Betreff
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2024
Vorlage
VO/090/2023
Aktenzeichen
II 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2024 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2024“.

Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zu Grunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2024 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                 Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                                        2024: 0,012260 €  (2023: 0,014356 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                         2024: 0,037669 €  (2023: 0,029452 €),

Obere Stever                                                    2024: 0,048046 €  (2023: 0,035194 €),

Steinfurter Aa                                                  2024: 0,018054 €  (2023: 0,023497 €).

 

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2024 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                                        2024: 0,000118 €  (2023: 0,000138 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                         2024: 0,000180 €  (2023: 0,000140 €),

Obere Stever                                                    2024: 0,000221 €  (2023: 0,000162 €),

Steinfurter Aa                                                  2024: 0,000038 €  (2023: 0,000049 €).

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2024“ vom 09.11.2023 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 6,72 % (je nach Unterhaltungsverband leider sehr unterschiedlich).

Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):

Unterhaltungsverband                versiegelte Flächen                       nicht versiegelte Flächen

IV Havixbeck-Roxel                                        -  14,60 %                                           -  14,49 %,

Münsterische Aa-Oberlauf                         + 27,90 %                                           + 28,57 %,

Obere Stever                                                    + 36,52 %                                           + 36,42 %,

Steinfurter Aa                                                  -  23,16 %                                           -  22,45 %.

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen