Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Nottuln zur Regelung der Finanzierung der Bürgerbuslinie zwischen Nottuln und Havixbeck
Vorlage
044/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Bereits seit 2010 wird die Bürgerbuslinie zwischen Nottuln und Havixbeck durch den Bürgerbusverein, der sich vor Kurzem in Bürgerbus Baumberge e. V. umbenannt hat, ganz erfolgreich betrieben. Dank der Mitwirkung vieler Ehrenamtlicher aus Nottuln und Havixbeck ist es gelungen, die Busverbindung zwischen unseren Orten, die durch den öffentlichen Personennahverkehr nur ganz minimal besetzt war, zu attraktivieren und ergänzend das Stift Tilbeck an die beiden Orte anzubinden.

 

Die Linie kann jedoch nicht kostendeckend betrieben werden, so dass die nachweislich entstehenden Fehlbeträge durch die beiden Gemeinden Nottuln und Havixbeck auszugleichen sind.

 

Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass für eine Regelung der Zahlungsaufteilung aus Gründen der Rechtssicherheit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) abzuschließen ist. In der Anlage erhalten Sie einen Vertragsentwurf.

 

Bei der Kostenaufteilung soll eine Verteilung der ungedeckten Kosten im Verhältnis der auf dem jeweiligen Gemeindegebiet gefahrenen Kilometer erfolgen. Diese Aufteilung ist verursachungs- und somit sachgerecht. Für das Jahr 2010 hat die Abrechnung auf dieser Basis ergeben, dass die ungedeckten Gesamtkosten in Höhe von 8.231,38 € mit einem Betrag von 2.088,45 € der Gemeinde Havixbeck berechnet wurden.

 

Für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist der Gemeinderat zuständig.

 

Ich empfehle Ihnen den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des beiliegenden Vertragsentwurfes. Hierdurch kann die Fortsetzung dieses erfolgreichen Angebotes  gesichert und die notwendige Regelungsklarheit zwischen den beiden Gemeinden Nottuln und Havixbeck geschaffen werden.

 

Dieser Vertrag bedarf gem. § 24 GKG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zur Regelung der Kostenaufteilung für die Bürgerbuslinie zwischen Nottuln und Havixbeck die in der Anlage zur Vorlage 044/2012 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und dem Kreis Coesfeld zur Genehmigung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch den Abschluss der Vereinbarung entsteht für die Gemeinde Havixbeck eine Zahlungsverpflichtung; die notwendigen Mittel sind im Produkt 1202 (ÖPNV) veranschlagt.