Betreff
Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Beekenkamp" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
034/2012
Aktenzeichen
II 622-21/7
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Architekt des Bauherren hat mit Schreiben vom 05.03.2012 (Anlage 3) gebeten, die bebaubare Fläche auf dem Flurstück 899 der Flur 13 in westlichter Richtung zu erweitern, um ein barrierefreies Einfamilienhaus errichten zu können. Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Beekenkamp“ mit Flurstück 451 bezeichnete Grundstück wurde in der Vergangenheit in die Flurstücke 898 und 899 aufgeteilt. Da das geplante barrierefreie Wohnhaus über beide Flurstücke errichtet werden soll, ist eine Vereinigung der Flurstücke sowie eine Erweiterung der westlichen Baugrenzen erforderlich.

 

Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Baugrenzen wird die Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks eingeschränkt und die Errichtung eines angemessenen barrierefreien Baukörpers nur schwer möglich.

 

Da durch die begehrte Planänderung die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum ermöglicht würde, sollte ihr entsprochen werden zumal die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch städtebauliche Gründe der Änderung nicht entgegenstehen.

 

Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der Änderung zugestimmt.

 

Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung nicht berührt.

 

Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 034/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die westliche Baugrenze des Flurstücks 898 zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 034/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Ferner wird die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ als Satzung beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Planänderung werden vom Antragsteller getragen.

 

 

 

 

 

 

Gromöller