Begründung
Im Vorfeld wird auf die Sitzungsvorlage VO/016/2021 verwiesen. Die Straße „ Hangwerfeld“ zwischen der Schützenstraße und Vorfluter „Graben A“ soll umgestaltet werden. Hierbei sollte als vordergründiges Planungsziel die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Focus stehen.
Die Schützenstraße ist in der Baulast des Kreises Coesfeld. Veränderungen am Straßenquerschnitt sind durch den Kreis Coesfeld zu veranlassen. Der Einmündungsbereich ist noch mit dem Kreis abzustimmen.
Beide Varianten sehen einen Gehweg auf beiden Straßenseiten vor. Ebenfalls ist die Anbindung an das weiterführende gemeindliche Straßennetz über die Brücke des Grabens A hinaus vorgesehen.
Vom Ing.-Büro sind zwei Varianten erarbeitet worden, die im
Folgenden kurz vorgestellt werden. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 zur
VO/022/2024 nur Online im Ratsinformationssystem( RIS) eingestellt.
Variante 1
Die Variante 1 beinhaltet einen Radfahrschutzstreifen entlang der Bordsteinkante an beiden Straßenseiten der Fahrbahn.
Der Schutzstreifen ist keine
Sonderfläche für Radfahrer, sondern ein Bestandteil der gesamten Fahrbahn. Er
ist durch eine gestrichelte Linie auf der Fahrbahn markiert. Der
Radfahrschutzstreifen dient dazu, Autofahrer auf den Radfahrer aufmerksam zu
machen. Der Radfahrer muss sich an den Enden des Radfahrschutzstreifen in den
fließenden Verkehr einfädeln.
Es sind keine Parkplätze auf der Fahrbahn möglich. Es gibt
lediglich Parkplätze im Bereich der Brücke.
Variante 2
Die Variante 2 beinhaltet einen beidseitigen Gehweg (2,40m/2,50m Breite). Der Radfahrer wird auf der Straße geführt. Ein Einfädeln aus dem Bereich des Radfahrschutzstreifens in den laufenden Verkehr erfolgt im Gegensatz zur ersten Variante nicht. Als verkehrsberuhigendes Element sind die Baumstandorte mit Parkplätzen vorgesehen. Insgesamt sind 4 zusätzliche Stellplätze geplant. Die Baumstandorte und die Parkflächen könnten im Rahmen der Initiative „Natürlicher Klimaschutz der Kommunen“ erstellt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Ausbau gemäß der im
Plan dargestellten Variante 2 voranzutreiben.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Variante 2
den Umbau des Straßenabschnittes voranzutreiben.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Für die Fortführung
der Planung sind für 2024 im HH-Plan 20.000, - € eingestellt.
In beiden Varianten
könnte ein Vollausbau erforderlich werden. Um die Ressource Baumaterial zu
schonen ist ein Bodengutachten erforderlich. Hiernach können die Bauweise
und die Baukosten für einen Umbau
konkretisiert und für den Haushalt 2025 veranschlagt werden.
Jörn Möltgen
Bürgermeister