Betreff
Beratung über die Veränderung der Prioritätenliste für die Umsetzung von Maßnahmen mit Mitteln des Konjunkturpaktes II.
Vorlage
026/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 25.06.2009  über eine Prioritätenliste abgestimmt für durchzuführende Maßnahmen mit Förderung aus dem Konjunkturpaket II. Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Maßnahmen zum Konjunkturpaket II unter Beachtung folgender Grundsätze auszuführen:

 

1.    Die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz sollen grundsätzlich so eingesetzt werden, dass sie zukünftige Haushalte entlasten, mindestens aber nicht belasten.

2.    Die Investitionsmittel sollen vorrangig zur energetischen Sanierung von Gebäuden eingesetzt werden.

3.    Ersatzschulen und Kindertagesstätten freier Träger sollen an den Investitionsmitteln partizipieren, wenn hiermit energetische Verbesserungen der Gebäude durchgeführt werden, die in deren Eigentum stehen.

4.    Verbesserung der soziokulturellen Infrastruktur.

 

Ferner beschließt der Gemeinderat, die Fördermittel gemäß folgender Prioritätenliste zu vergeben:

 

Antrag Nr.

Maßnahme

Antragsteller

Schätzkosten

     

Priorität

1

Fenster und Türerneuerung

Grundschule Hallenbad

Grundschule / Bauamt

200.000

1

2

Fenstersanierung in der Gesamtschule Bauteil IV

 

Gesamtschule

90.000

2

3

Installation von Sonnenschutzeinrichtungen im Neubau der Gesamtschule

Gesamtschule/ Bauamt

90.000

3

4

Dämmung Kindergartendach und

Fenster im Kindergarten wechseln

Kindergarten/

Energieausschuss

200.000

4

5

Dämmung Dachgeschoss der Musikschule

Energieausschuss

(60.000)

5

 

 

6

Fassadensanierung Rathaus

Energieausschuss/

Bauamt

650.000

6

9

Energetische Fassadensanierung des Bauteils I der Gesamtschule (Baukörper neben der Musikschule).

Bauamt

80.000

7

7

Energetische

Glasdachsanierung

Gesamtschule Neubau

Gesamtschule/ Bauamt

 

95.000

8

8

Umwandlung Ascheplatz in Kunstrasenplatz

Sportverein

Schwarz-Weiß Havixbeck

370.000

9

9

Wegebaumaßnahmen im ländlichen Raum

LOV

70.000

10

 

Die Mittel des Zukunftsinvestitionsgesetzes können grundsätzlich für

  1. den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur  (826.353 € )
  2. den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur  (620.804 €)

eingesetzt werden.

 

Es war vorgesehen, die Maßnahme „Dämmung Dach der Musikschule“  aus dem Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur zu finanzieren. Die Bezirksregierung Münster teilte jedoch mit, dass eine Förderung aus diesem Investitionsschwerpunkt nicht möglich ist.

 

Wie bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses berichtet, ist die in den vergangenen 20 Jahren nicht sanierte Dachhaut des Hallenbades inklusive Dämmung durchfeuchtet und sanierungsbedürftig. Für die erforderliche Sanierung werden Mittel in Höhe von ca. 60.000 € bereitzustellen sein. Eine Deckung dieser Ausgaben könnte erfolgen, wenn die bisher für die Musikschule vorgesehenen Mittel (60.000 €) aus dem Konjunkturpaket für diese Reparatur eingesetzt werden.

 

Diese Maßnahme erfüllt die Kriterien des Grundsatzbeschlusses und ist aus dem Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur förderfähig. Ich schlage Ihnen daher vor, den Inhalt der Priorität 5 „Dämmung des Daches der Musikschule“ gegen „Sanierung der Dachhaut des Hallenbades“ zu ersetzen.

 

Die Maßnahme ist vom Rat als zusätzliche Maßnahme zu beschließen und die Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. Der Ausgabe sind als Einnahme die Fördermittel des Konjunkturpaketes II gegenüberzustellen.

 

 

1.    Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Prioritätenliste hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen mit Förderung aus dem Konjunkturpaket dahingehend zu verändern, dass die Priorität 5 „Dämmung des Daches der Musikschule“ durch „Sanierung der Dachhaut des Hallenbades“ ersetzt wird. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Es sind Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € bereitzustellen. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus dem Konjunkturpaket in gleicher Höhe gegenüber. Ab 2012 wird der gemeindeeigene Anteil von 10 % verzinst und zu 10 gleichen Jahresraten von den jährlichen Schlüsselzuweisungen in Abzug gebracht.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller