Begründung
Es wird auf die
VO/140/2022 und VO/020/2023 verwiesen.
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen, den Planentwurf zur
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Planentwurf in der
Zeit
vom 01.06. bis
einschließlich 14.07.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die
Nachbarkommunen und
Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls beteiligt.
Die Anregungen und
Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange und der Bürgerschaft
eingereicht wurden, können der Anlage
3 zu der VO/069/2022 entnommen
werden. Dort sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen
mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.
Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen, Planen und Wohnen hat der Gemeinderat über die Stellungnahmen zu entscheiden. Dies kann einzeln oder zusammengefasst erfolgen.
Die Unterlagen zu dieser FNPÄ wurden sowohl gem. § 34 Abs. 1, als auch § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) der Bezirksregierung Münster, Regionalplanung, mit der Bitte um landesplanerische Stellungnahme vorgelegt. Sowohl der Regionalplan Münsterland, als auch der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) treffen die Aussage, dass eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung betrieben werden muss.
Die landesplanerische Behörde kommt nach Prüfung der
Unterlagen zu dem Schluss, dass die
Ziele beachtet und die Grundsätze berücksichtigt werden. Daher gibt es aus
raumordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Bauleitplanung.
Der
Begründungsentwurf (siehe Anlage 2 zu dieser VO/069/2023) wurde nach der
Offenlage gem. der §§ 3 und 3 Abs. 2 BauGB redaktionell angepasst. Dese
Änderungen sind durch Roteinfärbung kenntlich gemacht (siehe Kap. 4.2, inkl. Tabelle).
Keine
Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange/Nachbarkommunen:
-
Gemeinde
Senden, Schreiben vom 06.06.2023
-
Stadt
Münster, Schreiben vom 26.06.2023
-
Gemeinde
Altenberge, Schreiben vom 26.06.2023
-
Fernstraßen
Bundesamt, Schreiben vom 01.06.2023
-
Regionalverkehr
Münsterland GmbH, Außenstelle Lüdinghausen, Schreiben vom 01.06.2023
-
Bezirksregierung
Münster, Dez. 26, Luftverkehr, Schreiben vom 02.06.2023
-
Vodafone
West GmbH, Schreiben vom 14.06.2023 und 07.07.2023
-
Bezirksregierung
Münster, Dez. 33, Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 19.06.2023
-
Evangelische
Kirche von Westfalen, Schreiben vom 19.06.2023
-
Bezirksregierung
Münster, Dez. 54, Wasserwirtschaft, Schreiben vom 28.06.2023
-
Industrie-
und Handwerkskammer, Schreiben vom 03.07.2023
-
Lippeverband,
Wasserwirtschaftsverband, Schreiben vom 10.07.2023
-
Deutsche
Telekom Technik GmbH, Richtfunk Trassenauskunft, Schreiben vom 13.07.2023
-
Handwerkskammer
Münster, Schreiben vom 14.07.2023
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beschließt nochmals die nach
Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger
öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden
vom 27.04.2023 (siehe hierzu auch VO/021/2023).
2. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
Abwägung aus der Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur
Kenntnis (siehe auch
Anlage 3 zu dieser VO/069/2023).
3. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende
Stellungnahmen
a) zur Kenntnis genommen: 1, 9, 11, 12, 13, 18, Bürger 1
b) berücksichtigt: 8, 14, 17, 20 (teilweise)
d) nicht berücksichtigt: 10
Die laufenden Nummern können der Anlage 3 zu dieser VO/069/2023 entnommen
werden.
Die nicht aufgeführten laufenden Nummern haben keine Einwände oder
Anregungen vorgebracht (siehe auch hierzu die nachfolgende Begründung).
4. Unter Berücksichtigung dieser
Abwägungsergebnisse fasst der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss der 34.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und
Umweltbericht den und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 dieser
VO/069/2023 beigefügten
Entwürfe.
5. Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung
als Höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Diese muss binnen 3
Monaten über den Antrag entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind in dem Produkt 0107 (Grundstückmanagement; GRD-004) veranschlagt.
Jörn Möltgen