Betreff
Maßnahmen zur Erhöhung der Quote erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Windkraft
Vorlage
VO/058/2023
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Erhöhung der Quote von erneuerbaren Energien ist auch in Havixbeck erklärtes politisches Ziel, als Teilmaßnahme zur Minderung der CO2-Belastung und insofern positiver Beitrag für den Klimaschutz. Aus diesem Grunde wurde und wird im Rahmen des Klimakonzeptes ein konkreter Handlungsauftrag für Rat und Verwaltung formuliert.

Auch im Hinblick auf die Steigerung der Akzeptanz von Energieanlagen durch die Bürgerschaft hat der Rat im September vergangenen Jahres u.a. beschlossen, den Gründungsprozess einer Bürgerenergiegenossenschaft aktiv zu unterstützen und darüber hinaus den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass größere Energieanlagen innerhalb des Gemeindegebietes nicht ausschließlich von auswärtigen Investoren betrieben werden sollen.

 

Sowohl für die Nutzung von Sonnenenergie als auch bei der Nutzung von Windkraft sind größere geeignete Grundstücke erforderlich. Die Möglichkeiten der Gemeinde, auf eigenen Grundstücken tätig zu werden, sind durch den Erwerb größerer zusammenhängender landwirtschaftlicher Flächen, die zu Tauschzwecken gekauft wurden, im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Erste Voruntersuchungen (Flächenverfügbarkeit, Abstände, Anlagengröße, Einspeisepunkt) haben ergeben, dass möglicherweise eine Windkraftanlage nach heutigem Standard dort Platz finden könnte. Um diese Möglichkeit auf die konkrete Umsetzbarkeit zu prüfen, müssen vorab artenschutzrechtliche und planerische Voruntersuchen durchzuführen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, diese liegenschaftlich einmalige Möglichkeit der Gemeinde zeitnah weiter zu untersuchen. Dabei ist auch die konkrete Beteiligung der Bürgerschaft im Falle einer Umsetzung zu prüfen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Zur Erhöhung der Quote von erneuerbaren Energien in Havixbeck beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, die Möglichkeiten der Nutzung von Wind- und Sonnenenergie auf gemeindeeigenen Grundstücken detailliert zu prüfen und hierzu alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Parallel ist dabei auch die möglichst umfangreiche Beteiligung der Bürgerschaft mit zu prüfen.

Die für notwendige Gutachten erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und in den Haushaltsplanentwurf 2024 einzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die zu ermittelnden Kosten für die Voruntersuchungen sind beim Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) zu veranschlagen.

 

 

 

 

Jörn Möltgen