Höhendifferenz am Mischwasserspeicher, Standort Schulhof, am besten gestaltet werden?


Antwort:
Die Konzeptplanung sieht vor, den Mischwasserspeicher hier in Sichtbetonqualität auszuführen. Für die Angleichung der Höhendifferenz wird eine Treppenartige Betonstufenausführung, die als Sitzmöglichkeit genutzt werden kann, vorgesehen.

 

  1. Wie soll das Mischwasserbecken gebaut werden (Bauart)?

 

Antwort:

Das Becken wird als Spannbetonbehälter in Fertigteilbauweise mit Betondecke vorgesehen. Hierdurch kann die Bauzeit verkürzt werden. Die Baukosten sind mit denen der Ortbetonbauweise vergleichbar.

 

 

  1. Wie ist der mögliche Bauablauf geplant und soll die Andienung der Baustelle erfolgen?


Antwort:
Die Baustelle soll, wie bei der Errichtung der Gesamtschule, über den Rathausplatz und die Pfarrstiege angefahren werden. Während der Bauausführung bleibt die Vorflut erhalten. Die Baugrubensicherung erfolgt über einen geeigneten Verbau.

 

  1. Welche Bauzeit wird für die Errichtung des Mischwasserbeckens am Schulhof bzw. dem Kirchengrundstück benötigt?


Antwort:
Bei einer Bauweise des Mischwasserspeichers als Spannbetonbehälter ist ein Zeitraum von ca. 3 Monaten einzuplanen. Bei einer Ortbetonbauweise verlängert sich die Bauzeit um ca. 2 Monate, also auf ca. 5 Monate.

 

  1. Wie lange benötigt man zur Erstellung der Einleitungserlaubnis, Leistungsphase 1 – 4, nach Erteilung des Ingenieurauftrages?


Antwort:
Es wir von einem Planungszeitraum von 3 Monaten ausgegangen.

 

  1. Ist aus wasserrechtlicher baulicher Sicht ein Bau des Mischwasserspeichers am Schulhof bzw. dem Kirchengrundstück im Sommer/Herbst 2018 denkbar? Was ist zu bedenken, wie z.B. die Zugänglichkeit des Grundstückes, Baustelleneinrichtung etc.?

 

Antwort:
Die Verpflichtung zur Umsetzung wird in den Genehmigungen und Erlaubnissen geregelt werden. Seitens der Verwaltung wird ein Baubeginn im Sommer 2018 angestrebt. Die entsprechenden Abstimmungen erfolgen im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Dieses führt jedoch dazu, dass bis dahin die Mischwassereinleitungen wie bisher in den Graben A erfolgen. Von daher könnte es je nach Stand der Erschließung und Vermarktung der Baugebietes Erweiterung Wohnpark Habichtsbach sinnvoll sein, diesen Termin vorzuziehen.

 

Für weitere Fragen wird das Ingenieurbüro Rummler + Hartmann in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zur Verfügung stehen.

 

 

Beschlussvorschlag 

  1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung den Standort des Mischwasserbeckens im Bereich des Schulhofes zu legen und den Graben A (einschl. Durchlässe) entsprechend umzugestalten.
  2. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Planung die Einleitungsanträge für die Regenüberläufe RÜ 1, RÜ 3 und RÜ 5, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Umgestaltung des Graben A jetzt einzuholen und die Anzeige des Mischwasserbeckens nach § 58.1 Landeswassergesetz vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.06.2015 dargestellt, ergeben sich Gesamtkosten nach dem jetzigen Stand der Planung für den Bau des Mischwasserspeichers und der Erneuerung der Grabendurchlässe einschließlich der Umgestaltung des Graben A, je nach Standort des Mischwasserspeichers von:

 

Standort Schulhof

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 890.000 €, auf den Bau des Mischwasserspeichers entfallen ca. 669.000 €

 

Standort Kirchengrundstück

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.020.000 € zzgl. Grunderwerbskosten, auf den Bau des Mischwasserspeichers entfallen ca. 803.000 €

 

Es wird seitens der Verwaltung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die veranschlagten Kosten auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie entwickelt worden sind. Diese hat keinesfalls die Qualität einer Kostenschätzung der HOAI 12.1, Leistungsphase 2 oder gar einer Kostenberechnung, Leistungsphase 3. Ferner fehlen zu jetzigen Zeitpunkt auch noch die Untersuchungen des Baugrundes oder ein detailliertes Nivellement. Diese Ergebnisse sowie die Anpassung des Baupreisindexes (Baubeginn 2017) können zu einer Korrektur der Kostenschätzung führen.

 

Im Haushalt sind unter dem Produkt 1106, KLN-007 Graben A 1.350.000 € zur Umsetzung der Maßnahme veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller