Begründung
Ausgangslage
Die Gemeinde Havixbeck hat mit der Firma REMONDIS einen Betreibervertrag für den Wertstoffhof Lütke Feld für die erforderlichen Containerstellungen, Transporte und Entsorgungsleistungen geschlossen. Dieser Vertrag ist am 31.10.2014 geschlossen worden und endet zum 31.12.2024. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Aufgrund dessen sind die genannten Leistungen zum 01.01.2025 im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung neu zu vergeben.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld arbeiten schon seit 2011 im Bereich der Sammel- und Transportaufgaben von Abfällen zusammen. Seit dem Jahre 2019 übernimmt der Kreis Coesfeld bzw. die Tochtergesellschaft Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) die Sammel- und Transportaufgaben für alle Kommunen im Kreis Coesfeld („Müllabfuhr“).
Die Städte Olfen und Dülmen haben einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bereits dahingehend zugestimmt, dass Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die auf deren Wertstoffhöfen entsorgt werden, auf den Kreis Coesfeld bzw. die WBC übertragen werden. Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt, ihre diesbezügliche Zuständigkeit zum 01.01.2025 auf den Kreis Coesfeld zu übertragen. Für die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinde Rosendahl soll der Kreis bzw. die WBC nach Übertragung der Zuständigkeiten deren gemeinsamen Wertstoffhof auf dem Gelände der Deponie Coesfeld-Höven zum nächst möglichen Zeitpunkt neu errichten und betreiben.
Es bietet sich nun die Möglichkeit, auch für den Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die auf dem Wertstoffhof Lütke Feld in Havixbeck entsorgt werden, eine solche Kooperation mit dem Kreis Coesfeld zu vereinbaren.
Im Rahmen einer möglichen Kooperation wird der Kreis Coesfeld die WBC beauftragen, die für eine ordnungsgemäße Erfassung und Entsorgung erforderlichen Verträge mit Dienstleistern – soweit rechtlich erforderlich – einem europäischen Vergabeverfahren zu unterziehen und abzuschließen.
Diese Kooperation bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung in den Gremien. Darüber hinaus ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
Aufgrund des notwendigen Zeitbedarfs für
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die Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde
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die Durchführung der Vergabeverfahren
–
die Vorbereitungszeit des/der
Bestbieter auf die Leistungsaufnahme
ist eine entsprechende rechtzeitige Beschlussfassung in den zuständigen Gremien noch in diesem Jahr notwendig.
Vorteile einer Erweiterung der interkommunalen Zusammenarbeit
Die Vorteile einer Zusammenarbeit bei dem Betrieb des Wertstoffhofes sowie der Erfassung und des Transportes der dort angelieferten Abfälle liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Reduzierung der Anzahl der
notwendigen Vergabeverfahren, da eine Ausschreibung der Leistungen für den
Betrieb des Wertstoffhofes über die WBC erfolgt. Die Ausschreibung erfolgt über
ein Losverfahren, d. h. dass eine gemeinsame Ausschreibung der Leistungen für
den Betrieb weiterer Wertstoffhöfe (z. B. den in Nottuln) erfolgt.
- Kosteneinsparungen auf Seiten
der Auftragnehmer durch Nutzung von Synergieeffekten bei der
Leistungsdurchführung (u. A. bessere Fahrzeugauslastung, gemeinsamer
Personalpool, Optimierung der Logistik).
- Weitere Einsparungsmöglichkeiten
durch größere Ausschreibungskontingente der WBC.
- Überwachung der Erfüllung der
Verträge mit den Dienstleistern durch die WBC.
Allgemeines
Der Wertstoffhof bleibt weiterhin Eigentum der Gemeinde und wird dem Kreis Coesfeld zum Zwecke der Sammlung und Erfassung von sperrigen Abfällen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Der Umfang der auszuschreibenden Leistungen wird von der Gemeindeverwaltung und der WBC einvernehmlich in einem Pflichtenheft festgelegt. Damit entscheidet die Gemeinde Havixbeck weiterhin über den Umfang der Leistungen mit.
Zudem werden die Öffnungszeiten weiterhin von der Gemeinde festgelegt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll zunächst bis zum 31.12.2034 geschlossen werden und verlängert sich jeweils um 5 Jahre, soweit nicht eine(r) der Beteiligten spätestens 12 Monate vor Ablauf die Vereinbarung kündigt.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Havixbeck stimmt dem Abschluss der in
der Anlage zur Vorlage VO/052/2023 beiliegenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zu und beauftragt den Kreis Coesfeld die erforderliche Genehmigung
der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Die Gemeinde und der Kreis erheben weiterhin in ihrem Zuständigkeitsbereich Gebühren für die ihnen obliegenden Leistungen. Diese Gebühren werden im Rahmen der entsprechenden Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt und fallen nicht belastend im allgemeinen Haushalt an.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung führen die v. g. Vorteile einer Kooperation mit dem Kreis Coesfeld bzw. der WBC dazu, dass durch eine gemeinsame Ausschreibung der Kommunen über die WBC eine kostengünstigere Vergabe der in Rede stehenden Aufgaben erfolgen kann, was sich wiederum dämpfend auf die Entwicklung der Abfallgebühren auswirken würde.
Weitere mögliche Alternative
Direkte Vergabe an Dritte
über öffentliche Ausschreibung.
Nachteile:
- Hoher Aufwand und Kosten des Verfahrens, da die
Gemeindeverwaltung ein externes Büro für eine ordnungsgemäße, europaweite
Ausschreibung beauftragen müsste.
- Das Ausschreibungskontingent wäre mit der Ausschreibung für
einen einzelnen Wertstoffhof vergleichsweise gering, was einen geringeren
Bieter-Pool zur Folge hätte. Hierdurch wären bei Vergabe der Aufgaben höhere
Kosten zu erwarten.
- Keine Überwachung der
Erfüllung der Verträge mit den Dienstleistern durch die WBC.
Der Bürgermeister