Begründung
Die Wegebeleuchtung
des Fuß-und Fahrradweges zwischen den Straßen „Auf dem Blick“ und „Schmitz
Kamp“ ist nicht optimal. Es war daher zu prüfen, ob hier eine Verbesserung der
Wegebeleuchtung durch eine bauliche Veränderung möglich ist.
Die Verwaltung
lehnt aus folgenden Gründen den Antrag ab:
- Nach Einschätzung der Verwaltung müssen
mindestens zwei Beleuchtungsstandorte installiert werden.
Bei zwei neu anzulegenden Beleuchtungsstandorte ist mit Baukosten von
ca. 3.000,00€ zurechnen.
Da dieser Weg kein Schulweg ist und dies eine freiwillige Investition
wäre, lehnt die Verwaltung vor dem Hintergrund der jetzigen finanziellen
Situation den Antrag ab.
- Es ist zu befürchten, dass Folgeanträge z.B.
für die Wegeführung Am Schlautbach / Am
Stopfer gestellt werden, die dann nur schwerlich abgelehnt werden könnten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt den Antrag des Lokalen Teilhaberkreises „Errichtung einer Wegebeleuchtung
an dem Fuß-und Fahrradweg zwischen den Straßen „Auf dem Blick“ und „Schmitz
Kamp“ zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der jetzige angespannten
Haushaltslage der Gemeinde Havixbeck und der befürchteten Folgeanträge den
Antrag zurückzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine