Begründung
Auf Grund der
Bestellungsurkunde vom 16.04.2018 und auch auf Wunsch der aktuellen
stellvertretenden Leitung der Feuerwehr Havixbeck Gemeindebrandinspektor Lars
Martin endete seine Amtszeit am 16.11.2023.
Gemäß § 11 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) werden die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr und die stellvertretende
Leitung
auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt.
Soweit sie nicht
hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
Vor der Ernennung
einer neuen stellvertretenden Leitung der Feuerwehr ist ein Anhörungsverfahren
durchzuführen. Der stellvertretende Kreisbrandmeister, Matthias Heuermann, hat
im Rahmen der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck am
10.11.2023, die Feuerwehr Havixbeck zu dem Verfahren angehört.
Der
Kreisbrandmeister hat mit Schreiben vom 13.11.2023 mitgeteilt, dass sich die
Freiwillige Feuerwehr Havixbeck bei der Anhörung für Christoph Bornefeld als
neue stellvertretende Leitung der Feuerwehr Havixbeck ausgesprochen hat. Somit
schlägt der Kreisbrandmeister gemäß § 11 Abs. 1 BHKG
Brandinspektor
Christoph Bornefeld
für das Amt der
stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr vor. Das entsprechende
Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Christoph Bornefeld
erfüllt nach Mitteilung des Kreisbrandmeisters die an das Amt gestellten
Voraussetzungen noch nicht vollumfänglich. Es fehlt bislang noch der Lehrgang
„Leiter einer Feuerwehr F6“. Er wird daher in einer offiziellen Feierstunde
Anfang 2024 zunächst kommissarisch ernannt und nach erfolgreicher Absolvierung
des zuvor genannten Lehrgangs für sechs Jahre für die stellvertretende Leitung
der Feuerwehr Havixbeck durch den Bürgermeister Herr Möltgen bestellt.
Beschlussvorschlag
Brandinspektor
Christoph Bornefeld wird zunächst kommissarisch zur stellvertretenden Leitung
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck ernannt. Herr Christoph
Bornefeld muss zunächst den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr (F6)“ erfolgreich
absolvieren und wird sodann
unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren zur
stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck
ernannt.
Finanzielle
Auswirkungen: X ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Kosten
für die Aufwandsentschädigungen der stellvertretenden Leitung der Feuerwehr
Havixbeck.
Die Deckung der
Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen
aus dem Produkt
020301, Sachkonto 54210000.
Jörn Möltgen