Betreff
Antrag des Lokalen Teilhabekreises auf Errichtung einer Wegebeleuchtung an einem Fuß- und Fahrradweg
Vorlage
082/2015
Aktenzeichen
III.4 861-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Wegebeleuchtung des Fuß-und Fahrradweges zwischen den Straßen „Auf dem Blick“ und „Schmitz Kamp“ ist nicht optimal. Es war daher zu prüfen, ob hier eine Verbesserung der Wegebeleuchtung durch eine bauliche Veränderung möglich ist.

 

Die Verwaltung lehnt aus folgenden Gründen den Antrag ab:

 

-       Nach Einschätzung der Verwaltung müssen mindestens zwei Beleuchtungsstandorte installiert werden.

Bei zwei neu anzulegenden Beleuchtungsstandorte ist mit Baukosten von ca. 3.000,00€ zurechnen.

Da dieser Weg kein Schulweg ist und dies eine freiwillige Investition wäre, lehnt die Verwaltung vor dem Hintergrund der jetzigen finanziellen Situation den Antrag ab.

 

-       Es ist zu befürchten, dass Folgeanträge z.B. für die Wegeführung Am   Schlautbach / Am Stopfer gestellt werden, die dann nur schwerlich abgelehnt werden könnten.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Lokalen Teilhaberkreises „Errichtung einer Wegebeleuchtung an dem Fuß-und Fahrradweg zwischen den Straßen „Auf dem Blick“ und „Schmitz Kamp“ zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der jetzige angespannten Haushaltslage der Gemeinde Havixbeck und der befürchteten Folgeanträge den Antrag zurückzustellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein     

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine