Begründung 

Es wird auf die VO/124/2022 und VO/175/2022 verwiesen.

 

Der Entwurf der 6. Änderung der 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof/Sportplatz" lag in der Zeit vom 06.03. bis einschließlich 21.04.2023 im Rahmen der Offenlage für jedermann zur Einsicht mit Begründung aus. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf zu äußern. Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.

 

Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass weder von der Bürgerschaft, noch von den Nachbarkommunen Anregungen oder Bedenken eingegangen sind.

Die Träger öffentlicher Belange haben Hinweise gegeben, aber ebenfalls keine Bedenken geäußert. Diese sind der Anlage 3 zu dieser VO/063/2023 zu entnehmen.

 

Über alle Punkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

Die nötigen vertraglichen Regelungen sind abgestimmt und können den Anlagen 6 und 7 zu dieser VO/063/2023 entnommen werden (nicht öffentlich).

 

Keine Anregungen / Hinweise von Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden:

  • Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 13.03.2023
  • Gemeinde Senden, Schreiben vom 27.03.2023
  • Stadt Münster, Schreiben vom 03.04.2023

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat beschließt nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen vom 15.12.2022 (siehe hierzu VO/175/2022).

 

2. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange (TöBs) im Rahmen der Abwägung aus der Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis (siehe Anlage 3 zu dieser VO/063/2023).

 

3. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen: 1

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen in der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, die einen konkreten Abwägungsbeschluss erfordern.

Die laufenden Nummern können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/063/2023 entnommen werden.

 

4. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse den Entwurf der 6. Änderung der 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof/Sportplatz" mit Begründung als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 zu dieser VO/063/2023 beigefügten Entwürfe.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine, die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen