Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die auf dem Wertstoffhof entsorgt werden
Vorlage
VO/052/2023
Aktenzeichen
IV/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Ausgangslage

 

Die Gemeinde Havixbeck hat mit der Firma REMONDIS einen Betreibervertrag für den Wertstoffhof Lütke Feld für die erforderlichen Containerstellungen, Transporte und Entsorgungsleistungen geschlossen. Dieser Vertrag ist am 31.10.2014 geschlossen worden und endet zum 31.12.2024. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Aufgrund dessen sind die genannten Leistungen zum 01.01.2025 im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung neu zu vergeben.

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld arbeiten schon seit 2011 im Bereich der Sammel- und Transportaufgaben von Abfällen zusammen. Seit dem Jahre 2019 übernimmt der Kreis Coesfeld bzw. die Tochtergesellschaft Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) die Sammel- und Transportaufgaben für alle Kommunen im Kreis Coesfeld („Müllabfuhr“).

 

 

Die Städte Olfen und Dülmen haben einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits dahingehend zugestimmt, dass Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die auf deren Wertstoffhöfen entsorgt werden, auf den Kreis Coesfeld bzw. die WBC übertragen werden. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt, ihre diesbezügliche Zuständigkeit zum 01.01.2025 auf den Kreis Coesfeld zu übertragen. Für die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinde Rosendahl soll der Kreis bzw. die WBC nach Übertragung der Zuständigkeiten deren gemeinsamen Wertstoffhof auf dem Gelände der Deponie Coesfeld-Höven zum nächst möglichen Zeitpunkt neu errichten und betreiben.

 

Es bietet sich nun die Möglichkeit, auch für den Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die auf dem Wertstoffhof Lütke Feld in Havixbeck entsorgt werden, eine solche Kooperation mit dem Kreis Coesfeld zu vereinbaren.

 

Im Rahmen einer möglichen Kooperation wird der Kreis Coesfeld die WBC beauftragen, die für eine ordnungsgemäße Erfassung und Entsorgung erforderlichen Verträge mit Dienstleistern – soweit rechtlich erforderlich – einem europäischen Vergabeverfahren zu unterziehen und abzuschließen.

 

Diese Kooperation bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung in den Gremien. Darüber hinaus ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.

 

Aufgrund des notwendigen Zeitbedarfs für

 

        die Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde

        die Durchführung der Vergabeverfahren

        die Vorbereitungszeit des/der Bestbieter auf die Leistungsaufnahme

 

ist eine entsprechende rechtzeitige Beschlussfassung in den zuständigen Gremien noch in diesem Jahr notwendig.

 

Vorteile einer Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit

 

Die Vorteile einer Zusammenarbeit bei dem Betrieb des Wertstoffhofes sowie der Erfassung und des Transportes der dort angelieferten Abfälle liegen insbesondere in folgenden Bereichen:

 

-       Reduzierung der Anzahl der notwendigen Vergabeverfahren, da eine Ausschreibung der Leistungen für den Betrieb des Wertstoffhofes über die WBC erfolgt. Die Ausschreibung erfolgt über ein Losverfahren, d. h. dass eine gemeinsame Ausschreibung der Leistungen für den Betrieb weiterer Wertstoffhöfe (z. B. den in Nottuln) erfolgt. 

-       Kosteneinsparungen auf Seiten der Auftragnehmer durch Nutzung von Synergieeffekten bei der Leistungsdurchführung (u. A. bessere Fahrzeugauslastung, gemeinsamer Personalpool, Optimierung der Logistik).

-       Weitere Einsparungsmöglichkeiten durch größere Ausschreibungskontingente der WBC. 

-       Überwachung der Erfüllung der Verträge mit den Dienstleistern durch die WBC.

 

Allgemeines

Der Wertstoffhof bleibt weiterhin Eigentum der Gemeinde und wird dem Kreis Coesfeld zum Zwecke der Sammlung und Erfassung von sperrigen Abfällen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

Der Umfang der auszuschreibenden Leistungen wird von der Gemeindeverwaltung und der WBC einvernehmlich in einem Pflichtenheft festgelegt. Damit entscheidet die Gemeinde Havixbeck weiterhin über den Umfang der Leistungen mit.

 

Zudem werden die Öffnungszeiten weiterhin von der Gemeinde festgelegt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst bis zum 31.12.2034 geschlossen werden und verlängert sich jeweils um 5 Jahre, soweit nicht eine(r) der Beteiligten spätestens 12 Monate vor Ablauf die Vereinbarung kündigt.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Havixbeck stimmt dem Abschluss der in der Anlage zur Vorlage VO/052/2023 beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragt den Kreis Coesfeld die erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gemeinde und der Kreis erheben weiterhin in ihrem Zuständigkeitsbereich Gebühren für die ihnen obliegenden Leistungen. Diese Gebühren werden im Rahmen der entsprechenden Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt und fallen nicht belastend im allgemeinen Haushalt an.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung führen die v. g. Vorteile einer Kooperation mit dem Kreis Coesfeld bzw. der WBC dazu, dass durch eine gemeinsame Ausschreibung der Kommunen über die WBC eine kostengünstigere Vergabe der in Rede stehenden Aufgaben erfolgen kann, was sich wiederum dämpfend auf die Entwicklung der Abfallgebühren auswirken würde.  

 

Weitere mögliche Alternative

 

Direkte Vergabe an Dritte über öffentliche Ausschreibung.

 

Nachteile:

-     Hoher Aufwand und Kosten des Verfahrens, da die Gemeindeverwaltung ein externes Büro für eine ordnungsgemäße, europaweite Ausschreibung beauftragen müsste.

-     Das Ausschreibungskontingent wäre mit der Ausschreibung für einen einzelnen Wertstoffhof vergleichsweise gering, was einen geringeren Bieter-Pool zur Folge hätte. Hierdurch wären bei Vergabe der Aufgaben höhere Kosten zu erwarten.

-     Keine Überwachung der Erfüllung der Verträge mit den Dienstleistern durch die WBC.

 

 

Der Bürgermeister