Betreff
Beratung über die Änderung der Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
023/2010
Aktenzeichen
III 893-03
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck wurde 1991 erlassen, 1996 wurde der Gebührentarif angepasst. Im Rahmen der Euroumstellung erfolgte eine weitere Änderung der Satzung. Die Eintrittspreise wurden abgesehen von auf- und abrunden auf (halb)volle Euro jedoch nicht verändert. Die Energiekosten etc sind in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen (Wasser um ca. 27%, Gas um ca. 120%). Hinzu kommen hohe Ausgaben für Sanierungen, Erneuerungen etc.

 

Da der Gebührentarif neben der Badeordnungen Bestandteil der Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck ist, empfiehlt es sich die gesamte Satzung nebst allen 3 Anlagen zu aktualisieren und redaktionell anzupassen.

 

Die meisten Änderungen sind Änderungen in der Formulierung und in der Reihenfolge, um einen gleichen Wortlaut in der Badeordnung für das Freibad und in der Badeordnung für das Hallenbad zu bekommen, der Inhalt ist jedoch geblieben.

 

Weitere Änderungen sind:

-in der Satzung selbst:

 

Die bisherigen §§ 6 und 7 (Vermögensbildung) können entfallen, da Vermögen nicht gebildet werden kann und der Ausgleich von Fehlbeträgen im kommunalen Haushalt bereits durch das Neue kommunale Finanzmanagement (NKF) geregelt sind.

Diese §§ waren:

§ 6

Vermögensbildung

Die Ansammlung von Vermögen aus den Einnahmen der Einrichtungen erfolgt in der allgemeinen Rücklage. Hierfür gelten die Vorschriften des § 20 (3) der Gemeindehaushaltsverordnung.

Erneuerung und Erweiterung der Einrichtungen erfolgen bei Bedarf aus der allgemeinen Rücklage, soweit entsprechende Mittel angesammelt wurden.

§ 7

Vermögensbildung

Sollte der in § 1 dieser Satzung bestimmte Zweck entfallen oder die Einrichtungen oder Teile davon aufgelöst werden, so muss das vorhandene Vermögen ausschließlich für einen gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden.

 

§ 5 Abs. 1 wurde ebenfalls an das NKF angepasst.

 

In der Anlage 1 (Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Havixbeck:

 

§ 4 Abs. 4 wurde geändert um hier schneller entscheiden zu können. Derzeit entscheidet der Rat der Gemeinde Havixbeck über Abweichungen zu Abs. 3 (Vereinsbaden).

Hintergrund: Es ist mehrfach dazu gekommen ist, dass für wenige DLRG-Mitglieder (Training und Abzeichenabnahme) dienstags ab 17.30 Uhr generell geschlossen wird und alle anderen Badegäste das gesamte Bad verlassen müssen. Für das Training wird aber hauptsächlich nur ein Teil des Schwimmerbeckens genutzt. Bei schönem Wetter müssen alle anderen Badegäste das Bad verlassen obwohl ein Teil des Schwimmerbeckens, das Nichtschwimmerbecken und der Kleinkinderbereich sowie die Liegewiesen leer sind. Es wäre daher gut, schnell innerhalb der Verwaltung entscheiden zu können, um die Auslastung des Bades zu erhöhen.

 

In der Anlage 2 (Badeordnung für das Hallenbad der Gemeinde Havixbeck:

 

In § 2 Abs. 1 wurde die Zeit für die Schulen ausgeweitet und durch die Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck ergänzt.

 

In der Anlage 3 (Gebührentarif für das Freibad und das Hallenbad der Gemeinde Havixbeck:

 

Es wurden alle Preise aus zuvor genannten Gründen angepasst. Dabei ergeben sich folgende Berechnungsgrundlagen (evtl. gerundet) :

- Einzelkarten: Der Preis für Kinder ist die Hälfte von dem eines Erwachsenen

- Eine Zehnerkarte errechnet sich aus „10 x schwimmen und 8x zahlen“

- Eine Saisonkarte errechnet sich aus 2 Zehnerkarten ./. 2 x Eintritt

- Eine Jahreskarte errechnet sich aus den 2 Saisonkarten ./. je 3 x Eintritt

- Eine Familienkarte errechnet sich jeweils aus 1 Karte Erwachsener & 1 Karte Kind

- Hinzugekommen sind das Spätschwimmen und das Ferienticket

 

Die ergänzenden Bestimmungen unter „D“ wurden dahingehend geändert, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld I gestrichen wurden und die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsyllbLG eine Ermäßigung von 50% erhalten. Bislang wurden die Karten kostenlos ausgestellt. In dem Regelsatz sind jedoch 11% für Sport und Kultur enthalten (z.B. Erwachsener = 40,- €/Monat)

 

 

 

Im Jahr 2009 hatten wir folgende IST-Zahlen (Stand vom 16.02.2010):

 

Freibad:

 

Erträge:

                   33.182,47 €          Eintrittsentgelte

                     3.044,17 €          Pacht Freibadkiosk

                   36.226,64 €          Ist-Summe

                   28.209,00 €          veranschlagte Planzahl für die Auflösung Sonderposten

                   64.435,64 €          Summe

 

Aufwendungen:

                   57.404,08 €          Personalaufwendungen (Freibad und Verwaltung anteilig)

                   54.150,45 €          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

                   21.292,62 €          Sonstige ordentliche Aufwendungen

                 132.847,15 €          Ist-Summe

                   56.523,00 €          veranschlagte Planzahl für die Abschreibung

                 189.370,15 €          Summe

 

Gegenüberstellung:

                   64.435,64 €          Erträge

                 189.370,15 €          Aufwand

                -124.934,51 €          ZUSCHUSS

 

Hallenbad:

 

Erträge:

                     6.509,75 €          Eintrittsentgelte

                     6.509,75 €          Ist-Summe

                   17.724,00 €          veranschlagte Planzahl für die Auflösung von Sonderposten

                   24.233,75 €          Summe

 

Aufwendungen:

                   88.874,47 €          Personalaufwendungen (Freibad und Verwaltung anteilig)

                 160.066,99 €          Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

                        258,63 €          Sonstige ordentliche Aufwendungen

                 249.200,09 €          Ist-Summe

                   45.770,00 €          veranschlagte Planzahl für die Abschreibung

                   32.670,00 €          veranschlagte Planzahl für die Interne

                                                Leistungsverrechnung (Fernwärme)

                 327.640,09 €          Summe

 

HINWEIS!!!!

Im Jahr 2009 wurden eine neue Lüftungsanlage und neue Fenster bzw. Eingangstüren für ca. 144.000,- € installiert, so dass der Betrag im Hallenbad für die Sach- und Dienstleistungen normalerweise deutlich geringer ist. Da alle paar Jahre teurere Erneuerungen durchzuführen sind und diese für mehrere Jahre wieder halten, habe ich hierfür geschätzte durchschnittlich 25.000,00 € veranschlagt, so dass sich dann folgende Summe ergibt:

                -144.000,00 €          Sonderausgaben

                 +25.000,00 €          Durchschnitt

                 208.690,34 €          Summe

Gegenüberstellung:

                   24.233,75 €          Erträge

                 208.690,34 €          Aufwand

                 184.456,59 €          ZUSCHUSS

 

Im Jahr 2009 haben Badegäste wie folgt unsere gemeindlichen Bäder genutzt:

Hallenbad:

                      16.256   Sportunterricht der Havixbecker Schulen

                        5.649   DLRG-Training und Schwimmausbildung

                        4.677   Öffentlichkeitsschwimmen

                        2.904   Ev. Familienbildungsstätte MS – Wassergymnastik

                      29.486   insgesamt

 

            Freibad:

                      33.741   Öffentlichkeitsschwimmen

                        4.656   Sportunterricht der Havixbecker Schulen

                        1.300   DLRG-Training und Spiel & Spaß und Abzeichenabnahme (geschätzt)

                     39.697   insgesamt

           

Somit haben knapp 70.000 Badegäste unsere gemeindlichen Bäder genutzt.

 

Wenn man nun die Zuschüsse auf die Badegäste umlegt, ergibt sich folgende Aufstellung:

 

 

: alle Badegäste

: zahlende Badegäste

Freibad

ca. 3,10 €

ca. 3,80 €

Hallenbad

ca. 6,20 €

ca. 37,00 €

Gesamt

ca. 4,40 €

ca. 8,15 €

 

Bei der Neuanpassung der Gebühren wurden auch die Preise in Bädern der Nachbarkommunen verglichen:

 

Billerbeck nimmt für das Freibad ebenfalls 3,00 € (Erwachsener) und 1,50 € (Kinder). Die Saisonkarten sind günstiger, dafür hat das Bad auch weniger Öffnungszeiten.

 

Nottuln nimmt für das Freibad bis zu 4,50 € (Erwachsener) und 2,20 € (Kinder), ist jedoch auch ein Wellenbad und hat einen 5 Meter Sprungturm. Saisonkarten sind ähnlich wie bei uns gestaltet.

 

Münster nimmt für die Freibäder ebenfalls 3,00 € (Erwachsener) und 1,50 € (Kinder). Die Saisonkarten sind dort teurer (z.B. Erwachsener = 60).

 

Altenberge nimmt für das Hallenbad 2,50 € und 1,00 €. Saisonkarten gibt es nicht. Dafür kann man 10er, 25er, 50er und 100er Karten erwerben. 100er Karte kostet 150,- € (=1,50€), also für Stammschwimmer deutlich teurer. Bei uns kann man im Freibad für 42,- € pro Saison schwimmen (= ca. 0,35 € bei täglichem Schwimmen).

 

Das Coebad in Coesfeld nimmt 5,00 € (Erwachsene) bzw. 3,00 € (Kinder). Eine Jahreskarte Erwachsener kostet hier zum Vergleich 485,- €. Das Bad bietet mehr, ist jedoch deutlich teurer.

 

Bei den Lehrschwimmbecken gehen die Preise sehr auseinander. Das Billigste ist in Olfen, dort zahlen Erwachsene 1,50 € und Kinder 0,50 €. Das teuerste Lehrschwimmbecken ist in Lette, dort zahlen Erwachsene 4,00 e und Kinder 3,00 €. So dass 2,50 e und 1,25 € in einem guten Mittelfeld liegen.

 

 

Bei der vorgeschlagenen Neuberechnung der Preise ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Derzeitiger Eintrittspreis

Vorgeschlagener Preis

Hallenbad

 

 

Einzel-Kind

1,00 €

1,30 €

Einzel-Erwachsener

2,00 €

2,50 €

Zehner-Kind

7,50 €

10,00 €

Zehner-Erwachsener

15,00 €

20,00 €

Saison-Kind

15,00 €

18,00 €

Saison-Erwachsener

26,00 €

35,00 €

Saison-Familie

51,00 €

53,00 €

Freibad

 

 

Einzel-Kind

1,00 €

1,50 €

Einzel-Spät-Kind

---------

1,00 €

Einzel-Erwachsener

2,00 €

3,00 €

Einzel-Spät-Erwachsener

---------

2,00 €

Zehner-Kind

7,50 €

12,00 €

Zehner-Spät-Kind

---------

8,00 €

Zehner-Erwachsener

15,00 €

24,00 €

Zehner-Spät-Erwachsener

---------

16,00 €

Saison-Kind

15,00 €

21,00 €

Saison-Erwachsener

26,00 €

42,00 €

Saison-Familie

51,00 €

63,00 €

Freibad und Hallenbad

 

 

Jahres-Kind

28,00 €

30,00 €

Jahres-Erwachsener

41,00 €

60,00 €

Jahres-Familie

77,00 €

90,00 €

Sommerferien NRW

 

 

Ferienticket-Kind

---------

12,00 €

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die anliegende Satzung für die Bäder der Gemeinde Havixbeck nebst der Anlage 1 (Badeordnung für das Freibad), Anlage 2 (Badeordnung Hallenbad) und Anlage 3 (Gebührentarif).

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Erhöhung der Erträge aus Eintrittsentgelten:

für das Freibad der Gemeinde Havixbeck bei:

Kostenträger:  31601              Bäder

Kostenstelle:   0842408          Betrieb Freibad

Sachkonto:      432121            Eintrittsentgelte

für das Hallenbad der Gemeinde Havixbeck:

Kostenträger:  31601              Bäder

Kostenstelle:   0842410          Betrieb Hallenbad

Sachkonto:      432121            Eintrittsentgelte

 

 

Der Bürgermeister

 

 

Klaus Gromöller