Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Beekenkamp" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
085/2015
Aktenzeichen
II 622-21/7
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Antragsteller haben  einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld gestellt mit dem Tatbestand, dass westlich des Wohnhauses der Antragsteller ein Fahrradunterstand außerhalb der bebaubaren Fläche errichtet werden soll.

 

Laut Festsetzung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ dürfen Nebenanlagen nicht außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die geplante Anlage hält somit die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ nicht ein.

Das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld sieht Befreiungstatbestände gem. § 31 BauGB als nicht gegeben an.

 

Das Grundstück der Antragsteller wurde seinerzeit mit einem Doppelhaus bebaut. Eine Doppelhaushälfte mit zugehöriger Garage wurde im Frühjahr 2015 verkauft. Den Antragstellern fehlt nunmehr eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder, Rasenmäher etc.. Der Fahrradunterstand soll nach Auskunft der Antragsteller mit einer Eibenhecke eingegrünt werden. Das Schreiben der Antragsteller vom 24.06.2015 ist der Verwaltungsvorlage Nr. 085/2015 als Anlage 3 beigefügt.

 

Das Grundstück der Antragsteller befindet sich im östlichen Bereich des Wohngebietes Beekenkamp, direkt angrenzend an die Straße Beekenkamp.

 

Da die Antragsteller durch die Stellung des Hauptbaukörpers keine andere Möglichkeit haben auf ihrem Grundstück die geplante Anlage zu errichten, sollte der begehrten Planänderung zugestimmt werden, zumal auch die Grundzüge der Planung durch die gewünschte Planänderung nicht berührt werden und auch städtebauliche Gründe der Änderung nicht entgegenstehen.

 

Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der Änderung zugestimmt.

 

Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung nicht berührt, so dass es daher keiner Beteiligung bedarf.

 

Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.

 

Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ für den Bereich des Flurstücks 354 zu empfehlen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 085/2015 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat auf dem Flurstück 354 der Flur 13  ein Baufeld für die Errichtung eines Fahrradunterstandes westlich vom Wohnhaus zu schaffen, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 085/2015 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist..

 

Weiterhin wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ als Satzung beschlossen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine. Die Planänderungskosten werden von den Antragstellern getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller