Betreff
Ergebnis der Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (Baugebiet Masbeck) und Feststellungsbeschluss
Vorlage
VO/069/2023
Aktenzeichen
622-11/34, IV/11
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Es wird auf die VO/140/2022 und VO/020/2023 verwiesen. 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, den Planentwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Planentwurf in der Zeit

vom 01.06. bis einschließlich 14.07.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die

Nachbarkommunen und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls beteiligt.   

 

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange und der Bürgerschaft eingereicht wurden, können der Anlage 3 zu der VO/069/2022 entnommen werden. Dort sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen, Planen und Wohnen hat der Gemeinderat über die Stellungnahmen zu entscheiden. Dies kann einzeln oder zusammengefasst erfolgen.

 

Die Unterlagen zu dieser FNPÄ wurden sowohl gem. § 34 Abs. 1, als auch § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) der Bezirksregierung Münster, Regionalplanung, mit der Bitte um landesplanerische Stellungnahme vorgelegt. Sowohl der Regionalplan Münsterland, als auch der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) treffen die Aussage, dass eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung betrieben werden muss.

Die landesplanerische Behörde kommt nach Prüfung der Unterlagen zu dem Schluss, dass die Ziele beachtet und die Grundsätze berücksichtigt werden. Daher gibt es aus raumordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.

 

Der Begründungsentwurf (siehe Anlage 2 zu dieser VO/069/2023) wurde nach der Offenlage gem. der §§ 3 und 3 Abs. 2 BauGB redaktionell angepasst. Dese Änderungen sind durch Roteinfärbung kenntlich gemacht (siehe Kap. 4.2, inkl. Tabelle).

 

 

Keine Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange/Nachbarkommunen:

-       Gemeinde Senden, Schreiben vom 06.06.2023

-       Stadt Münster, Schreiben vom 26.06.2023

-       Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 26.06.2023

-       Fernstraßen Bundesamt, Schreiben vom 01.06.2023

-       Regionalverkehr Münsterland GmbH, Außenstelle Lüdinghausen, Schreiben vom 01.06.2023

-       Bezirksregierung Münster, Dez. 26, Luftverkehr, Schreiben vom 02.06.2023

-       Vodafone West GmbH, Schreiben vom 14.06.2023 und 07.07.2023

-       Bezirksregierung Münster, Dez. 33, Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 19.06.2023

-       Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 19.06.2023

-       Bezirksregierung Münster, Dez. 54, Wasserwirtschaft, Schreiben vom 28.06.2023

-       Industrie- und Handwerkskammer, Schreiben vom 03.07.2023

-       Lippeverband, Wasserwirtschaftsverband, Schreiben vom 10.07.2023

-       Deutsche Telekom Technik GmbH, Richtfunk Trassenauskunft, Schreiben vom 13.07.2023

-       Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 14.07.2023

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat beschließt nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden vom 27.04.2023 (siehe hierzu auch VO/021/2023).

 

2. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der

Abwägung aus der Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis (siehe auch

Anlage 3 zu dieser VO/069/2023). 

 

3. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen  

a) zur Kenntnis genommen: 1, 9, 11, 12, 13, 18, Bürger 1

b) berücksichtigt: 8, 14, 17, 20 (teilweise)

d) nicht berücksichtigt: 10

Die laufenden Nummern können der Anlage 3 zu dieser VO/069/2023 entnommen werden. 

Die nicht aufgeführten laufenden Nummern haben keine Einwände oder Anregungen vorgebracht (siehe auch hierzu die nachfolgende Begründung).

 

4. Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse fasst der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht den und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 dieser

VO/069/2023 beigefügten Entwürfe.

 

5. Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung als Höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Diese muss binnen 3 Monaten über den Antrag entscheiden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten sind in dem Produkt 0107 (Grundstückmanagement; GRD-004) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen