Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen
Vorlage
028/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2012 ist am 23.02.2012 in den Rat eingebracht und von dort ohne förmliche Beschlussfassung zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Bevölkerung ist in einer Informationsveranstaltung am 27.02.2012 am Beratungsverfahren beteiligt und auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2012 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden.

 

Wie im Vorjahr soll auch in 2012 die Beratung in den einzelnen Fachausschüssen schwerpunktmäßig für diejenigen Produkte erfolgen, für die sich inhaltlich die originäre Zuständigkeit ergibt.

 

Soweit im Haushaltsentwurf 2012 über die im Beschlussvorschlag genannten Produkte hinaus noch bauliche oder verkehrliche Maßnahmen bei anderen Produkten veranschlagt sind, kann der Bau- und Verkehrsausschuss auch hierüber beraten und Beschlussempfehlungen abgeben.

 

In die Beratung sollen neben dem Haushaltsentwurf 2012 auch die in der Anlage beigefügten Anträge:

 

  1. Antrag der Anne-Frank-Gesamtschule zur Finanzierung der Schulhofumgestaltung mit Schreiben vom 26.01.2012 (Produkt 0303, Seiten 203 bis 206)
  2. Antrag der Anne-Frank-Gesamtschule für die Position „Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz“ (LFG) und „Lehr- und Unterrichtsmittel“ vom 26.01.2012 (Produkt 0303, Seiten 203 bis 206)
  3. Antrag der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck zur vollständigen Erneuerung des gesamten Gebäudes im Havixbecker Freibad vom 26.10.2011 (Produkt 0803, Seiten 325 bis 328)
  4. Antrag des Sportvereins SW Havixbeck zur Änderung der Linierung der Basketball-Spielfelder in beiden Sporthallen vom 13.09.2011 (Produkt 0303, Seiten 203 bis 206; Produkt 0802, Seiten 321 bis 324).

 

Zu den vg. Anträgen wird verwaltungsseitig wie folgt Stellung bezogen:

 

Zu 1.) Schulhofumgestaltung:

Der beantragte Zuschuss in Höhe von 60.000 € ist nicht in den Haushaltsentwurf 2012 aufgenommen worden. Das Engagement von Schülern, Lehrern und Eltern und die Ergebnisse – beispielsweise das in der Projektwoche entwickelte Modell – werden verwaltungsseitig anerkannt. Es ist sicherlich wünschenswert, den Schulhof attraktiv(er) zu gestalten. Auch der finanzielle Eigenbeitrag durch Schule und Elternschaft sowie die Eigenleistungen bei der Realisierung des Projekts sind bemerkenswert.

Dennoch ist dem Projekt allein aus finanziellen Gründen im Haushalt 2012 keine Priorität für die praktische Umsetzung der entwickelten Ideen gegeben worden. Daher wird vorgeschlagen, in 2012 keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen.

Nur wenn Fördermittel akquiriert werden können und der ggf. erforderliche Eigenleistungsbetrag durch Schule und Elternschaft komplett erbracht werden, soll eine erneute politische Beratung stattfinden.

 

 

Zu 2.) Lernmittel (LFG) und Lehr- und Unterrichtsmittel:

Seit der NKF-Umstellung zum 01.01.2009 sind verwaltungsseitig jährlich jeweils 40.000 € für Lernmittel und 15.000 € für Lehr- und Unterrichtsmittel bereitgestellt worden. Die Veranschlagung erfolgt, wie vom Antragsteller gefordert, auf getrennten Sachkonten, die lediglich im amtlichen Muster für den Teilergebnisplan nicht separat ausgewiesen werden. Intern   werden jedoch stets unterschiedliche Sachkonten bebucht, so dass immer eine Aussage zur Verfügbarkeit nicht in Anspruch genommener Haushaltsansätze  erfolgen kann.

Die Ansätze haben in den Vorjahren ausgereicht, sie wurden beispielsweise in den  Jahren 2009 bis 2010 nur im Umfang von knapp insgesamt 32.000 (2009) bzw. 35.000 € (2010) abgerufen.

Auch im Haushaltsentwurf 2012 sind die Ansätze daher wie in Vorjahren mit 40.000 € (Lernmittel) und 15.000 € (Lehr- und Unterrichtsmittel) und damit ausreichend geplant worden.

 

Eine Übertragbarkeit von im abgelaufenen Jahr nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen in das Folgejahr ist in der NKF-Rechnungslegung haushaltsrechtlich bei negativem Gesamtjahresergebnis der Gemeinde nicht möglich.

Dies ist der Schule durch die Verwaltung nachweislich im Herbst 2010 sowie im letzten Quartal 2011 durch den Kämmerer in zwei persönlichen Gesprächen sowie in der Schulkonferenz am 15.12.2011 ausführlich mitgeteilt worden. Die Schule hat daraufhin in den letzten zwei Dezemberwochen 2011 im Umfang von ca. 20.000 € neue Lernmittel beschafft. Damit ist der Haushaltsansatz 2011 ausgeschöpft worden.

Verwaltungsseitig ist stets die Notwendigkeit einer sachgerechten Ausstattung der Schule anerkannt worden. Dies belegen nicht zuletzt die jährlich und auch für 2012 durchgeführten Abstimmungsgespräche vor Bildung der Haushaltsansätze für (auch investive) Beschaffungen und deren zügige Umsetzung nach Eintritt der Rechtskraft einzelner Haushalte. Dies wurde auch vom Kämmerer in den geführten Gesprächen – auch mit Blick auf die Lernmittelausstattung - deutlich gemacht. Konkret ist von ihm ausgeführt worden, gegen Nachweis (Prioritätenliste mit Begründung der sachlichen Notwendigkeit der Beschaffungen) im Einzelfall bei zeitlich nicht zu verschiebenden Beschaffungen eine Erhöhung des Pauschalwertes von 40.000 € vorzunehmen.

 

Zur Antragsbegründung ist Folgendes auszuführen:

  • Die Refinanzierung der Ansätze Lernmittel und der Lehr- und Unterrichtsmittel durch die Schul- oder Sportpauschale ist rechtlich nicht zulässig. Der Schulträger finanziert sie also aus eigenen Mitteln.
  • Die Kalkulation der durch den Schulträger bereitzustellenden LFG-Mittel auf Seite 2 des Antrags (45.448 € für Sekundarstufe I-Schüler und 8.716 € für Sekundarstufe II-Schüler) basiert auf den maximalen Durchschnittsbeträgen, reduziert um den Eigenanteil der Eltern an der Beschaffung von Lernmitteln. Im Wortlaut des zugrunde liegenden § 2 Nr. 2 und 3 der Verordnung zu § 96 Abs. 5 Schulgesetz NRW heißt es jedoch, dass von Durchschnittsbeträgen „bis zu“ den vom Antragsteller zugrunde gelegten Beträgen auszugehen ist. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Höchstbeträge wird verwaltungsseitig nicht gesehen.

 

Aus den aufgeführten Gründen sollte dem Antrag auf Erhöhung der Ansätze nicht entsprochen werden.

 

 

Zu 3.) DLRG-Gebäude:

Auch dem Schreiben der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck vom 26.10.2011 sowie den als Anlage vorgelegten Unterlagen (Pläne, Ansichten, Kostenschätzung) ist zu entnehmen, dass der Antragsteller sich mit erheblichem Zeitaufwand und sehr akribisch mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Auch die in der Kostenschätzung dargestellten Eigenleistungen verdeutlichen in besonderem Maße das Engagement der Vereinsmitglieder.

Dennoch muss verwaltungsseitig einem Neubau eine Absage erteilt werden, da die nach Abzug der Eigenleistungen erforderlichen gemeindlichen Finanzmittel von rd. 70.000 € nicht vorhanden sind.

 

Es besteht Konsens zwischen Verwaltung und dem Antragsteller, dass der Gebäudezustand so nicht bestehen bleiben darf. Daher ist im Haushaltsentwurf beim zugehörigen Produkt „0803 Bäder“ ein Haushaltsansatz für die Schadensbeseitigung gebildet worden.

 

Um einer erneuten Schimmelbildung vorzubeugen, soll das ungedämmte Gebäude nicht bei kalter Witterung, d.h. in der Heizperiode, genutzt werden. Daher signalisiert die Verwaltung der DLRG Bereitschaft, bei der Suche nach einer Versammlungsstätte für Zusammenkünfte in den Wintermonaten behilflich zu sein. Ggf. kommt die Nutzung einer gemeindlichen Immobilie in Betracht. Insoweit sind jedoch noch Gespräche zwischen den Beteiligten zu führen.

 

 

Zu 4.) Linierung der Basketball-Spielfelder:

Verwaltungsseitig wird derzeit der finanzielle Umfang der durchzuführenden Arbeiten geprüft. Eine Kostenschätzung liegt momentan noch nicht vor. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit der Änderung der Linierung anerkannt. Es ist beabsichtigt, die Linierung im Rahmen des Ansatzes aus der Bauunterhaltung für Sporthallen zu finanzieren. In der Ausschusssitzung wird mündlich hierzu ergänzend berichtet.

 

 

Die sich nach der Beratung im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2012 ggf. ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 18.04.2012 sowie im Rat am 25.04.2012 zusammengefasst.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,

 

die im Haushaltsentwurf 2012 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produkte

 

0301 Baumberge-Schule, katholische Grundschule Havixbeck (Seiten 195 bis 198)

0302 Betreuung von Grundschulkindern (Seiten 199 bis 202)

0303 Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck (Seiten 203 bis 206)

0304 Schülerbeförderung (Seiten 207 bis 209)

0305 Forum/Mensa (Seiten 211 bis 214)

0402 Förderung des Musikschulwesens (Seiten 219 bis 221)

0501 Leistungen nach dem SGB II (Seiten 133 bis 135)

0502 Leistungen nach dem SGB XII (Seiten 137 bis 139)

0503 Leistungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (Seiten 141 bis 143)

0504 Soziale Einrichtungen (Seiten 313 bis 316)

0505 Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege (Seiten 235 bis 237)

0506 Betreuung von Asylbewerbern (Seiten 239 bis 241)

0507 Wohngeld & sonstige soziale Leistungen (Seiten 243 bis 245)

0601 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Seiten 247 bis 250)

0602 Jugendförderung (Seiten 251 bis 253)

0603 Kinderspiel- & Bolzplätze (Seiten 317 bis 320)

0801 Allgemeine Sportförderung (Seiten 255 bis 257)

0802 Sportstätten (Seiten 321 bis 324)

0803 Bäder (Seiten 325 bis 328)

 

unter Berücksichtigung der Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 27.03.2012 anzuerkennen und zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!