Betreff
Bestellung einer stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck
Vorlage
VO/102/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

 

Auf Grund der Bestellungsurkunde vom 16.04.2018 und auch auf Wunsch der aktuellen stellvertretenden Leitung der Feuerwehr Havixbeck Gemeindebrandinspektor Lars Martin endete seine Amtszeit am 16.11.2023.

 

Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) werden die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr und die stellvertretende Leitung

auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt.

 

 

 

 

Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

 

Vor der Ernennung einer neuen stellvertretenden Leitung der Feuerwehr ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Der stellvertretende Kreisbrandmeister, Matthias Heuermann, hat im Rahmen der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck am 10.11.2023, die Feuerwehr Havixbeck zu dem Verfahren angehört.

 

Der Kreisbrandmeister hat mit Schreiben vom 13.11.2023 mitgeteilt, dass sich die Freiwillige Feuerwehr Havixbeck bei der Anhörung für Christoph Bornefeld als neue stellvertretende Leitung der Feuerwehr Havixbeck ausgesprochen hat. Somit schlägt der Kreisbrandmeister gemäß § 11 Abs. 1 BHKG

 

Brandinspektor Christoph Bornefeld

 

für das Amt der stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr vor. Das entsprechende Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Christoph Bornefeld erfüllt nach Mitteilung des Kreisbrandmeisters die an das Amt gestellten Voraussetzungen noch nicht vollumfänglich. Es fehlt bislang noch der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr F6“. Er wird daher in einer offiziellen Feierstunde Anfang 2024 zunächst kommissarisch ernannt und nach erfolgreicher Absolvierung des zuvor genannten Lehrgangs für sechs Jahre für die stellvertretende Leitung der Feuerwehr Havixbeck durch den Bürgermeister Herr Möltgen bestellt.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Brandinspektor Christoph Bornefeld wird zunächst kommissarisch zur stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck ernannt. Herr Christoph Bornefeld muss zunächst den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr (F6)“ erfolgreich absolvieren und wird sodann

unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zur stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck ernannt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                         X             ja            nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Es entstehen Kosten für die Aufwandsentschädigungen der stellvertretenden Leitung der Feuerwehr Havixbeck.

Die Deckung der Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen

aus dem Produkt 020301, Sachkonto 54210000.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen