Betreff
9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994
Vorlage
VO/010/2024
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung 

Die Gemeinde ist auf ihrem Gemeindegebiet abwasserbeseitigungspflichtig. Dazu gehört auch das Einsammeln und Abfahren des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen zur Aufbereitung auf der Kläranlage Havixbeck und anschließenden Beseitigung. Die Klärschlammabfuhr wird von einem Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Das bislang beauftragte Abfuhrunternehmen hat aufgrund der allgemein gestiegenen Kosten für Kraftstoffe, Personal und Energie sowie der inzwischen anfallenden CO2 Besteuerung und Mautabgaben eine Preisanpassung von 15% eingefordert, weil die Preise nicht mehr kostendeckend waren. Dadurch sind die seit 2017 nicht erhöhten Preise für die Klärschlammabfuhr anzupassen.

Die Gebührensätze sind in einer Gebührensatzung zu beschließen.

Aufgrund einer Änderung der Zugangsreglungen auf der Kläranlage Havixbeck ist die Selbstanlieferung von Klärschlamm nicht mehr gestattet.

 

Diese Regelung entfällt.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr von Klärschlamm und häuslichem Abwasser (Anlage 1) und beschließt nach Beratung die Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Havixbeck vom 05.05.1994 (Anlage 2).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW soll das Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. Nach der Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich ab dem 01.03.2024 folgende Gebühren:

 

a)     19,74 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 89,25 €

b)     8,50 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zu züglich einer Anfahrpauschale von 89,25 €

 

Zurzeit gültige Gebühren:

a       18.21 € je m³ für abgefahrenen Klärschlamm aus Kleinkläranlagen zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €

b)     12,26 € je m³ für selbst angelieferten Klärschlamm

c)      7,46 € je m³ für abgefahrenes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben zuzüglich einer Anfahrpauschale von 77,35 €

d)     1,51 € je m³ für selbst angeliefertes häusliches Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben.

 

Gebührenvergleich

Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld (aktueller Stand 2024)

 

Anfahrpauschale bzw. Grundgebühr

Gebühr je m³ Klärschlamm

Gesamtgebühr für 5 m³

Dülmen

113,90 €

15,70 €

192,40 €

Rosendahl

138,06 €

8,38 €

179,96 €

Olfen

153,32 €

16,46 €

235,62 €

Senden

132,04 €

35,09 €

307,49 €

Havixbeck

89,25

18,21

180,30 €

Billerbeck

77,35 €

25,05 €

202,60 €

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

(Bürgermeister)