Betreff
Sachstand Lärmaktionsplanung
Vorlage
VO/035/2024
Aktenzeichen
IV/11
Art
Verwaltungsvorlage

Bericht

Auf die VO/044/2023 wird verwiesen.

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Gemeindeverwaltung beauftragt, eine Lärmaktionsplanung für das Gemeindegebiet durchzuführen. Dies wurde aufgrund des Erlasses „EU-Umgebungslärmrichtlinie, VVV, LK Rd. 4, LAP Rd. 4, Aufsichtsmaßnahmen“ erstmalig für die Gemeinde Havixbeck nötig.

 

Der erste Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Havixbeck hat in dem Zeitraum vom 08.02. bis 11.03.2024 (einschließlich) öffentlich sowohl im Internet, als auch im Rathaus der Gemeinde Havixbeck ausgelegen.

In diesem Beteiligungsschritt wurde eine Stellungnahme eingereicht, die in den Entwurf der Lärmaktionsplanung eingearbeitet wurde (siehe Anlage 1 zu dieser VO/035/2024, Kapitel 7).

 

Auf Basis der ersten Beteiligungsphase und der Auswertung der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zur Verfügung gestellten Daten zur Ermittlung der Betroffenenzahlen wurde der Lärmaktionsplan (Runde 4) im Entwurf erarbeitet. 

 

Das Verfahren sieht vor, dass ein zweiter Beteiligungsschritt durchgeführt werden muss, wofür kein politischer Beschluss notwendig ist. Diese zweite Beteiligung findet in dem Zeitraum vom 08.04. – 08.05.2024 statt. Die Unterlagen sind wieder online und in der Gemeindeverwaltung einsehbar (online auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck unter https://www.havixbeck.de/de/wirtschaft-bauen/planen-bauen-laermaktionsplan.php oder auf der Plattform „Beteiligung NRW“ unter https://beteiligung.nrw.de/portal/havixbeck/beteiligung/themen/1006614).

 

Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden die Hinweise und Rückmeldungen abgewogen

und in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Der Lärmaktionsplan wird dann dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 13.06.2024 und abschließend dem Rat am 04.07.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Finaler Abgabetermin gegenüber der Bezirksregierung Münster ist der 18. Juli 2024.

 

Zur Kenntnis 

1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Havixbeck wird zur Kenntnis genommen (siehe auch Anlage 1 zu dieser VO/035/2024).

 

2. Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Zeitraum vom 08.04.2024 bis zum 08.05.2024 (einschließlich) wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen