Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen
Vorlage
027/2012
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2012 ist am 23.02.2012 in den Rat eingebracht und von dort ohne förmliche Beschlussfassung zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Bevölkerung ist in einer Informationsveranstaltung am 27.02.2012 am Beratungsverfahren beteiligt und auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2012 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden.

 

Wie im Vorjahr soll auch in 2012 die Beratung in den einzelnen Fachausschüssen schwerpunktmäßig für diejenigen Produkte erfolgen, für die sich inhaltlich die originäre Zuständigkeit ergibt.

 

Die sich nach der Beratung im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2012 ggf. ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 18.04.2012 sowie im Rat am 25.04.2012 zusammengefasst.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,

 

die im Haushaltsentwurf 2012 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produkte

 

0202 Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten (Seiten 171 bis173)

0401 Kulturförderung (Seiten 215 bis 218)

0403 Allgemeine Weiterbildung (Seiten 223 bis 225)

0404 Gemeindebibliothek (Seiten 227 bis 230)

0405 Baumberger Sandsteinmuseum (Seiten 231 bis 234)

1501 Allgemeine Wirtschaftsförderung (Seiten 145 bis 147)

1502 Marketingaufgaben (Seiten 149 bis151)

1503 Förderung der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Seiten 153 bis 155)

1505 Märkte (Seiten 295 bis 297)

1506 Allgemeine Tourismusförderung (Seiten 299 bis 301)

 

unter Berücksichtigung der Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur am 26.03.2012 anzuerkennen und zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!