Begründung
In der Vergangenheit
ist immer wieder sowohl aus der Bürgerschaft aber auch aus der Politik der
Wunsch geäußert worden, dass die Bürgerinnen und Bürger von Havixbeck die
Möglichkeit erhalten, sich unmittelbar oder mittelbar an Projekten zur Nutzung
erneuerbarer Energie auf dem Gemeindegebiet zu beteiligen. Zuletzt ist bei den
3 Windkraftanlagen in Herkentrup auf Initiative der Gemeinde die Möglichkeit
zur Zeichnung von Nachrangdarlehen geschaffen worden.
Zur verbesserten Regelung von Beteiligungsmöglichkeiten bei Windenergieprojekten hat das Land NRW Ende letzten Jahres das „Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung“ (BürgEnG 2023) in Kraft gesetzt.
Das Gesetz nimmt die Projektierer in der Weise in die Pflicht, als dass den lokal betroffenen Kommunen innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach der Genehmigung der Anlage eine Beteiligungsvereinbarung vorschlagen werden muss. Diese kann unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung von BürgerInnen und der Kommune selbst vorsehen. Sollte es hierüber zu keiner Einigung kommen, greift nachgeordnet die sog. Ersatzbeteiligung: Kurz zusammengefasst besteht die Möglichkeit, dass z. B. eine Beteiligung an der Projektgesellschaft des Vorhabens oder der Erwerb einer oder mehrerer Windenergieanlagen ermöglicht wird, die Zahlung an näher zu definierenden Personenkreisen erfolgt oder die finanzielle, gesellschaftsrechtliche oder anderweitige Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften pp. ermöglicht wird. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 18.04.2024 wird Herr RA Brück von Oertzen die Möglichkeiten der Beteiligung im Einzelnen erläutern.
Seitens der Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, für die zukünftigen Verhandlungen sowie für die Entscheidung über die Umsetzung gemeindlicher Projekte die Positioierung der Gemeinde auf der Grundlage einer von der Politik beschlossenen Beteiligungsstrategie vorzunehmen, damit einerseits für alle Beteiligten Transparenz und Klarheit über das weitere Vorgehen herrscht und darüber hinaus ein geschlossenes Auftreten der Gemeinde Havixbeck für sich und ihr Bürgerschaft gewährleistet ist.
Die intensivste Form der Beteiligung der Gemeinde und ihrer Bürgerschaft besteht in dem Fall, dass eine eigene WKA errichtet und betrieben wird. Hier kann im Rahmen einer GmbH & Co. KG die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommune selbst im Rahmen des finanziell Machbaren investiert und die Bürgerschaft als Kommanditisten umfangreich beteiligt wird. Aus Gründen der Praktikabilität und aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen bietet sich hier die Gründung dieser Gesellschaft unter dem Dach der schon bestehenden Netzgesellschaft Havixbeck mbH an.
Für die übrigen WKA auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck sollte in Höhe von bis zu 20 % des benötigten Eigenkapitals eine Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinde selbst und der Bürgerschaft gefordert werden. Darüber hinaus ist eine gesonderte Beteiligung der betroffenen Anwohner in der näheren Umgebung der Anlage vorzusehen, die nicht an das Einbringen von Eigenkapital geknüpft ist. Die der Gemeinde im Rahmen dieser Beteiligungen zufließenden Finanzmittel können im Sinne des § 10 BürgEnG 2023 z. B. für die Aufwertung des Ortsbildes und ortsgebundener Infrastruktur, für die Optimierung von Energiekosten, für die Förderung von Kultur und Bildung eingesetzt werden. D.h. für solche Maßnahmen, die für die Gemeinde wünschenswert aber oft nicht finanzierbar sind. Über die genaue Mittelverwendung soll zur Steigerung der Transparenz jährlich politisch entschieden werden und eine Darstellung in den Vorbemerkungen zum Haushalt erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die gemeindliche
Beteiligung an Windenergieprojekten, sowohl für eigene als auch für Planungen
Dritter, soll auf der Grundlage einer Beteiligungsstrategie koordiniert werden.
Ziel soll sein, dass vorrangig ein eigenes Projekt der Gemeinde auf einem
gemeindeeigenen Grundstück entwickelt wird. Sollte die Prüfung der
tatsächlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit dieses Projektes ergeben, dass
die Rentierlichkeit für die Gemeinde nicht darstellbar ist, soll geprüft
werden, ob die Gemeinde eine geplante Windkraftanlage eines privaten Dritten
übernehmen kann. Für alle übrigen Fälle soll in Höhe von insgesamt bis zu 20 % des für die Realisierung eines Projektes
erforderlichen Eigenkapitals eine Beteiligung der Gemeinde sowie der Bürgerschaft
gefordert werden.
Die Struktur der
jeweiligen Fallgestaltungen entspricht dabei im Wesentlichen der der VO 44/2024
als Anlage 1 beigefügten Darstellung der Szenarien A, B und C. Die Details sind
im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Mustervereinbarung zu konkretisieren.
Darüber hinaus soll
für die Entwicklung einer eigenen Windkraftanlage (WKA) auf dem kommunalen
Grundstück in Walingen oder für die Übernahme einer angebotenen WKA die
Gründung einer Projekt GmbH & Co. KG unter dem Dach der Netzgesellschaft
Havixbeck mbH vorbereitet werden, wenn die Prüfung der Machbarkeit ergibt, dass
das jeweilige Projekt für die Gemeinde rentierlich ist.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Für die Gründung der GmbH & Co. KG entstehen Kosten in Höhe von 6.000 €, die noch zu veranschlagen sind.
Jörn Möltgen
Bürgermeister