2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Bewohner vom Schmitz Kamp haben mit Schreiben vom
Dieses Schreiben kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Damit die Mitglieder des Bauausschusses bzw. des Gemeinderates entscheiden können, ob überhaupt politischer Handlungsbedarf vorliegt, werden nachfolgend Informationen über alle Glascontainerstandorte in der Gemeinde Havixbeck gegeben.
Altglasdepotcontainer
stellen eine „nicht genehmigungsbedürftige“ Anlage im Sinne der Landesbauordnungen
der Länder und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Zuständig für
die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen ist letztlich
derjenige, der die Anlage betreibt. Dieses wäre im vorliegenden Fall die Fa.
REMONDIS als Betreiber. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen weist
jedoch in den Mitteilungen 104/2001 vom
Somit hat die
Gemeinde Havixbeck dem Betreiber geeignete Standplätze zur Verfügung zu
stellen. Das OVG NRW (Urt. v.
-
auf einen
ausreichenden Abstand zu schützenswerten Wohnräumen und Außenwohnbereichen
(Terrassen, Balkone)
-
auf eine
hinreichende der Umgebung zuzumutende An- und Abfahrtsmöglichkeit auch für
Kraftfahrzeuge
-
und auf
die Vermeidung eines zu weiträumigen Einzugsbereiches des Altglas-Containers
zu achten ist.
Für die Bestimmung
geeigneter Stellplätze der Geräuschklasse I / UZ 21 in Wohngebieten hat das
Umweltbundesamt in Anlehnung an die TA Lärm /3/ folgende Empfehlungen
vorgesehen:
Bewertung des Stellplatzes |
Abstand Container – Immissionsort in Metern |
anzustreben |
50 m und mehr |
ausreichend |
25 – 12 m |
Unter Beachtung der
Rechtsprechung und der Empfehlungen des Umweltbundesamtes wurde in Havixbeck
versucht, über das gesamte Gemeindegebiet Altglas-Container-Standorte
einzurichten.
Es gibt an 10
verschiedenen Stellen Containerstandorte, welche mit Glas- und Altkleidercontainern
ausgestattet sind. Über die einzelnen Standorte gibt die Aufstellung in der
Anlage Auskunft. In jedem Fall ist der Abstand zur Wohnbebauung als ausreichend
anzusehen.
Diese Standorte
existieren zum Teil seit über 20 Jahren; Beschwerden über Lärmbelastungen bzw.
Verschmutzungen liegen nur bei 3 Standorten vor. Insbesondere liegen massive
Beschwerden beim Standort 1 (Schmitz Kamp) und 2 (Münsterstr./Beekenkamp) vor;
vor kurzem wurde auch eine erste Beschwerde über Lärmbelästigung aus Hohenholte
(Standort 7) eingereicht.
Lt. Mitteilung des
Betreibers stehen in Havixbeck an allen Standorten Container der Fa. Schäfer.
Alle sind lärmgedämmt und entsprechen somit der Geräuschklasse I /UZ 21.
Während an 8
Standorten lediglich die Böden mit entsprechenden Dämmmatten ausgelegt sind (=
Standard-Dämmung), wurden vom Betreiber an 2 Standorten (Standorte 1 und 2) im
Jahr 2011 auch die Seiten und die Einfülltrichter zusätzlich lärmgemindert (=
Optimum).
Hinweisen möchte ich
noch auf die neueste Rechtsprechung:
Das
Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom
U.a. äußert das
Gericht, dass das Abwehrrecht der Klägerseite insoweit darauf beschränkt sei,
dass die Anbringung geeigneter Hinweisschilder zu fordern sei.
In Havixbeck ist
jeder Container mit den Einwurfzeiten gekennzeichnet:
Werktags von
Einwürfe außerhalb
der Einwurfzeiten sind nach der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Havixbeck
nicht erlaubt und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit
kann mit einer Geldbuße geahndet werden. In der Vergangenheit habe ich durch
entsprechende Aufklärung in der Presse bzw. Abfallinformationsschriften (z.B.
Abfallkalender), die Havixbecker Bevölkerung auf die Einwurfzeiten hingewiesen.
Weiterhin erfolgt
durch den Außendienst eine stichprobenartige Kontrolle. Die kontrollierten Personen
wurden auf Fehlverhalten hingewiesen.
Die Kontrollen und Info-Arbeiten werden fortgeführt.
Die Gemeinde Senden hat im Jahr 2010 ebenfalls alle Containerstandorte im Gemeindegebiet von Senden katalogisiert. Im Rahmen dieser Arbeit wurden auch Kosten für Unterflur- bzw. Halbunterflur-Systeme ermittelt.
Die Kosten für die Lieferung und den Einbau von zwei Unterflur-Glascontainern (Modell GTR von Bauer-Geo Trainer) beliefen sich auf rd. 15.000 €, während die Halbunterflur-Systeme (Model GTE Bauer-Geo Trainer) mit rd. 11.000 € kalkuliert wurden.
Bei einer Überlegung, diese Systeme z.B. beim Standort 1 (Schmitz Kamp) zu installieren, müssten mit Kosten von rd. 30.000 € bzw. 22.000 € für 4 Containern gerechnet werden. Lärmbelästigungen durch den Anlieferungs- bzw. Abtransportverkehr blieben aber dennoch.
Ich verweise auf die Aufstellung in der Anlage, in der alle Standorte dargestellt sind.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Glascontainerstandorten in der Gemeinde Havixbeck zur Kenntnis.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine