2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom
Ø Wahlordnung
Ø Richtlinien für den Jugendbeirat in der Gemeinde Havixbeck
Ø
Geschäftsordnung für den Jugendbeirat der
Gemeinde Havixbeck erteilt.
Daraufhin hat der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und
Sport in der Sitzung vom
Lt. § 3 (5) der Richtlinien für den
Jugendbeirat beginnt mit der konstituierenden Sitzung die 2-jährige Amtszeit
des Jugendbeirates, welche damit mit
Ablauf des
Damit die erfolgreiche Arbeit des Jugendbeirates auch ab dem
Die im Jahr 2010 beschlossenen Richtlinien für den Jugendbeirat in der Gemeinde Havixbeck sowie die Geschäftsordnung unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung; lediglich die Wahlordnung ist zu überarbeiten und vom Gemeinderat für die Durchführung der Wahl 2012 zu beschießen.
Ich habe in der Anlage die alte und neue Wahlordnung in Form
einer Synopse dargestellt. Ich schlage vor, die Wahl in der Zeit von Sonntag,
Ansonsten sind keine Änderungen
gegenüber der Wahl 2010 vorgesehen. Nach wie vor können die Jugendlichen im Rathaus
während der angegebenen Zeiten wählen. Wie in 2010 besteht die
Möglichkeit sein Wahlrecht an einem Sonntag
(Beginn
Gleichzeitig werden diese Informationen über das Internet veröffentlicht.
Ich schlage vor, die in der Anlage beigefügte Wahlordnung für die Durchführung der Wahl 2012 zu beschließen.
Die in 2010 beschlossenen und weiter geltenden Richtlinien sowie die Geschäftsordnung füge ich zur Kenntnis ebenfalls dieser Verwaltungsvorlage bei.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Durchführung der Jugendbeiratswahl 2012.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Durchführung der Wahl fallen Kosten für fremde EDV-Dienstleistungen (ca. 450 €) und Porto (ca. 300 €) an. Diese Kosten werden im Entwurf des Haushaltes 2012 beim Produkt 0206 Wahlen und Statistik entsprechend vorgesehen.
Der Bürgermeister
Klaus Gromöller