Begründung
Gem. § 67 Abs. 1 GO
NRW wählt der Rat für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus seiner Mitte ohne
Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den
Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Bei der Wahl der
Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Nach dem amtlich
festgestellten Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 27.09.2020 ergeben sich
folgende „Zugriffsrechte“ der Fraktionen auf die Position der/des 1. und 2.
stellvertretenden Bürgermeisters:
1. ehrenamtliche/r
Stellvertreter/in des Bürgermeisters: CDU-Fraktion;
2. ehrenamtliche/r
Stellvertreter/in des Bürgermeisters: Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck nimmt zur Kenntnis, dass Herr Fred Eilers sein Amt als 2.
ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters niederlegt.
Für die
verbleibende Dauer der aktuellen Wahlperiode wählt der Gemeinderat
Herrn Heribert
Overs als 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Neben der für alle
Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines mtl.
Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Rats-,
Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen
des Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach
Maßgabe der Vorschriften der Entschädigungsverordnung (§ 13 Abs. 2 der
Hauptsatzung).
Die entsprechenden
Mittel sind bereits in der Haushaltsplanung enthalten. Eine Änderung zum
bisherigen Vorgehen ergibt sich nicht.