Betreff
Wahlordnung zur Durchführung der Jugendbeiratswahl 2012
Vorlage
020/2012
Aktenzeichen
II/2 435-02 W
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.6.2009 die Einrichtung eines Jugendbeirates beschlossen. Für die Durchführung der ersten Wahl hat der Gemeinderat dem Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport  gem. § 41 (2) Gemeindeordnung Beschlussvollmacht für die Entscheidung über

Ø      Wahlordnung

Ø      Richtlinien für den Jugendbeirat in der Gemeinde Havixbeck

Ø      Geschäftsordnung für den Jugendbeirat der Gemeinde Havixbeck erteilt.

Daraufhin hat der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport in der Sitzung vom 09.03.2010 die notwendigen Entscheidungen getroffen, so dass die Wahl im Mai 2010 durchgeführt werden konnte. Der neu gewählte Jugendbeirat hat  dann am 10.6.2010 mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen.
Lt. § 3  (5) der Richtlinien für den Jugendbeirat beginnt mit der konstituierenden Sitzung die 2-jährige Amtszeit des Jugendbeirates, welche damit mit  Ablauf des 09.06.2012 endet.

Damit die erfolgreiche Arbeit des Jugendbeirates auch ab dem 10.6.2012 fortgeführt werden kann, ist eine erneute Jugendbeiratswahl durchzuführen.

 

Die im Jahr 2010 beschlossenen Richtlinien für den Jugendbeirat in der Gemeinde Havixbeck sowie die Geschäftsordnung unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung; lediglich die Wahlordnung ist zu überarbeiten und vom Gemeinderat für die Durchführung der Wahl 2012 zu beschießen.

Ich habe in der Anlage die alte und neue Wahlordnung in Form einer Synopse dargestellt. Ich schlage vor, die Wahl in der Zeit von Sonntag, 13.5.2012 bis Freitag 25.5.2012 durchzuführen. Diese Daten wurden in § 1 bzw. § 4 der neuen Wahlordnung übernommen, wobei die Öffnungszeit am Sonntag geringfügig geändert wurde. Erfahrungsgemäß besteht bei den Jugendlichen kein Bedarf, am Sonntagmorgen bereits um 8.00 Uhr ins Rathaus zu kommen. Es wird daher vorgeschlagen,  am Sonntag, 13.5.2012, das Wahllokal Rathaus erst ab 11.00 Uhr zu öffnen.
Ansonsten sind  keine Änderungen gegenüber der Wahl 2010 vorgesehen. Nach wie vor können die Jugendlichen  im Rathaus  während der angegebenen Zeiten wählen. Wie in 2010 besteht die Möglichkeit sein Wahlrecht an einem Sonntag  (Beginn 13.5.2012) und an einem  Samstag (19.5.2012) auszuüben.   Eine Briefwahlmöglichkeit wird in Anbetracht des finanziellen Aufwandes auch im Jahr 2012 nicht angeboten. Ich beabsichtige, die wahlberechtigten Jugendlichen schriftlich über die Durchführung der Wahl und zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu informieren.

Gleichzeitig werden diese Informationen über das Internet veröffentlicht.

 

Ich schlage vor, die in der Anlage beigefügte Wahlordnung für die Durchführung der Wahl 2012 zu beschließen.

 

Die in 2010 beschlossenen und weiter geltenden Richtlinien sowie die Geschäftsordnung füge ich zur Kenntnis ebenfalls dieser Verwaltungsvorlage bei.

1. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Durchführung der Jugendbeiratswahl 2012.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Wahl fallen Kosten für fremde EDV-Dienstleistungen (ca. 450 €) und Porto (ca. 300 €) an. Diese Kosten werden im Entwurf des Haushaltes 2012 beim Produkt 0206 Wahlen und Statistik entsprechend vorgesehen.

 

Der Bürgermeister

 

 

Klaus Gromöller