Betreff
Stellplatzssatzung der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/016/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Stellplatzsatzung:

 

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung (BauO NRW) in 2019 wurden die NRW-Kommunen ermächtigt, mittels Stellplatzsatzung individuelle Regelungen zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen festzulegen. 

 

Mit der Neufassung der Landesbauordnung, die am 21.07.2018 in Kraft getreten ist und zuletzt durch Gesetz vom 31.10.2023 geändert wurde, wurde auch die Vorschrift zu Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen in § 48 BauO NRW neu gefasst. In § 89 BauO NRW erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die landesweiten Regelungen mit einer eigenen Stellplatzsatzung zu ersetzen. Hierdurch kann die Gemeinde die örtliche Situation beleuchten und angemessen berücksichtigen.

Mit Inkrafttreten der landesweit einheitlichen Stellplatzverordnung NRW am 1.07.2022 wird ermöglicht, die Stellplatzregelungen differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsstrategien auszurichten.

 

Eine Stellplatzsatzung der Gemeinde Havixbeck kann als Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements genutzt werden.

 

Zentraler Regelungsbereich ist die Festsetzung der Anzahl herzustellender Stellplätze. Hierfür ist eine Befassung mit der verkehrlichen Lage, der Raumstruktur und der Entwicklungsperspektive der Gemeinde erforderlich. Ausgehend von der ermittelten Lage können dann Richtzahlen für die verschiedenen Arten baulicher Nutzungen festgelegt werden. So können für verschiedene Bereiche des Gemeindegebiets unterschiedliche Regelungen getroffen werden.

Aspekte der ÖPNV-Erschließung und besondere verkehrsverringernde Maßnahmen und projektbezogene Mobilitätskonzepte können bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

Durch die Satzung kann die Zielsetzung der Entlastung von Straßen, Reduzierung des Kfz-Verkehrs sowie generell die Verminderung des Flächenverbrauchs für zusätzliche Stell-

plätze unterstützt werden.

 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW gibt den Kommunen u. a. mit einer Muster-Stellplatzsatzung NRW, der in einer Anlage Rahmenempfehlungen für den Stellplatzbedarf beigefügt sind, sowie mit einem begleitenden Leitfaden eine Hilfestellung für die Einführung einer Stellplatzsatzung.

Die Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden und dienen als eine gute Grundlage für weitere Beratungen und Diskussionen:

https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/wie-wir-arbeiten/schwerpunkte/stadt-und-dorfentwicklung/kommunale-stellplatzsatzung .

 

 

Ablösesatzung:

 

Mit dem Inkrafttreten der BauO NRW 2018 sind kommunale Satzungen, die auf der Grundlage der bis dahin geltenden Bauordnung beschlossen wurden, an die geänderte Gesetzeslage anzupassen.

Die gemeindliche Stellplatzablösesatzung hat diesem Rechnung getragen und wurde im Jahre 2019 neu erlassen. Auf die VO/094/2019 wird verweisen. Diese Satzung beinhaltet nur Regelungen zur Ablösung von Kfz-Stellplätzen. Es ist zu überprüfen, ob der festgelegte Ablösebetrag die gestiegenen Baukosten und rechtlichen Änderungen in der Landesbauordnung noch abbildet. Zudem sollt nun ebenfalls ein Ablösebetrag für Fahrradabstellplätze festgelegt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und mögliche Abweichungen von den Standartwerten entsprechend zu begründen.

 

 

 

 

 

 

 

Eine enge Anlehnung an die Musterstellplatzsatzung wird angestrebt, um eine rechtssichere Satzung zu erlassen. Auch sollte inhaltlich eine Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen    keine

 

 

 

 

 

Anlagen   Musterstellplatzsatzung

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Havixbeck zu erarbeiten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja  x nein