Begründung
Die Antragsteller haben
einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld gestellt mit
dem Tatbestand, dass westlich des Wohnhauses der Antragsteller ein
Fahrradunterstand außerhalb der bebaubaren Fläche errichtet werden soll.
Laut Festsetzung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ dürfen
Nebenanlagen nicht außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die geplante
Anlage hält somit die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ nicht ein.
Das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld sieht
Befreiungstatbestände gem. § 31 BauGB als nicht gegeben an.
Das Grundstück der Antragsteller wurde seinerzeit mit einem
Doppelhaus bebaut. Eine Doppelhaushälfte mit zugehöriger Garage wurde im
Frühjahr 2015 verkauft. Den Antragstellern fehlt nunmehr eine Unterstellmöglichkeit
für Fahrräder, Rasenmäher etc.. Der Fahrradunterstand soll nach Auskunft der
Antragsteller mit einer Eibenhecke eingegrünt werden. Das Schreiben der
Antragsteller vom 24.06.2015 ist der Verwaltungsvorlage Nr. 085/2015 als Anlage
3 beigefügt.
Das Grundstück der Antragsteller befindet sich im östlichen
Bereich des Wohngebietes Beekenkamp, direkt angrenzend an die Straße
Beekenkamp.
Da die Antragsteller durch die Stellung des Hauptbaukörpers
keine andere Möglichkeit haben auf ihrem Grundstück die geplante Anlage zu
errichten, sollte der begehrten Planänderung zugestimmt werden, zumal auch die
Grundzüge der Planung durch die gewünschte Planänderung nicht berührt werden
und auch städtebauliche Gründe der Änderung nicht entgegenstehen.
Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben ausweislich
einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der Änderung zugestimmt.
Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung
nicht berührt, so dass es daher keiner Beteiligung bedarf.
Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Beekenkamp“ erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB
ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.
Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die 3. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ für den Bereich des Flurstücks 354 zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 085/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat auf dem
Flurstück 354 der Flur 13 ein Baufeld
für die Errichtung eines Fahrradunterstandes westlich vom Wohnhaus zu schaffen,
und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 085/2015 als
Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist..
Weiterhin wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Beekenkamp“ als Satzung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine. Die Planänderungskosten werden von den Antragstellern getragen.
Klaus Gromöller