Betreff
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hohenholter Str. III" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
031/2012
Aktenzeichen
II 622-21/56
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im Zuge der detaillierten Untersuchungen, wie eine verkehrlich notwendige Erschließung des Gewerbegebietes Hohenholter Str. III erfolgen kann, hat sich gezeigt, dass nicht nur ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht in westlicher Abzweigung der Haupterschließungsstrasse ausreicht, sondern dass eine öffentliche Verkehrsfläche mit Wendemöglichkeit hergerichtet werden muss. Die Errichtung dieser zusätzlichen Erschließungsstrasse ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ möglich, und zwar im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Durch die Schaffung der zusätzlichen Erschließungsstrasse kann das für diesen Bereich festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht aufgehoben werden. Die Möglichkeit, die Gewerbegrundstücke südlich der Haupterschließungsstrasse bedarfsgerecht aufteilen zu können, macht es erforderlich, ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht von der Haupttrasse in südliche Richtung einzutragen, wie in Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 dargestellt ist.

 

Das Verfahren zur Bebauungsplanänderung kann gem. § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Träger öffentlicher Belange sind von der Planänderung nicht betroffen. Die Gemeinde selbst ist Eigentümerin der von der Änderung betroffenen und der angrenzenden Grundstücksflächen.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Änderungsbereich gilt für das gesamte Bebauungsplangebiet, wie in Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat von der Haupterschließungsstrasse des Gewerbegebietes Hohenholter Str. III in westlicher Richtung abzweigend eine zusätzliche Erschließungsstrasse mit Wendehammer zu errichten, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist. Das für den Bereich der neuen Erschließungsstrasse ausgewiesene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird aufgehoben.

 

Weiterhin wird südlich von der Haupterschließungsstrasse in Richtung Hohenholter Straße ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 031/2012 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Ferner wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ als Satzung beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Str. III“ werden voraussichtlich ca. 100,00 € betragen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller