Betreff
Information über den aktuellen Sach- und Planungsstand im Bereich der Windenergienutzung auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/011/2024
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Aktuell werden in und für Havixbeck unterschiedliche Projekte, die jedoch alle das Thema Nutzung von Windenergie verbindet, bearbeitet. Dies sind im Einzelnen:

 

Ø  Erarbeitung eines Leitbildes Windenergie für Havixbeck
Nachdem die Überarbeitung der Neufassung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung aufgegeben und der alte Plan aufgrund seiner rechtlichen Mängel aufgehoben worden ist, sind Windkraftanlagen (WKA) im Außenbereich u. a. dann zulässig, wenn deren Stellung aufgrund der Abstände zur Wohnbebauung im Hinblick auf Schall und Schatten ausreichend sind. Wenn der in der Überarbeitung befindliche Regionalplan (voraussichtlich Ende 2024) Rechtskraft erlangt, können mehrere zusammenhängend geplanten WKA nur nach vorheriger Flächennutzungsplanung der Gemeinde zugelassen werden. Um jedoch im Hinblick auf das gesamte Gemeindegebiet die politisch und städtebaulich gewünschte Entwicklung zu definieren, wir derzeit ein Leitbild Windenergie für Havixbeck als Steuerungsunterstützung erarbeitet. Ein Kartenteil gibt Auskunft darüber, wo überhaupt aufgrund der Siedlungsstruktur noch eine Windenergienutzung möglich ist. Der Textteil erläutert die planerischen Ziele. Der Entwurf soll in der 3. Sitzungsfolge (SF) vorgestellt und als Grundlage für die weiteren politischen Entscheidungen beschlossen werden.

Ø  Planung von 2 WKA im Bereich der Bauerschaft Natrup
Anders als bereits vor Jahren, werden aktuell von einem auswärtigen Projektierer 2 WKA im Bereich der Bauerschaft Natrup geplant. Die Realisierung der ursprünglich geplanten 3. Anlage ist inzwischen aufgegeben worden. Der Planungsprozess ist soweit fortgeschritten, dass die Unterlagen beim Kreis Coesfeld zur Genehmigung vorliegen. Da die Antragsunterlagen jedoch noch nicht vollständig sind, bedarf es u.a. im Hinblick auf Fragen der Erschließung einer Überarbeitung. In der Dezembersitzung des Rates hat es hierzu im Zusammenhang mit dem Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens bereits Informationen gegeben.

Die Vorhabenträger werden voraussichtlich in der 3. Sitzungsfolge (SF) die konkrete Planung vorstellen und zu Fragen der Ausschussmitglieder Stellung nehmen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist das inzwischen in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz auf dieses Vorhaben anwendbar. Insofern sind Fragen der Gemeinde- und Bürgerbeteiligung noch im Detail zu verhandeln.

 

Ø  Planung von 4 WKA im Bereich der Bauerschaft Poppenbeck

Verschiedene Grundstückseigentümer planen einen Windpark, der sowohl Flächen auf Havixbecker als auch auf Billerbecker Gemeindegebiet betrifft. Für den Bereich Havixbeck in Poppenbeck sind 4 Anlagen vorgesehen. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Vorbereitungen für eine Genehmigung noch vor Inkrafttreten des neuen Regionalplanes abgeschlossen sind, wäre für die Realisierung gemeindliche Bauleitplanung notwendig.
Die Vorhabenträger sollten ebenfalls Gelegenheit erhalten, in der 3. SF ihre Planungen vorzustellen.

Da auch für dieses Vorhaben die Vorschriften des Bürgerenergiegesetzes anwendbar sind, müssen auch hier die Einzelheiten der Gemeinde- und Bürgerbeteiligung noch verhandelt werden.

Ø  Im Bereich der Bauerschaft Walingen hat die Gemeinde landwirtschaftliche Nutzfläche erworben. Eine grobe Voruntersuchung hat ergeben, dass sich auf dem Areal eine WKA realisieren lassen könnte (s. hierzu auch Bekanntgabe in der Ratssitzung am 14.12.2023). Die Nachbarschaft ist im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die denkbare Planung unterrichtet worden. Da für weitergehende Untersuchungen zur Zulässigkeit der Anlage politische Beschlüsse notwendig sind, ist beabsichtigt, diese auch im Rahmen der 3. SF zu behandeln.  Grundlage aller Informationen ist die Absicht, diese Anlage im Falle einer Genehmigungsfähigkeit als „Bürgerenergieanlage“ zu realisieren.

Ø  Die Verwaltung prüft zurzeit mit juristischer Unterstützung die Frage, wie und mit welcher externen Unterstützung eine eigene Anlage in Walingen projektiert werden und in welcher Rechtsform der Betrieb erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, wie eine noch zu gründende Bürgerenergiegesellschaft (-genossenschaft) einbezogen werden kann. Zur Vorbereitung der in diesem Zusammenhang notwendigen politischen Beschlüsse wird ebenfalls zur 3. SF ein entsprechender Vor

schlag der Verwaltung vorgelegt, der dann unter Beteiligung des juristischen Beistandes erörtert werden kann.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit Hilfe des noch zu beschließenden Leitbildes Windenergie eine Grundlage für die Steuerung der Windenergienutzung auf dem Gemeindegebiet entwickelt werden kann, die durch die sich anschließende gemeindliche Flächennutzungsplanung Verbindlichkeit erhält. Die beiden konkreten Planungen in Natrup und Poppenbeck befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen und bedürfen – zumindest in Poppenbeck – einer unterstützenden gemeindlichen Planung. Für beide Projekte ist das Bürgerenergiegesetz NRW anwendbar, so dass hierdurch Möglichkeiten der direkten Beteiligung an den Vorhaben (finanziell und gesellschaftlich) entstehen und darüber hinaus indirekte Teilhabe möglich wird.

 
Durch die weitere Planung einer gemeindlichen WKA in Walingen mit umfangreicher Bürgerbeteiligung kann erstmalig die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Havixbecker Bürgerschaft und die Gemeinde eine Anlage zur CO2-schonenden Energieerzeugung entwickelt und betreibt und so unmittelbar Anteil an der Erreichung der Klimaziele nach Klimaschutzkonzept hat.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung der Nutzung von Windenergie in Havixbeck zur Kenntnis.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Entfällt

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen