Betreff
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
081/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif ist zuletzt mit Beschluss des Gemeinderates vom 04.10.2011 mit Wirkung zum 01.01.2002 geändert worden.

 

Nunmehr schlage ich Ihnen eine Anpassung der Bestimmungen zum 01.01.2013 vor.

 

Der in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck stimmt im Wortlaut mit der vom Städte- und Gemeindebund NRW entwickelten Verwaltungsgebühren-Mustersatzung vollständig überein.

Im Vergleich zur bisher gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck hat sich nur die Formulierung in § 7 Abs. 1 bzw. 2 geändert. Nach aktueller Rechtslage kann von dem Gebührenschuldner vor Fälligkeit eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der für die Leistung entstehenden Gebühr verlangt werden.

Die übrigen Bestimmungen der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Die Gebührentarife sind in Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW angepasst worden.

Die Tarifstelle 14 soll im Zuge des Aufbaus einer Kosten- und Leistungsrechnung für den Bauhof konkret auf die vorhandenen Fahrzeuge ausgerichtet werden. Derzeit liegen die erforderlichen Kalkulationsgrundlagen hierfür jedoch noch nicht vor, weshalb die jetzt vorgeschlagenen Beträge zukünftig voraussichtlich noch anzupassen sein werden.

 

Der ebenfalls als Anlage beigefügten Tarifübersicht können die wesentlichen Änderungen entnommen werden.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Havixbeck nebst Gebührentarif als Satzung.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die bei einzelnen Tarifstellen erhöhten Gebühren werden sich die Erträge der Gemeinde Havixbeck ab dem 01.01.2013 um jährlich insgesamt zwischen 300 und 500 € erhöhen.