Betreff
Schaffung eines Inklusionsangebotes an der Baumbergeschule
Vorlage
VO/066/2023
Aktenzeichen
FB II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Nach § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Inklusionsfördergesetz - InklFöG) erhalten die Kreise und kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt von Land eine Inklusionspauschale.

 

Diese zusätzliche Leistung des Landes dient der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal der Kommunen. In § 2 Abs. 2 InklFördG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Inklusionspauschale nicht individuelle Ansprüche nach § 35a SGB VIII und § 54 SGB XII finanziert werden sollten.

 

Die Inklusionspauschale soll als freiwillige gewährte Leistung des Landes den Kommunen ermöglichen, passgenaue eigene Konzepte und Lösungen zu entwickeln, um ihre Schulen auf dem Weg zur schulischen Inklusion bestmöglich, auch systemisch zu unterstützen und dabei die Expertise unterschiedlicher Professionen einzubeziehen.

 

Zu diesem Zweck können die Kreise Mittel der Inklusionspauschale auch an kreisangehörige Gemeinden weiterleiten. Die Weiterleitung kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die kreisangehörigen Gemeinden Träger von Schulen des Gemeinsamen Lernens sind und der Kreis sich vergewissert hat, dass dort zweckentsprechende Projekte bestehen oder konkret geplant werden.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Kreis Coesfeld als Jugendamtsträger im Jahr 2023 dazu entschieden die entsprechenden Mittel künftig an die kreisangehörigen Gemeinden weiterzuleiten. Um diese Mittel künftig auch für die Havixbecker Schülerinnen und Schüler einzusetzen, sollen entsprechende Angebote geschaffen werden.

 

Da das Thema Inklusion jedoch immer mehr bereits in der Primarstufe zum Tragen kommt, sei es durch Kinder und Jugendliche, die mit herausforderndem Verhalten oder auch anderweitig auffällig werden, ist es sinnvoll endlich eine unbürokratische niederschwellige Leistung, die die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen erleichtert, auch in Havixbeck zu schaffen.

 

In Rücksprache mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld, der bereits als Träger der OGS an der Baumbergschule im Einsatz ist, kann ein auf die Grundschule abgestimmtes Rahmenkonzept zur systemischen Unterstützung der Schule geschaffen werden. Eine Vorstellung des ersten Rahmenkonzeptes erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe

 

Vor dem Hintergrund das auffälliges Verhalten mittlerweile bereits in der Primarstufe deutlich wird und mit einer derartigen Leistung bereits frühzeitig auf eine soziale Integration hingearbeitet werden kann, sodass spätere Probleme in der Sekundarstufe bereits erkannt, angegangen oder vielleicht sogar gelöst werden können, sieht die Verwaltung die Schaffung eines frühzeitigen Angebotes in der Primarstufe als sinnvoll und erforderlich an. Sollte sich hier ein individueller Bedarf für die spätere Schullaufbahn ergeben, kann dieser bereits vor dem Schulwechsel mit entsprechender Begleitung angegangen werden.

 

Die Einführung eines Angebotes soll möglichst kurzfristig noch im laufenden Schuljahr erfolgen und im Umfang zunächst auf die finanziellen Rahmenbedingungen der vom Kreis Coesfeld weitergeleiteten anteiligen Inklusionspauschale beschränkt werden. Nach Mitteilung des genauen Betrages, soll das Angebot kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Hier finden aktuell Abstimmungen sowohl mit dem Kreis Coesfeld statt.

 

Sollten sich nach einer ersten Evaluation des Angebotes höhere Bedarfe und daraus resultierende höhere Kosten ergeben, könnten diese ggf. in der Haushaltsplanberatung für die kommenden Jahre Berücksichtigung finden. Eine erneute Entscheidungsfindung des Rates wäre dann herbeizuführen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der finanziellen Mittel der anteiligen Inklusionspauschale ein auf die Baumbergschule abgestimmtes Inklusionsangebot zu schaffen.

Träger des Angebotes soll der Caritasverband für den Kreis Coesfeld als Träger der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) sein.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Finanzierung der Kosten soll möglichst vollumfänglich durch die Mittel der durch den Kreis Coesfeld weitergeleiteten anteiligen Inklusionspauschale erfolgen.