2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
In der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2009 ist eine Entscheidung über die in der Verw.-Vorl. Nr. 112/2009 vorgeschlagene Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern in die Gesellschafterversammlung der wfc noch nicht erfolgt.
Es sollten zunächst die Anzahl der Stimmen und die Stimmabgabe geklärt werden.
Hierzu ist folgendes zu sagen: Die Anzahl der zustehenden Stimmen richtet sich nach der Höhe der Einlage. Je 50 € Einlage wird eíne Stimme gemäß § 12 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages gewährt. Die Gemeinde Havixbeck hält bei der wfc eine Stammeinlage von 650 €. Daraus ergeben sich 13 Stimmen für die Gemeinde Havixbeck.
Gemäß § 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages können die Stimmen nur einheitlich abgegeben werden. Aus diem Kreis dieser Vertretungen ist ein Vertreter bzw. eine Vertreterin zu benennen, der oder die zur einheitlichen Stimmabgabe berechtigt ist.
Gemäß § 10 Nr. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages kann die Gemeinde Havixbeck 3 Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Gesellschafterversammlung benennen.
1. Beschlussvorschlag:
Für die Gemeinde Havixbeck wird als Vertreter/in mit Berechtigung zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der wfc für den Kreis Coesfeld mbH
Herr/Frau und als dessen / deren Stellvertreter/in
Herr / Frau benannt.
Der Gemeinderat beschließt ferner, als
Vertreter/in ohne Stimmabgabeberechtigung in der Gesellschafterversammlung der
WFG für den Kreis Coesfeld
1. Herrn/ Frau |
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und als Stellvertreter/in Herrn / Frau |
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2. Herrn / Frau |
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und als Stellvertreter/in Herrn / Frau |
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zu entsenden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Vertretung der Gemeinde Havixbeck in der Gesellschafterversammlung in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld (wfc) fallen keine unmittelbaren Kosten bei der Gemeinde Havixbeck an.
In Vertretung
Pott
Beigeordneter