Begründung
Die Gemeinde ist
auf ihrem Gemeindegebiet abwasserbeseitigungspflichtig. Dazu gehört auch das
Einsammeln und Abfahren des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen zur Aufbereitung
auf der Kläranlage Havixbeck und anschließenden Beseitigung. Die Klärschlammabfuhr
wird von einem Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Das bislang beauftragte
Abfuhrunternehmen hat aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten für
Kraftstoffe, Personal und Energie sowie der inzwischen anfallenden CO2
Besteuerung und Mautabgaben eine Preisanpassung von 15% eingefordert, weil die
Preise nicht mehr kostendeckend waren. Dadurch sind die seit 2017 nicht
erhöhten Preise für die Klärschlammabfuhr anzupassen.
Die Gebührensätze
sind in einer Gebührensatzung zu beschließen.
Aufgrund einer
Änderung der Zugangsreglungen auf der Kläranlage Havixbeck ist die
Selbstanlieferung von Klärschlamm nicht mehr gestattet.
Diese Regelung
entfällt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm
und häuslichem Abwasser (Anlage 1) und beschließt nach Beratung die Satzung zur
9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994
(Anlage 2).
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 6
Kommunalabgabengesetz NRW soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen
Kosten decken. Nach der Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich ab dem 01.03.2024 folgende Gebühren:
a) 19,74
€ je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 89,25 €
b) 8,50
€ je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
zu züglich einer Anfahrpauschale von
89,25 €
Zurzeit gültige
Gebühren:
a 18.21
€ je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €
b) 12,26
€ je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm
c) 7,46
€ je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
zuzüglich einer Anfahrpauschale von
77,35 €
d) 1,51
€ je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen
Gruben.
Gebührenvergleich
Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld (aktueller Stand 2024)
|
Anfahrpauschale
bzw. Grundgebühr |
Gebühr je m³
Klärschlamm |
Gesamtgebühr für 5
m³ |
Dülmen |
113,90
€ |
15,70
€ |
192,40 € |
Rosendahl |
138,06 € |
8,38 € |
179,96 € |
Olfen |
153,32 € |
16,46 € |
235,62 € |
Senden |
132,04
€ |
35,09
€ |
307,49 € |
Havixbeck |
89,25 |
18,21 |
180,30 € |
Billerbeck |
77,35 € |
25,05 € |
202,60 € |
Jörn Möltgen
(Bürgermeister)