Begründung
Die Gemeinde plant zusammen mit dem Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. den Bau eines ca. 3,3 km langen Radweges.
Durch den geplanten Bürgerradweg wird die Verkehrssicherheit der Radfahrer deutlich erhöht. Der Bau des Bürgerradweges schafft einen Lückenschluss im Radwegenetz der Gemeinde Havixbeck und schafft eine wichtige Verbindung zu den Nachbarkommunen.
Der Bürgerradweg an der L 874 stellt auch einen weiteren Baustein für den Klimaschutz dar, da nur durch ein gutes Radverkehrsnetz der Umstieg vom Auto zum Fahrrad gelingen kann.
Der erste Bauabschnitt, mit einer Länge von ca. 950 m, zwischen dem Brauhaus Klute und dem Haus Stapel ist zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Die feierliche Freigabe des Teilabschnittes fand am 05. Juli 2024 statt.
Der Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. plant nun die Umsetzung des zweiten und dritten Bauabschnittes.
Zur Umsetzung des ersten Bauabschnittes beteiligte sich die Gemeinde mit einem Eigenanteil von 30.000 € zuzüglich der Kosten für den Ausgleich und Ersatz. Im ersten Bauabschnitt hat der Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. einen großen Teil der anstehenden Arbeiten in Eigenleistung erbracht. Bei den weiteren zwei Bauabschnitten ist dieses nach eigenen Angaben nicht möglich. Ferner stellt die Trassenführung des Radweges deutlich höhere Anforderungen an die Planung, da auch Waldgebiete betroffen sein könnten. Ferner erscheinen die liegenschaftlichen Aufgaben bei den folgenden beiden Bauabschnitten größer zu sein, als bei dem ersten Bauabschnitt.
Nach intensiver
politischer Beratung der VO/154/2022 in den Fachausschüssen hat der Gemeinderat
in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung, für den Bürgerradweg entlang der L874 bis zur
Kreuzung Wildermann eine Alternativroute zu finden. Diese ist dem Gemeinderat
vorzulegen.“
Um Alternativrouten
zum Bau bzw. bis zur Fertigstellung des 2. und 3. Bauabschnitt des Radweges
entlang der L 874 zu ermitteln und gemeinsam zu diskutieren, hat die Verwaltung
zu einem Termin am 20.04.2023 Interessierte aus den Fraktionen und des Vereins
Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. eingeladen.
Die
Rahmenbedingungen und erforderlichen vertraglichen Grundlagen der Beteiligten
zur Umsetzung eines Bürgerradweges sind in der Sitzungsvorlage VO/154/2022 und
VO/003/2022 und den Niederschriften zu den Sitzungen ausführlich beschrieben
worden.
Ziel war es die
mögliche Alternativrouten zu bewerten, um nicht mit dem Fahrrad ungeschützt auf
der L 874 fahren zu müssen.
Die Verwaltung hat
im Vorfeld darum gebeten – zusätzlich zu den in diversen Sitzungen bereits
beschriebenen Alternativrouten Vorschläge einzureichen. Hiervon wurde kein
Gebrauch gemacht.
An dem Termin am
20.04.2023 haben neben 3 Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung weitere
15 Personen aus den Fraktionen und dem Bürgerverein teilgenommen. Die bis dahin
der Verwaltung bekannten Vorschläge für mögliche Alternativrouten wurden
diskutiert.
Im gemeinsamen
fachlichen Dialog haben sich folgende Punkte herausgestellt:
- Die
Sicherheit der Radfahrer hat oberste Priorität. Diese ist in dem Bereich
der L 874 ohne Radweg nicht gegeben, insbesondere wegen der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit und der unübersichtlichen Kurvenlagen.
- Die
vorgestellten Alternativrouten wurden aufgrund der damit verbundenen
Umwege mehrheitlich von den Teilnehmenden nicht als Alternative gesehen.
Diese würden nicht die gewollte Radmobilität unterstützen.
Vertreterinnen und
Vertreter des Vereins Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. teilen in dem Termin
nochmals mit, dass für die Realisierung der Abschnitte 2 und 3 zunächst die
Planungskosten seitens der Verwaltung oder vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW
übernommen werden müssten.
Ein Zuschuss wäre
erforderlich, weil der Bürgerverein nicht in Vorleistung gehen könne.
Die Verwaltung
sagte zu, mit Straßen.NRW nochmals über die Realisierung der Bauabschnitt 2 und
3 durch den Straßenbaulastträger zu sprechen und die Notwendigkeit dieser
wichtigen Radwegeverbindung erneut darzulegen.
Auf eine seitens
der Verwaltung vorgeschlagenen „Besichtigungs-Radtour“ wurde einvernehmlich
verzichtet.
Erfreulicherweise
hat das Land Nordrhein-Westfalen die Mitfinanzierung von Bürgerradwegen von
pauschal 250.000 €/km zunächst auf 300.000 €/km und dann noch einmal auf
350.000 €/km erhöht. Hiervon wird auch schon der 1. Bauabschnitt profitieren.
Aus diesem Grunde erscheint es nun möglich zu sein, dass der Verein Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. die Planung aus den Fördermitteln /Zuschüssen für den ersten Bauabschnitt beauftragen kann. Die Planung soll für den zweiten und dritten Bauabschnitt insgesamt durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt vielleicht im Ganzen oder getrennt nach dem zweiten und dritten Bauabschnitt. Parallel dazu müssen die liegenschaftlichen Fragen geklärt werden.
Beschlussvorschlag
1.
Der
Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Alternativroutenbetrachtung für den
Bürgerradweg entlang der L 874 zur Kenntnis.
2.
Der
Gemeinderat beschließt, dass die Fachplanungen für den zweiten und dritten
Bauabschnitt von Seiten des Vereins Bürgerradweg Hangsbeck–Walingen angestoßen
werden sollen.
3. Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung
des Amtes für Agrarordnung, die Bauerlaubnisverträge für die benötigten
Grundstücke zur Realisierung des zweiten und dritten Bauabschnittes zu beschaffen.
4. Der Gemeinderat beschließt den konkreten
Ausbau des zweiten und dritten Bauabschnittes mit einer Summe von 50.000 €,
zzgl. der Kosten für den ökologischen Ausgleichs zu unterstützen und die Mittel
im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Die vom Land
Nordrhein-Westfalen für den Bau des Bürgerradweges zur Verfügung gestellten
Finanzmittel in Höhe von 350.000 €/km sollen dem Verein Bürgerradweg
Hangsbeck–Walingen für den Bau des Bürgerradweges zur Verfügung gestellt
werden. Der Bauabschnitt 2 hat eine Länge von ca. 0,85 km, der Bauabschnitt 3
hat eine Länge von 1,5 km, insgesamt wären noch ca. 2,35 km Radweg zu
realisieren. Der Bauabschnitt 1 hatte eine Länge von ca. 0,95 km.
Somit hätte der
Bürgerradweg eine Streckenlänge von 3,3 km. Die Gesamtmaßnahme würde von Seiten
des Landes Nordrhein-Westfalen mit ca. 1.155.000 € gefördert.
Die Gemeinde
unterstützt die Realisierung des zweiten und dritten Bauabschnittes mit
weiteren 50.000 €, zzgl. der Kosten für den ökologischen Ausgleich. Diese wären
im Haushaltplan 2025 bereitzustellen. Ferner sollen die in 2024 nicht
verausgabten Finanzmittel aus dem Produkt 1201, Investitionsnummer STR-035 –
Projekt Bürgerradweg nach 2025 übertragen werden.
Jörn Möltgen
Bürgermeister