Betreff
Bericht hinsichtlich Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe von Familien im SGB-II-Leistungsbezug gemäß Antrag der SPD-Fraktion vom 18.2.2010
Vorlage
022/2010
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Siehe Antrag der SPD-Fraktion vom 18. 2. 2010 mit entsprechenden Anfragen.

Es wird eine Berichterstattung zur Lebenssituation und gesellschaftlichen Teilhabe von Familien im SGB-II-Leistungsbezug gewünscht.

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

a)      wie viele Kinder gehören in welchen Altersstufen den Familien (Bedarfsgemeinschaften) an?

Antwort: Laut Auswertung des EDV Programms (Stand 1.2.2010) befinden sich statistisch (mit der Möglichkeit, dass einzelne Bedarfsgemeinschaften mehrfach einbezogen sind)::

 

0 bis  6 Jahren  =  57 Kinder in 42 Bedarfsgemeinschaften

7 bis 13 Jahren =  76 Kinder in 53 Bedarfsgemeinschaften

14 bis 17 Jahren=  31 Kinder in 29 Bedarfsgemeinschaften

 

b)      wie viele Kinder leben in Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil?

      Antwort:

      In 54 Bedarfsgemeinschaften leben 93 Kinder (Stand 1.2.2010).

 

c)      welche Angebote bestehen vor Ort; die die Situation dieser Familien erleichtern und welche Kosten für diese Angebote fallen durchschnittlich regulär an?

      Antwort:

Zunächst sind die Beratungsangebote des gerade eingerichteten Familienbüros zu nennen.

Darüber hinaus sind weitere Angebote bei Vereinen und Organisationen denkbar, deren Regelung im Rahmen der jeweiligen Satzungen erfolgen müsste.

 

d)      Gibt es bereits in Bereichen reduzierte Kosten für SGB II-Leistungsempfänger/innen

Antwort:

Es gibt in der Gemeinde Havixbeck bereits Vergünstigungen für diesen Personenkreis im Bereich „kein Kind ohne Mahlzeit“ (Essenszuschuss) bei den Tageseinrichtungen für Kinder, Grundschule und Sekundarstufe I.

Weiterhin gewährt die Gemeinde auch den Havixbecker Empfängern von SGB-II-Leistungen freien Eintritt ins Freibad und Hallenbad der Gemeinde Havixbeck.

Darüber hinaus wird in begründeten Einzelfällen unbürokratisch außerhalb gesetzlicher Regelungen in Härtefällen finanzielle Hilfe aus Spendengeldern geleistet.  

 

 

1. Beschlussvorschlag:

Erfolgt ggfls. nach Beratung im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport.

3. Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

In Vertretung

 

 

Pott

Beigeordneter