Betreff
Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung für die Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/067/2023
Aktenzeichen
FB II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Trotz der aktuellen An- und Neubauten der bestehenden Kindergärten im Gemeindegebiet, zeichnete sich bereits im vergangenen Jahr ab, dass auch zukünftig insbesondere auch vor dem Hintergrund der kommenden Erfordernisse der Inklusion weiterer Bedarf an Kindergartenplätzen in Havixbeck bestehen wird. Im Hinblick darauf erteilte der Gemeinderat bereits den Prüfauftrag an die Verwaltung einen Standort für eine weitere Kindertageseinrichtung zu finden.

 

Nach Prüfung unterschiedlicher Flächen im Gemeindegebiet, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Aspekten der Nutzung von Synergieeffekten mit anderen Institutionen, zum Beispiel der Grundschule, aber auch Sportvereinen, konnte nunmehr ein aus Verwaltungssicht gewinnbringender Standort eruiert werden.

 

Erste Gedanken zur Verortung einer neuen Kindertageseinrichtung in der Nähe des Schulzentrums, wodurch zunächst Überlegungen im Hinblick von gemeinsamer Nutzung ganz im Sinne des Konzepts der kommunizierenden Röhren Bedarfe der Schule/OGS und der Kita zu vereinen, wurden auf Grund der aktuellen Planungen im Hinblick auf die Gestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 zunächst verworfen.

 

Da bereits in der politischen Diskussion zum Thema Kita Neubau der Gedanke einer neuen Kindertageseinrichtung mit dem Schwerpunkt Sport deutlich wurde, verfolgte die Verwaltung den Ansatz der Nutzung gemeinsamer Flächen durch den Sportverein sowie einer Kita unter Nutzung weiterer Synergieeffekte.

 

Diesbezüglich fanden bereits erste Gespräche mit dem Vorstand des Sportvereins Schwarz-Weiß Havixbeck als Nutzer des Sportzentrums Flothfeld statt. Am dortigen Standort befindet sich eine Fläche im gemeindlichen Eigentum, die durch einen Kita-Neubau wirtschaftlich gewinnbringender für beide Institutionen genutzt werden könnte. Aktuell wird die bestehende Grünfläche nur für Grillveranstaltungen des Vereins genutzt und erfordert eher mehr pflegerischen Aufwand als dass sie dem Verein von Nutzen ist.

 

Im gemeinsamen Gespräch wurde deutlich, dass bei der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung beide Parteien profitieren können.

 

So könnte der Träger der Kita sowohl die Parkflächen tagsüber nutzen (Hinweis: Es werden für eine Kita der Ausweis von zwei Elternparkplätzen sowie Parkplätze für die Mitarbeiter erforderlich, die mit den Zeiten des Sportbetriebes durch den Verein nicht in Konfrontation treten.), aber auch für das gewünschte Schwerpunktthema Sport stünde die vorhandene Sportanlage zur Nutzung zur Verfügung. Hier sei beispielhaft die Nutzung der Kleinspielfelder oder aber auch der vor Ort befindlichen Sportbox genannt.

 

Der Sportverein könnte unter Berücksichtigung der dortigen Erfordernisse im Gegenzug den Bewegungsraum der Kita nutzen, wenn in den Abend- oder Nachmittagsstunden keine Betreuung mehr in der Kita stattfindet. Als Beispiel wäre hier zum Beispiel das Angebot von Kinderturngruppen am Nachmittag in der Kita durch den Sportverein genannt oder die Nutzung der Räume für das Training der rhythmischen Sportgymnastik am Abend. Ggf. könnten hier sogar neue Angebote von Yoga-Kursen oder Ähnlichem entstehen.

 

Im Hinblick auf diese Aspekte könnte eine bessere wirtschaftlichere Ausnutzung der Räumlichkeiten durch die gemeinsame Nutzung erzielt werden. Voraussetzung ist, dass bei der Planung der Räumlichkeiten nicht nur die Anforderungen einer Kita aus dem Kibiz Berücksichtigung finden, sondern auch die des Sportvereins. Diese konnten aber im gemeinsamen Gespräch bereits kommuniziert werden. Weitere gemeinsame Gespräche und ein konstruktiver Austausch wurde beidseitig bereits vereinbart.

 

Hinsichtlich der Ausrichtung der Gruppenzügigkeit fanden darüber hinaus erste Gespräche mit dem Kirchenvorstand der katholischen Kirche statt. Wie bekannt wurde, plant auch die katholische Kirche die Neuaufstellung der Kindertageseinrichtung in Hohenholte. Im gemeinsamen Gespräch wurde vereinbart, dass eine Ausrichtung beider Institutionen an den zukünftigen Bedarfen erfolgen muss. Ein Zuspruch zu einer neuen Kita in Havixbeck, soll aber kein Gegenspruch für eine Neuaufstellung der Kita in Hohenholte bedeuten. Hier sollen insbesondere konzeptionelle Aspekte entwickelt werden, die für den Standort Hohenholte sprechen. Gemeint ist hier zum Beispiel das Thema Waldkindergartengruppe, als Alleinstellungsmerkmal für die Kita. Insbesondere im Hinblick auf die kommenden Erfordernisse der Inklusion in den Kindergärten, sieht die Verwaltung das Vorantreiben eines gemeinsamen Weges für durchaus möglich. Auch hier wurde der weitere Austausch als gemeinsame Basis vereinbart.

 

Unter Berücksichtigung der v.g. Aspekte schlägt die Verwaltung nunmehr den Standort am Sportzentrum Flothfeld für den Neubau einer neuen Kindertageseinrichtung vor. Hier soll im weiteren Verlauf der Planungen zunächst die Grundlage für die erforderliche Bauleitplanung vorangetrieben werden.

 

Zeitgleich würde die Verwaltung damit beauftragt unter Berücksichtigung der kommenden Kindergartenbedarfsplanung das Thema Trägerschaft und auch Gruppenstärke entsprechend auszurichten, um dem Gemeinderat in Folge Alternativen aufzuzeigen, wie der Neubau erfolgen kann (Eigenbau oder Investorensuche, Vorschläge für eine Trägerschaft etc.). Erste Gespräche finden hier bereits statt.

 

Folglich bedeutet der Beschlussvorschlag lediglich eine Zustimmung zum vorgeschlagenen Standort. Alle weiteren Aspekte, insbesondere ob die Gemeinde Havixbeck Bauherr oder Träger wird, müssen unter Abwägung der Vor- und Nachteile zunächst näher geprüft werden.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfelds für das gesamte Gemeindegebiet, einschließlich der Bedarfe für den Bereich Hohenholte, sowie etwaiger Synergieeffekte hinsichtlich gemeinsamer Nutzung von Flächen zwischen dem Sportverein sowie des geplanten Kindergartens am Standort Sportzentrum Flothfeld, Althoffsweg 41, 48329 Havixbeck weitere Planungen voranzutreiben. Dazu sind insbesondere die Grundlagen der Bauleitplanung zu schaffen und weitere Planungen sowohl hinsichtlich der erforderlichen Anzahl der Gruppen sowie potentieller Träger vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht.