Begründung
Die Verteilung
gemäß den vom Rat beschlossenen Vergabekriterien sieht vor, dass 45 % der
Grundstücke an die Bewerbergruppe 1 gehen sollen, ebenfalls 45 % an die
Bewerbergruppe 2 und 10 % der Grundstücke an die Bewerbergruppe 3. Bei 37
zur Verfügung stehenden Grundstücken sind dies 17 Grundstücke jeweils für die
Bewerbergruppe 1 und 2 und drei Grundstücke für die Bewerbergruppe 3.
Aktuell (Stand
24.04.2024) sind 27 Grundstücke notariell beurkundet und somit verkauft, sieben
Grundstücke verbindlich von Seiten der Gemeinde für die jeweiligen Bewerber
fest reserviert und drei Grundstücke weder verkauft noch reserviert. Drei
Bewerber haben somit zwischenzeitlich von ihren Reservierungen Abstand
genommen.
Diese drei freien
Grundstücke sind gemäß der am 15.07.2021 beschlossenen Vergabekriterien an die
Gruppe 1 zu vergeben (siehe hierzu auch die VO/044/2021 und die Niederschrift
hierzu), da in dieser Gruppe bisher lediglich neun der bisher notariell
beurkundeten 27 Grundstücke verkauft worden sind. Im Verhältnis dazu steht die
Gruppe 2 mit bereits 15 notariell verkauften Grundstücken. Die Gruppe 3 ist mit
drei notariell verkauften Grundstücken erfüllt.
Die Bewerberliste
gibt jedoch für die drei freien Grundstücke keine Möglichkeiten mehr her, diese
mit Bewerbern aus der Gruppe 1 oder 2 nachzubesetzen. Das Verfahren ist in
dieser Hinsicht erschöpft, vorbehaltlich nachgezogener Rückmeldungen von
Bewerbern der Gruppe 1 und 2 aus dem Verfahren, die eventuell kurzfristig doch
ein Kaufinteresse bekunden könnten.
Aufgrund obiger
Ausführungen soll die Gemeindeverwaltung beauftragt werden, freie oder
zukünftig freiwerdende Grundstücke mit aktuell noch vorhandenen Interesssenten
der Bewerbergruppe 3 nachzubesetzen. Aufgrund der beschlossenen
Vergabekriterien können nur Bewerber des damaligen Bewerbungsverfahrens
Berücksichtigung bei der Vergabe der Grundstücke in dem Baugebiet „Habichtbach
III“ finden. Darüber hinaus sollte aus Sicht der Gemeindeverwaltung wegen der
aktuellen Marktlage diese Gruppe nicht unberücksichtigt verbleiben.
Sollte die
Nachbesetzung durch Bewerber der Gruppe 3 nicht oder nicht vollständig
fruchten, so schlägt die Gemeindeverwaltung vor, freie oder zukünftig
freiwerdende Grundstücke anhand der allgemeinen Bewerberliste für
Baugrundstücke (auf dieser Liste sind aktuell 264 Interessenten eingetragen)
unter Beibehaltung der Kaufpreisstaffelung zu veräußern. Das bedeutet, dass die
sozialen Vergabekriterien (Punktesystem) und die Quote nach Einkommensgruppen
für die Restgrundstücke keine Anwendung mehr finden. An der Kaufpreisstaffelung
wird jedoch festgehalten. Es werden zunächst die ersten zehn zeitlich zuerst
eingetragenen Interessenten auf der allgemeinen Liste für Baugrundstücke
angefragt. Sollten dann weiterhin freie Grundstücke vorhanden sein, wird diese
Bewerberliste weiter nach der zeitlichen Eintragung abgearbeitet.
Da es sich um nur noch wenige freie Grundstücke handelt und im Sinne
des Vertrauensschutzes aller Bewerberinnen und Bewerber, sollte eine Vergabe
der aktuell freien oder noch freiwerdenden Grundstücke in dem oben
beschriebenen Rahmen erfolgen.
Beschlussvorschlag
1. Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, freie oder zukünftig freiwerdende
Grundstücke in dem Baugebiet „Habichtsbach III“ mit aktuell noch vorhandenen
Interesssenten der Bewerbergruppe 3 nachzubesetzen.
2. Sollte die
Nachbesetzung durch Bewerber der Gruppe 3 nicht zum Verkauf aller
Einfamilienhausgrundstücke führen, ist das Vergabeverfahren nach den am
15.07.2021 beschlossenen Vergabekriterien formal
beendet. Sodann wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, freie oder zukünftig
freiwerdende Grundstücke anhand der allgemeinen Bewerberliste für
Baugrundstücke jedoch unter Beibehaltung der Verkaufspreisstaffelung basierend
auf dem Basiskaufpreis von 250 € je m² zu veräußern.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss über die Änderung der Gruppenzugehörigkeit für die Vergabe der Grundstücke entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.