Bericht
Auf die VO/044/2023
wird verwiesen.
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Gemeindeverwaltung
beauftragt, eine Lärmaktionsplanung für das Gemeindegebiet durchzuführen. Dies
wurde aufgrund des Erlasses „EU-Umgebungslärmrichtlinie, VVV, LK Rd. 4, LAP Rd.
4, Aufsichtsmaßnahmen“ erstmalig für die Gemeinde Havixbeck nötig.
Der erste Entwurf
des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Havixbeck hat in dem Zeitraum vom 08.02.
bis 11.03.2024 (einschließlich) öffentlich sowohl im Internet, als auch im
Rathaus der Gemeinde Havixbeck ausgelegen.
In diesem
Beteiligungsschritt wurde eine Stellungnahme eingereicht, die in den Entwurf
der Lärmaktionsplanung eingearbeitet wurde (siehe Anlage 1 zu dieser
VO/035/2024, Kapitel 7).
Auf Basis der ersten
Beteiligungsphase und der Auswertung der vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) zur Verfügung gestellten Daten zur Ermittlung der
Betroffenenzahlen wurde der Lärmaktionsplan (Runde 4) im Entwurf erarbeitet.
Das Verfahren sieht
vor, dass ein zweiter Beteiligungsschritt durchgeführt werden muss, wofür kein
politischer Beschluss notwendig ist. Diese zweite Beteiligung findet in dem
Zeitraum vom 08.04. – 08.05.2024 statt. Die Unterlagen sind wieder online und
in der Gemeindeverwaltung einsehbar (online auf der Homepage der Gemeinde
Havixbeck unter https://www.havixbeck.de/de/wirtschaft-bauen/planen-bauen-laermaktionsplan.php oder auf der Plattform „Beteiligung NRW“
unter https://beteiligung.nrw.de/portal/havixbeck/beteiligung/themen/1006614).
Nach Abschluss der
Beteiligungsphase werden die Hinweise und Rückmeldungen abgewogen
und in den
Lärmaktionsplan eingearbeitet. Der Lärmaktionsplan wird dann dem Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 13.06.2024
und abschließend dem Rat am 04.07.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Finaler
Abgabetermin gegenüber der Bezirksregierung Münster ist der 18. Juli 2024.
Zur Kenntnis
1. Der Entwurf des
Lärmaktionsplanes der Gemeinde Havixbeck wird zur Kenntnis genommen (siehe auch
Anlage 1 zu dieser VO/035/2024).
2. Die zweite
Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Zeitraum vom 08.04.2024 bis zum 08.05.2024
(einschließlich) wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Jörn Möltgen