Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.07.2014 auf Durchführung einer Anwohnerbefragung zur Schaffung einer 2. Ausfahrt für das Wohngebiet Schlautbach
Vorlage
088/2015
Aktenzeichen
II 622-21/14
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.07.2014 einen Antrag auf Durchführung einer Anwohnerbefragung zur Schaffung einer 2. Ausfahrt für das Wohngebiet Schlautbach gestellt.

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2014 wurde die Verwaltung gebeten, die Rechtmäßigkeit einer Öffnung der zweiten Zufahrt zum Baugebiet „Am Schlautbach“ rechtlich zu prüfen.

 

 

In der Begründung zum Bebauungsplan „Am Schlautbach“ wurde darauf hingewiesen, dass im östlichen Abschnitt des Planbereiches eine Überfahrtmöglichkeit nach Norden zum Baugebiet „Südost“ offengehalten wird, um die tiefe Stichstraßensituation des östlichen Bauabschnittes im Bebauungsplan für spezielle Versorgungsfahrzeuge aufheben zu können. Dieses ist durch herausnehmbare Poller geschehen. Hieraus ist ersichtlich, dass die Überfahrtmöglichkeit nicht für den individualen Autoverkehr geschaffen ist. Sie wurde daher bei der Straßendetailplanung nur mit dem erforderlichen Mindestmaß berücksichtigt.

 

Sollte diese Überfahrt als 2. Zu – und Ausfahrt für das Wohngebiet „Am Schlautbach“ dienen, würde bei einem entsprechenden Ausbau der Straße diese den Antoniusweg und die Südstraße queren.

 

Da der Antoniusweg nicht nur ein stark frequentierter offizieller Schulweg, sondern auch ein überregionaler Radweg (100-Schlösser-Route, Fernradweg R1) ist, wurde bereits bei der Bebauungsplanaufstellung aus Gründen der Verkehrssicherheit  diese Überfahrtmöglichkeit nicht geschaffen.

 

Um eine ordnungsgemäße Überquerung des Antoniusweges sicherzustellen, sind umfängliche Straßenbaumaßnahmen erforderlich, die zu momentan noch nicht absehbaren Kosten führen werden.

 

Der bisherige Tatbestand der alleinigen Zufahrt zum Wohngebiet Am Schlautbach hat bis zum jetzigen Zeitpunkt für den Regelverkehrsfluss keinen Handlungsbedarf zur Errichtung einer zweiten Zufahrt erforderlich gemacht. Lediglich zur Durchführung der Straßenbaumaßnahmen wurde die zweite Zufahrt geöffnet. 

 

Zudem stellt der rechtsverbindliche  Bebauungsplan Am Schlautbach  für die Bürger den Vertrauenstatbestand dar, dass die Öffnung der zweiten Zu- und Abfahrt lediglich als Notzufahrt für Versorgungsfahrzeuge geschaffen wurde. Sollte dieses Vertrauensschutzverhältnis gestört werden, ist mit Klagen seitens der betroffenen Anwohner zu rechnen.

 

 

 

Ich empfehle Ihnen daher, die zweite Zufahrt für das Wohngebiet „Am Schlautbach“ nicht zu schaffen und von einer Befragung der Anwohner zur Schaffung einer zweiten Zufahrt abzusehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, eine Befragung der Anwohner der Straße „Am Schlautbach“ sowie der Südstraße und des Südostringes von Haus Nr. 1 bis 75 nicht durchzuführen, da von einer Öffnung der zweiten Zufahrt zum Baugebiet „Am Schlautbach“ sowohl aus Verkehrssicherheitsgründen als auch aus Kostengründen und Gründen des Vertrauensschutzes auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schlautbach“  abgesehen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine. Sollte der Gemeinderat jedoch die Befragung der Anwohner wünschen, entstehen Personal- und Sachkosten.

 

 

 

Klaus Gromöller