Betreff
Finanzzentrum Baumberge: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Vorlage
085/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 022/2012 wurde ein Sachstandsbericht zur bisherigen Entwicklung der Zusammenarbeit der Gemeinden Havixbeck und Nottuln im Finanzzentrum Baumberge abgegeben.

Seinerzeit ist bereits darauf hingewiesen worden, dass die Gemeinde Nottuln den Wunsch geäußert habe, den Abrechnungsmodus für die Berechnung des von Havixbeck an Nottuln zu zahlenden Erstattungsbetrages – dieser basiert bislang nach § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung des „Finanzzentrums Baumberge“ lediglich auf Einwohnerzahlen – zum 01.01.2012 anzupassen.

Der Gemeinderat hat daher mit einstimmigem Beschluss vom 23.02.2012 den Bürgermeister ermächtigt, Verhandlungen zur Modifizierung des Abrechnungsschlüssels lt. § 3 der vg. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu führen. Seinerzeit wurde im gefassten Beschluss explizit darauf hingewiesen, dass die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen und damit auch eine eventuelle Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses stehen.

 

Zwischenzeitlich haben Vertreter beider Gemeinden Überlegungen angestellt, wie der bisher praktizierte Abrechnungsmodus sinnvoll angepasst werden könnte. Dabei ist dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Arbeitsleistung im Bereich der Geschäftsbuchführung sowie der Zahlungsabwicklung möglichst sachgerecht Berücksichtigung findet. Auch besteht Einigkeit zwischen den Kommunen, dass der Abrechnungsmodus so gefasst werden soll, dass er praktikabel und insbesondere ohne umfangreichen manuellen Arbeitseinsatz anzuwenden sein muss. Auch soll er nicht ständigen inhaltlichen Änderungen ausgesetzt sein.

 

Bei der Prüfung ist festgestellt worden, dass sich zwar im Bereich der Geschäftsbuchführung für Havixbeck und Nottuln vergleichbare Buchungszahlen ergeben. Die Zahlungsabwicklung weist jedoch beispielsweise unter Berücksichtigung der deutlichen größeren Anzahl an Steuerbescheiden ein höheres Arbeitsvolumen für die Gemeinde Nottuln auf. Nach der durchaus zeitintensiven Datenermittlung erscheint eine Verteilung der insgesamt für das Finanzzentrum Baumberge anfallenden Gesamtaufwendungen für beide Aufgabenbereiche im Verhältnis von 40 % (Havixbeck) zu 60 % (Nottuln) sachgerecht.

 

Bei der Abrechnung für Jahre 2009 bis 2011 sind die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt worden. Für 2011 liegt das Verhältnis der Aufteilung der Gesamtaufwendungen des Finanzzentrums Baumberge auf dieser Datengrundlage bei 38,25 % (Havixbeck) zu 61,75 % (Nottuln). Es ergibt sich also nur ein marginaler Unterschied zwischen der bislang praktizierten Abrechnung und den Ergebnissen der durchgeführten Überprüfung.

 

Daher sind beide Kommen der Auffassung, auf die Umsetzung der ursprünglich avisierten Modifizierung des Verteilerschlüssels in § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung des „Finanzzentrums Baumberge“ zu verzichten. Dadurch kann zukünftig der Abrechnungsaufwand wie bislang bereits auf ein Minimum begrenzt werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch Beibehaltung des bisherigen Abrechnungsmodus ergeben sich im Vergleich zu den im Haushalt 2012 veranschlagten Haushaltsmitteln keine unmittelbaren finanziellen Änderungen.