Betreff
Leitlinien für die Windenergie in Havixbeck
Vorlage
VO/042/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Sachdarstellung

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 den Feststellungsbeschluss der 38. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gefasst.

Die vom Rat am 07.09.2023 beschlossene 38. förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck ist nach Ablauf der Frist von der Bezirksregierung Münster durch Genehmigungsfiktion am 28.11.2023 genehmigt und am 22.12.2023 rechtskräftig geworden.

Damit wurde die Ausweisung von Windeignungsbereichen auf Ebene der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Havixbeck außer Kraft gesetzt.

 

Im Dezember 2022 hat der Regionalrat Münster einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst. In dem nun zu erarbeitenden neuen Regionalplan werden Windvorranggebiete ausgewiesen, mit denen das Münsterland den vorgeschriebenen Flächenbeitragswert von 2,13 % erreichen soll. Die Änderung des Regionalplan befindet sich derzeit noch im Verfahren.

 

Kommunen können aber auch vor Abschluss der zur Zeit laufenden Änderungsverfahren der Regionalplanung im Sinne einer beschleunigten Energiewende eigene Planungsüberlegungen als positiven Beitrag umsetzen.

 

Gemäß der Arbeitshilfe zum Vollzug des sogenannten „Wind-an-Land-Gesetzes“ vom

03.07.2023 (s. dort S. 20) bleibt es den Kommunen auch nach Darstellung von Windener-

giegebieten im Regionalplan durch die Bezirksregierung Münster unbenommen, zusätzli-

che Flächen positiv zu beplanen. Auch § 249 Abs. 4 BauGB (neu) regelt eindeutig, dass

eine Mehrausweisung über die Flächenziele des Windenergiebedarfsgesetzes (WindBG)

hinaus möglich bleibt.

 

Die Frage, die seitens des Rates der Gemeinde Havixbeck nun zu beantworten ist lautet, wo und unter welchen Bedingungen man diese „Positivplanungen“ zulassen möchte. Als zentrale Entscheidungshilfe wurde eine aktuelle Windpotenzialstudie 2.0 erarbeitet, die Flächen zeigt,

die unabhängig von einer Detailprüfungen insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes und

der Netzanschlussmöglichkeiten (aber auch weiterer Prüfungen zum Immissionsschutz und

zu ggf. zu beachtenden Turbulenzabständen) prinzipiell für weitere Windkraftanlagen in

Frage kommen könnten. Dieser Potenzialabschätzung liegen weitgehend gesicherte Krite-

rien einer realistischen Umsetzbarkeit von Windenergieprojekten zugrunde, die auch Spielräume beinhalten.

 

Der in der Fläche wirksamste Spielraum wird durch den Vorsorgeabstand zum Wohnen im

Außenbereich eröffnet. Die durch flächenhaft verstreute Wohnnutzung geprägte Siedlungs-

struktur des Münsterlandes führt aufgrund der einzuhaltenden Immissionsabstände und seit

neuerem auch der nunmehr gesetzlich geregelten optisch bedrängenden Wirkung, zu ver-

gleichsweise geringen Potenzialen für moderne Windkraftanlagen von bis zu 250 m Höhe.

Da jedoch nicht zwangsläufig nur maximal hohe Windkraftanlagen gebaut werden und der

geforderte 2-fach Abstand nur „in der Regel“ anzunehmen ist, steht es den politischen Ent-

scheidungsträgern frei, hier z.B. zwischen 400 und 500 m Vorsorgeabstand auszuwählen.

 

Die Frage der Abstände ist essenziell für ein schlüssiges städtebauliches Konzept und für

alle Beteiligten – Investoren wie Betroffene – an erster Stelle zu entscheiden. Darüber hin-

aus gibt es aber noch weitere Kriterien, die insbesondere dazu beitragen sollen, die Akzep-

tanz in der Bevölkerung zu fördern und den Nutzen und die Lasten gleichmäßig zu verteilen,

aber auch der besonderen landschaftlichen Qualität des Gemeindegebietes gerecht zu werden.

 

Sinn der Festlegung einer Leitlinie ist es daher, die vom Gesetz gegebenen Spielräume zum Ausbau der Windenergie für die Gemeinde Havixbeck festzulegen.

 

Herr Ahn vom Büro Wolters Partner wird in der Sitzung anwesend sein und über die derzeitige rechtliche Situation und zu der Entwicklung von Leitlinien für die Windenergie in Havixbeck referieren.

 

Die Verwaltung sollte beauftragt werden, auf Grundlage der Meinungsbildung im Ausschuss, eine Bürgerdialogveranstaltung durchzuführen und anschließend die Leitlinien für die Windenergie in Havixbeck zu definieren.

 

Das Ergebnis wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Die Ausführungen des Büros Wolters Partner über die derzeitige rechtliche Situation und zu den Leitlinien für die Windenergie in Havixbeck werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, basierend auf der Meinungsbildung im Ausschuss, eine Bürgerdialogveranstaltung durchzuführen und anschließend die Leitlinien für die Windenergie in Havixbeck zu definieren.

 

Das Ergebnis wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                         X             ja            nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Erstellung des Leitbildes entstehen Kosten in Höhe von 12.899,20 € beim Produkt 0901 Räumliche Planung und Entwicklung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister